|
|
- BESCHLUSS
- 18
- .
- Februar
- Abschiebungshaftsache
- ECLI
- :
- :
- V.
- Bundesgerichtshofs
- Vorsitzende
- Richterin
- hat
- Dr.
- 18
- .
- Februar
- Richterinnen
- Prof.
- Dr.
- Weinland
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- Landgerichts
- 6
- .
- Zivilkammer
- 6
- Juli
- wird
- Kosten
- Betroffenen
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- Feststellungsantrag
- analog
- FamFG
- statthaft
- Sache
- jedoch
- begründet
- .
- Amtsgericht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- inhaltlich
- übereinstimmend
- §
- FamFG
- normierte
- Pflicht
- Anordnung
- Haft
- unverzüglich
- Angehörigen
- Person
- Vertrauens
- benachrichtigen
- verstoßen
- hat
- bedarf
- Entscheidung
- Rechtswidrigkeit
- Haftanordnungsbeschlusses
- Folge
- hätte
- Senat
- Beschluss
- 21
- .
- Januar
- Veröffentlichung
- bestimmt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- §
- Abs.
- FamFG
- .
- Schmidt-Räntsch
- Göbel
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Landshut
- Entscheidung
- 3/15
- Entscheidung
|