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4.5 KiB

BESCHLUSS
18
.
März
Disziplinarverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Abs.
Abs.
Ist
gemäß
§
Verfehlungen
Anwaltsnotars
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
entscheiden
sind
Voraussetzungen
Fall
§
Abs.
zulässige
vorläufige
Amtsenthebung
nur
gegeben
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Ausschließung
Rechtsanwaltschaft
§
Abs.
Nr.
Verhängung
Vertretungsverbots
§
Vertretungsverbot
Gebiet
Zivilrechts
§
Abs.
Nr.
erwarten
ist
.
gilt
jedenfalls
dann
Verfahren
allein
Verfehlungen
Zusammenhang
Tätigkeit
Rechtsanwalt
Gegenstand
hat
.
Beschluß
18
.
März
6/01
vorläufiger
Amtsenthebung
§
Abs.
Bundesgerichtshof
Senat
Notarsachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Notare
Dr.
18
.
März
beschlossen
:
Beschwerde
Beteiligten
Beschluß
Senats
Notarsachen
Oberlandesgericht
19
.
Oktober
richtig
:
wird
zurückgewiesen
.
Land
hat
Notar
Beschwerdeverfahren
entstandenen
außergerichtlichen
Kosten
erstatten
.
Gründe
:
Notar
Oktober
Rechtsanwalt
Landgerichtsbezirk
Februar
Notar
Amtssitz
ist
läuft
anwaltsgerichtliches
Verfahren
.
Bereits
früher
waren
berufsrechtliche
Verfahren
Anwaltsgericht
Bezirk
Rechtsanwaltskammer
anhängig
.
wurden
Disziplinarmaßnahmen
Verletzung
Dienstpflichten
Notar
ergriffen
.
Gegenstand
Verfahren
war
mehrfach
Vorwurf
anwaltlicher
Untätigkeit
Verstoßes
Mitwirkungspflichten
.
Sanktionen
wurden
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Disziplinarverfahren
Notar
Geldbußen
DM
DM
verhängt
Fällen
Verweise
ausgesprochen
.
Einzelheiten
wird
Darstellung
angefochtenen
Beschluß
Oberlandesgerichts
verwiesen
.
derzeit
laufende
anwaltsgerichtliche
Verfahren
ist
Anschuldigungsschrift
Generalstaatsanwaltschaft
3
Juli
eingeleitet
worden
.
wird
Notar
Last
gelegt
habe
Februar
Beruf
Rechtsanwalt
gewissenhaft
ausgeübt
Berufspflichten
Zusammenhang
Annahme
Wahrnehmung
Beendigung
Zwangsvollstreckungsmandats
Pflicht
Herausgabe
Handakten
Grundpflicht
sachlichen
Berufsausübung
Pflicht
Auskunftserteilung
Vorstand
Rechtsanwaltskammer
verletzt
.
Einzelheiten
wird
Anschuldigungsschrift
auszugsweise
Wiedergabe
angefochtenen
Beschluß
Bezug
genommen
.
Anwaltsgericht
Bezirk
Rechtsanwaltskammer
hat
Beschluß
14
.
September
Anschuldigung
Hauptverhandlung
zugelassen
Hauptverfahren
eröffnet
.
Beteiligte
hat
Aufsichtsbehörde
§
Abs.
Satz
beantragt
Notar
vorläufig
Amtes
entheben
Ausschließung
Rechtsanwaltschaft
erwarten
Maßnahme
Abwehr
konkreter
Gefahren
wichtige
Gemeinschaftsgüter
geboten
sei
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
Beschluß
19
.
Oktober
zurückgewiesen
.
wendet
Beteiligte
Beschwerde
.
Beschwerdeverfahrens
hat
Anwaltsgericht
Urteil
20
.
Februar
Maßnahmen
Verweises
Geldbuße


!
ralstaatsanwaltschaft
Ausschließung
Rechtsanwaltschaft
beantragt
hatte
vorsorglich
Berufung
eingelegt
.
II
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
i.V.
§
hat
aber
Sache
Erfolg
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
vorläufige
Amtsenthebung
Recht
zurückgewiesen
.
1
.
vorläufige
Amtsenthebung
setzt
Senat
Anschluß
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
entwikkelten
Grundsätzen
endgültige
auch
nur
befristete
Amtsenthebung
erwarten
ist
Maßnahme
Abwehr
konkreter
Gefahren
wichtige
Gemeinschaftsgüter
geboten
ist
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
entspricht
Senatsbeschluß
26
.
Oktober
.
.
.
.
Ist
gemäß
§
Verfehlungen
Anwaltsnotars
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
entscheiden
sind
Voraussetzungen
Fall
§
Abs.
zulässige
vorläufige
Amtsenthebung
nur
gegeben
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Ausschließung
Rechtsanwaltschaft
§
Abs.
Nr.
Folge
Erlöschens
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
§
Notaramtes
§
Nr.
Verhängung
Vertretungsverbots
§
Vertretungsverbot
Gebiet
Zivilrechts
Abs.
Nr.
Wirkungen
vorläufigen
Amtsenthebung
§
Abs.
Nr.
Gesetzes
eintreten
erwarten
ist
.
gilt
jedenfalls
dann
Verfahren
hier
allein
Verfehlungen
Zusammenhang
Tätigkeit
Rechtsanwalt
Gegenstand
hat
.
2
.
Voraussetzungen
liegen
hier
Oberlandesgericht
ausführlich
zutreffend
dargelegt
hat
.
Senat
nimmt
Bezug
.
Einschätzung
wird
Urteil
Anwaltsgerichts
bestätigt
lediglich
Verweis
Geldbuße
%

!
Beschwerdevorbringen
rechtfertigt
andere
Beurteilung
.
Beteiligte
vermag
insbesondere
aufzuzeigen
Anwaltsgericht
Hauptverhandlung
vorgenommene
Würdigung
fehlerhaft
gar
unvertretbar
ist
.
Pflichtverletzungen
Notars
Zusammenhang
Grundstückskaufvertrag
Jahre
sind
schon
geeignet
vorläufige
Amtsenthebung
stützen
Notar
ganz
überwiegenden
Zeitraum
Jahres
ambulanter
psychotherapeutischer
Behandlung
befunden
hatte
Anraten
Arztes
Anfang
Wochen
dauernde
stationäre
Behandlung
anschloß
.
bloße
Verdacht
weiterer
unentdeckter
Pflichtverletzungen
ausreicht
dürfte
Hand
liegen
.
Bauer