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993 lines
8.4 KiB

BESCHLUSS
13
.
September
Wohnungsgrundbuchsache
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
;
§
;
§
Abs.
Betroffen
Eintragung
Grundbuch
ist
grundbuchmäßiges
Recht
vorzunehmende
Eintragung
nur
wirtschaftlich
rechtlich
beeinträchtigt
wird
zumindest
rechtlich
nachteilig
berührt
werden
kann
.
Löschung
Sondernutzungsrechts
Wohnungsgrundbuch
ist
nur
begünstigte
Eigentümer
betroffen
.
Löschung
bedarf
auch
sachenrechtlich
Zustimmung
anderen
Wohnungseigentümer
.
Sondernutzungsrecht
kann
schuldrechtlich
einseitigen
Verzicht
nur
Wege
Vereinbarung
§
Abs.
aufgehoben
werden
.
.
13
.
September
AG
V.
Zivilsenat
hat
13
.
September
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Tropf
Dr.
Dr.
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Beteiligten
werden
Beschluß
11
.
Zivilkammer
Landgerichts
12
November
Beschluß
Amtsgerichts
Grundbuchamt
10
.
Juni
Fassung
Nichtabhilfebeschlusses
10
.
August
aufgehoben
.
Grundbuchamt
wird
angewiesen
Zwischenverfügung
10
.
Juni
unter
geäußerten
Bedenken
abzusehen
.
Gründe
:
Beteiligte
ist
Eigentümerin
Wohnung
.
Grundbuch
sind
Gunsten
Inhalt
Sondereigentums
Teilungserklärung
23
.
Oktober
1978/5
.
Oktober
begründete
Sondernutzungsrechte
Gartenanteilen
eingetragen
.
Wohnungseigentum
ist
lastenfrei
.
notariellen
Urkunden
29
.
Januar
Juli
hat
Beteiligte
Sondernutzungsrechte
"
verzichtet
"
Eintragung
entsprechenden
Änderung
Teilungserklärung
Grundbuch
bewilligt
beantragt
.
Zwischenverfügung
10
.
Juni
hat
Grundbuchamt
gestellten
Antrag
beanstandet
Vorlage
Zustimmungserklärungen
Wohnungseigentümer
Grundbuch
eingetragenen
Auflassungsvormerkungsberechtigten
verlangt
.
Landgericht
hat
gerichtete
Beschwerde
Beteiligten
zurückgewiesen
.
Beschluß
hat
Beteiligte
weitere
Beschwerde
eingelegt
.
Bayerische
Oberste
Landesgericht
möchte
weiteren
Beschwerde
stattgeben
.
sieht
Entscheidung
Oberlandesgerichts
19
Juli
Rpfleger
gehindert
.
hat
Sache
Beschluß
30
.
März
Anm
.
Böhringer
Anm
.
Anm
.
S.
Bundesgerichtshof
Entscheidung
vorgelegt
.
II
.
Vorlage
ist
gemäß
§
Abs.
statthaft
.
vorlegende
Gericht
vertritt
Standpunkt
Löschung
Grundbuch
eingetragenen
Sondernutzungsrechte
sei
Bewilligung
Beteiligten
Zustimmung
weiterer
Wohnungseigentümer
Grundbuch
eingetragenen
Auflassungsvormerkungsberechtigten
erforderlich
.
Gegensatz
erachtet
Oberlandesgericht
einseitige
Aufgabeerklärung
Berechtigten
ausreichend
Grundbuch
eingetragenes
Sondernutzungsrecht
löschen
.
trägt
Vorlage
.
Gegenstand
Vorlagebeschlusses
Sondernutzungsrechte
Gartenanteilen
sind
Oberlandesgericht
Sondernutzungsrecht
Abstellplatz
befassen
hatte
ist
Entscheidung
vorgelegten
Rechtsfrage
unerheblich
Senat
.
.
weitere
Beschwerde
ist
zulässig
hat
auch
Sache
Erfolg
.
Recht
nimmt
vorlegende
Gericht
Löschung
Sondernutzungsrechte
setze
Form
§
erklärenden
Bewilligung
begünstigten
Wohnungseigentümers
Bewilligung
übrigen
Mitglieder
Eigentümergemeinschaft
Auflassungsvormerkungsberechtigter
.
1
.
