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108 lines
892 B

BESCHLUSS
18
.
Februar
Abschiebungshaftsache
ECLI
:
:
V.
Bundesgerichtshofs
Vorsitzende
Richterin
hat
Dr.
18
.
Februar
Richterinnen
Prof.
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Landgerichts
6
.
Zivilkammer
6
Juli
wird
Kosten
Betroffenen
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
ist
Feststellungsantrag
analog
FamFG
statthaft
Sache
jedoch
begründet
.
Amtsgericht
Art
.
Abs.
GG
inhaltlich
übereinstimmend
§
FamFG
normierte
Pflicht
Anordnung
Haft
unverzüglich
Angehörigen
Person
Vertrauens
benachrichtigen
verstoßen
hat
bedarf
Entscheidung
Rechtswidrigkeit
Haftanordnungsbeschlusses
Folge
hätte
Senat
Beschluss
21
.
Januar
Veröffentlichung
bestimmt
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
§
Abs.
FamFG
.
Schmidt-Räntsch
Göbel
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Landshut
Entscheidung
3/15
Entscheidung