BESCHLUSS 13 . September Wohnungsgrundbuchsache Nachschlagewerk : ja : ja : ja ; § ; § Abs. Betroffen Eintragung Grundbuch ist grundbuchmäßiges Recht vorzunehmende Eintragung nur wirtschaftlich rechtlich beeinträchtigt wird zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann . Löschung Sondernutzungsrechts Wohnungsgrundbuch ist nur begünstigte Eigentümer betroffen . Löschung bedarf auch sachenrechtlich Zustimmung anderen Wohnungseigentümer . Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich einseitigen Verzicht nur Wege Vereinbarung § Abs. aufgehoben werden . . 13 . September AG V. Zivilsenat hat 13 . September Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Tropf Dr. Dr. beschlossen : weitere Beschwerde Beteiligten werden Beschluß 11 . Zivilkammer Landgerichts 12 November Beschluß Amtsgerichts Grundbuchamt 10 . Juni Fassung Nichtabhilfebeschlusses 10 . August aufgehoben . Grundbuchamt wird angewiesen Zwischenverfügung 10 . Juni unter geäußerten Bedenken abzusehen . Gründe : Beteiligte ist Eigentümerin Wohnung . Grundbuch sind Gunsten Inhalt Sondereigentums Teilungserklärung 23 . Oktober 1978/5 . Oktober begründete Sondernutzungsrechte Gartenanteilen eingetragen . Wohnungseigentum ist lastenfrei . notariellen Urkunden 29 . Januar Juli hat Beteiligte Sondernutzungsrechte " verzichtet " Eintragung entsprechenden Änderung Teilungserklärung Grundbuch bewilligt beantragt . Zwischenverfügung 10 . Juni hat Grundbuchamt gestellten Antrag beanstandet Vorlage Zustimmungserklärungen Wohnungseigentümer Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkungsberechtigten verlangt . Landgericht hat gerichtete Beschwerde Beteiligten zurückgewiesen . Beschluß hat Beteiligte weitere Beschwerde eingelegt . Bayerische Oberste Landesgericht möchte weiteren Beschwerde stattgeben . sieht Entscheidung Oberlandesgerichts 19 Juli Rpfleger gehindert . hat Sache Beschluß 30 . März Anm . Böhringer Anm . Anm . S. Bundesgerichtshof Entscheidung vorgelegt . II . Vorlage ist gemäß § Abs. statthaft . vorlegende Gericht vertritt Standpunkt Löschung Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechte sei Bewilligung Beteiligten Zustimmung weiterer Wohnungseigentümer Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkungsberechtigten erforderlich . Gegensatz erachtet Oberlandesgericht einseitige Aufgabeerklärung Berechtigten ausreichend Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht löschen . trägt Vorlage . Gegenstand Vorlagebeschlusses Sondernutzungsrechte Gartenanteilen sind Oberlandesgericht Sondernutzungsrecht Abstellplatz befassen hatte ist Entscheidung vorgelegten Rechtsfrage unerheblich Senat . . weitere Beschwerde ist zulässig hat auch Sache Erfolg . Recht nimmt vorlegende Gericht Löschung Sondernutzungsrechte setze Form § erklärenden Bewilligung begünstigten Wohnungseigentümers Bewilligung übrigen Mitglieder Eigentümergemeinschaft Auflassungsvormerkungsberechtigter . 1 . Frage Voraussetzungen Grundbuch verzeichnetes Sondernutzungsrecht gelöscht werden kann wird Rechtsprechung Schrifttum allerdings unterschiedlich beurteilt . gewichtiger Teil Stimmen fordert § § gemäß § § Abs. Abs. Abs. materiellrechtliche Zustimmung Wohnungseigentümer Aufhebung Sondernutzungsrechts leitet hieraus verfahrensrechtliche Notwendigkeit Löschungsbewilligung gesamten Eigentümergemeinschaft gemäß § § ; 35 ; Bärmann/Pick/Merle 8 . Aufl . § Rdn . ; Stöber Grundbuchrecht 11 . Aufl . Rdn . . V.m . ; KEHE-Herrmann Grundbuchrecht 5 . Aufl . Einl . E ; Grundbuchordnung . V.m . ; 59 . Aufl . § . 5 ; Weitnauer 8 . Aufl . Rdn . . Vordringen befindliche andere Ansicht läßt Bewilligung begünstigten Eigentümers genügen hält aber materiellrechtlicher Hinsicht ebenfalls Mitwirkung Wohnungseigentümer Aufhebung Sondernutzungsrechts erforderlich Böhringer NotBZ ; Böttcher BWNotZ ; Demharter 23 . Aufl . Anhang § Rdn . ; . ; Rpfleger 56 ; Meikel/Ebeling Grundbuchrecht 8 . Aufl . . . dritte Meinung vertritt schließlich Standpunkt wirksamen Aufhebung eingetragenen Sondernutzungsrechts sei materiell-rechtlich insoweit gelte § noch grundbuchrechtlich Mitwirkung übrigen Wohnungseigentümer notwendig genüge vielmehr einseitige Verzicht ; MittRhNotK ; ; 3 . Aufl . § . . 