Frage
Voraussetzungen
Grundbuch
verzeichnetes
Sondernutzungsrecht
gelöscht
werden
kann
wird
Rechtsprechung
Schrifttum
allerdings
unterschiedlich
beurteilt
.
gewichtiger
Teil
Stimmen
fordert
§
§
gemäß
§
§
Abs.
Abs.
Abs.
materiellrechtliche
Zustimmung
Wohnungseigentümer
Aufhebung
Sondernutzungsrechts
leitet
hieraus
verfahrensrechtliche
Notwendigkeit
Löschungsbewilligung
gesamten
Eigentümergemeinschaft
gemäß
§
§
;
35
;
Bärmann/Pick/Merle
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Stöber
Grundbuchrecht
11
.
Aufl
.
Rdn
.
.
V.m
.
;
KEHE-Herrmann
Grundbuchrecht
5
.
Aufl
.
Einl
.
E
;
Grundbuchordnung
.
V.m
.
;
59
.
Aufl
.
§
.
5
;
Weitnauer
8
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Vordringen
befindliche
andere
Ansicht
läßt
Bewilligung
begünstigten
Eigentümers
genügen
hält
aber
materiellrechtlicher
Hinsicht
ebenfalls
Mitwirkung
Wohnungseigentümer
Aufhebung
Sondernutzungsrechts
erforderlich
Böhringer
NotBZ
;
Böttcher
BWNotZ
;
Demharter
23
.
Aufl
.
Anhang
§
Rdn
.
;
.
;
Rpfleger
56
;
Meikel/Ebeling
Grundbuchrecht
8
.
Aufl
.
.
.
dritte
Meinung
vertritt
schließlich
Standpunkt
wirksamen
Aufhebung
eingetragenen
Sondernutzungsrechts
sei
materiell-rechtlich
insoweit
gelte
§
noch
grundbuchrechtlich
Mitwirkung
übrigen
Wohnungseigentümer
notwendig
genüge
vielmehr
einseitige
Verzicht
;
MittRhNotK
;
;
3
.
Aufl
.
§
.
.
2
.
Senat
teilt
herrschende
Auffassung
Sondernutzungsrecht
schuldrechtlich
einseitigen
Verzicht
Wege
"
actus
"
Begründung
nur
Vereinbarung
§
Abs.
aufgehoben
werden
kann
vgl.
Nachweisen
auch
Staudinger/Kreuzer
12
.
Aufl
.
Rdn
.
82
;
Lüke/Becker
DNotZ
.
gilt
auch
dann
Sondernutzungsrecht
hier
Teilungserklärung
begründet
wurde
Teilungserklärung
Zeitpunkt
teilenden
Eigentümer
mehr
einseitig
abgeändert
werden
kann
Vereinbarung
gleichsteht
vgl.
Staudinger/Kreuzer
12
.
Aufl
.
Rdn
.
6
;
Weitnauer/Lüke
8
.
Aufl
.
Rdn
.
28
;
.
.
Senat
ist
aber
Ansicht
Löschung
Grundbucheintrags
Mitwirkung
übrigen
Wohnungseigentümer
bedarf
.
Eintragung
Löschungsvermerks
§
Abs.
erfolgt
gemäß
§
Bewilligung
hiervon
Betroffenen
.
Betroffen
Sinne
§
ist
grundbuchmäßiges
Recht
vorzunehmende
Eintragung
nur
wirtschaftlich
rechtlich
beeinträchtigt
wird
zumindest
rechtlich
nachteilig
berührt
werden
kann
Senat
345
;
;
DNotZ
;
;
OLG
Rpfleger
;
OLG
.
Fall
ist
muß
unabhängig
etwaigen
Veränderungen
materiellen
Sachenrechts
unabhängig
Folgen
gestatteten
Grundbucheintragung
beurteilt
werden
Böhringer
;
Meikel/
Lichtenberger
Grundbuchrecht
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Löschung
eingetragenen
Sondernutzungsrechts
Wohnungseigentumsgrundbuch
läßt
schuldrechtliche
Vereinbarung
Ausschluß
Mitbenutzungsrechts
anderen
Wohnungseigentümer
gemäß
Abs.