2 . Senat teilt herrschende Auffassung Sondernutzungsrecht schuldrechtlich einseitigen Verzicht Wege " actus " Begründung nur Vereinbarung § Abs. aufgehoben werden kann vgl. Nachweisen auch Staudinger/Kreuzer 12 . Aufl . Rdn . 82 ; Lüke/Becker DNotZ . gilt auch dann Sondernutzungsrecht hier Teilungserklärung begründet wurde Teilungserklärung Zeitpunkt teilenden Eigentümer mehr einseitig abgeändert werden kann Vereinbarung gleichsteht vgl. Staudinger/Kreuzer 12 . Aufl . Rdn . 6 ; Weitnauer/Lüke 8 . Aufl . Rdn . 28 ; . . Senat ist aber Ansicht Löschung Grundbucheintrags Mitwirkung übrigen Wohnungseigentümer bedarf . Eintragung Löschungsvermerks § Abs. erfolgt gemäß § Bewilligung hiervon Betroffenen . Betroffen Sinne § ist grundbuchmäßiges Recht vorzunehmende Eintragung nur wirtschaftlich rechtlich beeinträchtigt wird zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann Senat 345 ; ; DNotZ ; ; OLG Rpfleger ; OLG . Fall ist muß unabhängig etwaigen Veränderungen materiellen Sachenrechts unabhängig Folgen gestatteten Grundbucheintragung beurteilt werden Böhringer ; Meikel/ Lichtenberger Grundbuchrecht 8 . Aufl . § Rdn . . Löschung eingetragenen Sondernutzungsrechts Wohnungseigentumsgrundbuch läßt schuldrechtliche Vereinbarung Ausschluß Mitbenutzungsrechts anderen Wohnungseigentümer gemäß Abs. Sondernutzung unterliegenden Teil Gemeinschaftseigentums Abschluß Aufhebungsvereinbarung unberührt . beseitigt nur " dingliche Wirkung Senat besteht Sonderrechtsnachfolger Vereinbarung Mitgebrauchsrecht ausgeschlossenen Wohnungseigentümers schuldrechtliche Sondernutzungsrecht gelten lassen muß . Tatsache Grundbuch Gegenstands Inhalts Sondereigentums weiter Teilungserklärung Bezug genommen wird ändert . dingliche Wirkung entfaltet nur gesonderte positive Eintragung Sondernutzungsrechts begünstigten Eigentümer Verbindung korrespondierenden übrigen Eigentümern eingetragenen Negativvermerk Sondernutzungsrecht begründet wurde Vollzug Grundbuch Sondernutzungsrechte Festschrift ] S. . . Löschung nachteilig betroffen ist allein bisher begünstigte Eigentümer kann Sonderrechtsnachfolger anderen Wohnungseigentümers Berechtigung mehr gemäß § Abs. entgegenhalten Böttcher BWNotZ ; Demharter 7 ; Rpfleger 56 ; . übrigen Miteigentümer sind anders etwaige dinglich Berechtigte Aufhebung Sondernutzungsrechts betroffenen Wohnungseigentum rechtlich beeinträchtigt . 3 . Zustimmung anderen Wohnungseigentümer erfolgende Löschung wird Grundbuch unrichtig . ; . besteht auch insoweit Grund Eintragung Löschungsvermerks verweigern . hätte nur dann gelten Eintragung Löschungsvermerks materiellem Recht Einwilligung anderen Wohnungseigentümer bedürfte Eintragung Einwilligung Grundbuch -9- nur vorübergehend . 3 . Oktober endgültig unrichtig werden ließe vgl. Senat ; . ist indessen Fall . eingetragene Sondernutzungsrecht ist dingliches noch gar grundstücksgleiches Recht schuldrechtliches Gebrauchsrecht erst Eintragung Grundbuch Inhaltsänderung Wohnungseigentumsrechte bewirkt so gemäß § entsprechender Anwendung § Einigung Wohnungseigentümer erforderlich ist Senat ; Demharter . Umgekehrt führt auch Löschung Rechts wiederum Inhaltsänderung Sinne § . Sonderrechtsnachfolger schuldrechtliche Vereinbarung Mitgebrauchsrecht ausgeschlossenen Wohnungseigentümers braucht schuldrechtliche Sondernutzungsrecht gelten lassen . Schutzzweck § folgt jedoch sachenrechtlich gilt formeller Hinsicht Grundbucheintragung also Beseitigung dinglichen Wirkung Sondernutzungsrechts Zustimmung anderen Wohnungseigentümer erfordert sachenrechtliche Eigentümerstellung nachteilig beeinflußt wird vgl. 149 ; m.w . ; ; ; OLG 376 ; Soergel/Stürner 12 . Aufl . Rdn . . Wegfall dinglichen Wirkung Sondernutzungsrechts führt noch einmal Zuwachs Nutzungsmöglichkeiten verbundenen Verkehrssicherungspflichten schuldrechtlich vereinbarte Nutzungsbeschränkung einvernehmlich aufgehoben wird . Eintritt Sonderrechtsnachfolgers seiten Mitgebrauch ausgeschlossenen Wohnungseigentümers hinfällig wird bedarf hier Entscheidung . zukünftiger Wegfall schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts beeinträchtigt jedenfalls dingliche Rechtsstellung übrigen Wohnungseigentümer Zeitpunkt Eintragung Löschungsvermerks so auch sachenrechtlich Zustimmung anderen Wohnungseigentümer bedarf Grundbuch Eintragung Löschungsvermerks unrichtig wird . Wenzel Lambert-Lang Tropf