Sondernutzung
unterliegenden
Teil
Gemeinschaftseigentums
Abschluß
Aufhebungsvereinbarung
unberührt
.
beseitigt
nur
"
dingliche
Wirkung
Senat
besteht
Sonderrechtsnachfolger
Vereinbarung
Mitgebrauchsrecht
ausgeschlossenen
Wohnungseigentümers
schuldrechtliche
Sondernutzungsrecht
gelten
lassen
muß
.
Tatsache
Grundbuch
Gegenstands
Inhalts
Sondereigentums
weiter
Teilungserklärung
Bezug
genommen
wird
ändert
.
dingliche
Wirkung
entfaltet
nur
gesonderte
positive
Eintragung
Sondernutzungsrechts
begünstigten
Eigentümer
Verbindung
korrespondierenden
übrigen
Eigentümern
eingetragenen
Negativvermerk
Sondernutzungsrecht
begründet
wurde
Vollzug
Grundbuch
Sondernutzungsrechte
Festschrift
]
S.
.
.
Löschung
nachteilig
betroffen
ist
allein
bisher
begünstigte
Eigentümer
kann
Sonderrechtsnachfolger
anderen
Wohnungseigentümers
Berechtigung
mehr
gemäß
§
Abs.
entgegenhalten
Böttcher
BWNotZ
;
Demharter
7
;
Rpfleger
56
;
.
übrigen
Miteigentümer
sind
anders
etwaige
dinglich
Berechtigte
Aufhebung
Sondernutzungsrechts
betroffenen
Wohnungseigentum
rechtlich
beeinträchtigt
.
3
.
Zustimmung
anderen
Wohnungseigentümer
erfolgende
Löschung
wird
Grundbuch
unrichtig
.
;
.
besteht
auch
insoweit
Grund
Eintragung
Löschungsvermerks
verweigern
.
hätte
nur
dann
gelten
Eintragung
Löschungsvermerks
materiellem
Recht
Einwilligung
anderen
Wohnungseigentümer
bedürfte
Eintragung
Einwilligung
Grundbuch
-9-
nur
vorübergehend
.
3
.
Oktober
endgültig
unrichtig
werden
ließe
vgl.
Senat
;
.
ist
indessen
Fall
.
eingetragene
Sondernutzungsrecht
ist
dingliches
noch
gar
grundstücksgleiches
Recht
schuldrechtliches
Gebrauchsrecht
erst
Eintragung
Grundbuch
Inhaltsänderung
Wohnungseigentumsrechte
bewirkt
so
gemäß
§
entsprechender
Anwendung
§
Einigung
Wohnungseigentümer
erforderlich
ist
Senat
;
Demharter
.
Umgekehrt
führt
auch
Löschung
Rechts
wiederum
Inhaltsänderung
Sinne
§
.
Sonderrechtsnachfolger
schuldrechtliche
Vereinbarung
Mitgebrauchsrecht
ausgeschlossenen
Wohnungseigentümers
braucht
schuldrechtliche
Sondernutzungsrecht
gelten
lassen
.
Schutzzweck
§
folgt
jedoch
sachenrechtlich
gilt
formeller
Hinsicht
Grundbucheintragung
also
Beseitigung
dinglichen
Wirkung
Sondernutzungsrechts
Zustimmung
anderen
Wohnungseigentümer
erfordert
sachenrechtliche
Eigentümerstellung
nachteilig
beeinflußt
wird
vgl.
149
;
m.w
.
;
;
;
OLG
376
;
Soergel/Stürner
12
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Wegfall
dinglichen
Wirkung
Sondernutzungsrechts
führt
noch
einmal
Zuwachs
Nutzungsmöglichkeiten
verbundenen
Verkehrssicherungspflichten
schuldrechtlich
vereinbarte
Nutzungsbeschränkung
einvernehmlich
aufgehoben
wird
.
Eintritt
Sonderrechtsnachfolgers
seiten
Mitgebrauch
ausgeschlossenen
Wohnungseigentümers
hinfällig
wird
bedarf
hier
Entscheidung
.
zukünftiger
Wegfall
schuldrechtlichen
Sondernutzungsrechts
beeinträchtigt
jedenfalls
dingliche
Rechtsstellung
übrigen
Wohnungseigentümer
Zeitpunkt
Eintragung
Löschungsvermerks
so
auch
sachenrechtlich
Zustimmung
anderen
Wohnungseigentümer
bedarf
Grundbuch
Eintragung
Löschungsvermerks
unrichtig
wird
.
Wenzel
Lambert-Lang
Tropf