BESCHLUSS 18 . März Disziplinarverfahren Nachschlagewerk : ja : § Abs. Abs. Ist gemäß § Verfehlungen Anwaltsnotars anwaltsgerichtlichen Verfahren entscheiden sind Voraussetzungen Fall § Abs. zulässige vorläufige Amtsenthebung nur gegeben anwaltsgerichtlichen Verfahren Ausschließung Rechtsanwaltschaft § Abs. Nr. Verhängung Vertretungsverbots § Vertretungsverbot Gebiet Zivilrechts § Abs. Nr. erwarten ist . gilt jedenfalls dann Verfahren allein Verfehlungen Zusammenhang Tätigkeit Rechtsanwalt Gegenstand hat . Beschluß 18 . März 6/01 vorläufiger Amtsenthebung § Abs. Bundesgerichtshof Senat Notarsachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Notare Dr. 18 . März beschlossen : Beschwerde Beteiligten Beschluß Senats Notarsachen Oberlandesgericht 19 . Oktober richtig : wird zurückgewiesen . Land hat Notar Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten erstatten . Gründe : Notar Oktober Rechtsanwalt Landgerichtsbezirk Februar Notar Amtssitz ist läuft anwaltsgerichtliches Verfahren . Bereits früher waren berufsrechtliche Verfahren Anwaltsgericht Bezirk Rechtsanwaltskammer anhängig . wurden Disziplinarmaßnahmen Verletzung Dienstpflichten Notar ergriffen . Gegenstand Verfahren war mehrfach Vorwurf anwaltlicher Untätigkeit Verstoßes Mitwirkungspflichten . Sanktionen wurden anwaltsgerichtlichen Verfahren Disziplinarverfahren Notar Geldbußen DM DM verhängt Fällen Verweise ausgesprochen . Einzelheiten wird Darstellung angefochtenen Beschluß Oberlandesgerichts verwiesen . derzeit laufende anwaltsgerichtliche Verfahren ist Anschuldigungsschrift Generalstaatsanwaltschaft 3 Juli eingeleitet worden . wird Notar Last gelegt habe Februar Beruf Rechtsanwalt gewissenhaft ausgeübt Berufspflichten Zusammenhang Annahme Wahrnehmung Beendigung Zwangsvollstreckungsmandats Pflicht Herausgabe Handakten Grundpflicht sachlichen Berufsausübung Pflicht Auskunftserteilung Vorstand Rechtsanwaltskammer verletzt . Einzelheiten wird Anschuldigungsschrift auszugsweise Wiedergabe angefochtenen Beschluß Bezug genommen . Anwaltsgericht Bezirk Rechtsanwaltskammer hat Beschluß 14 . September Anschuldigung Hauptverhandlung zugelassen Hauptverfahren eröffnet . Beteiligte hat Aufsichtsbehörde § Abs. Satz beantragt Notar vorläufig Amtes entheben Ausschließung Rechtsanwaltschaft erwarten Maßnahme Abwehr konkreter Gefahren wichtige Gemeinschaftsgüter geboten sei . Oberlandesgericht hat Antrag Beschluß 19 . Oktober zurückgewiesen . wendet Beteiligte Beschwerde . Beschwerdeverfahrens hat Anwaltsgericht Urteil 20 . Februar Maßnahmen Verweises Geldbuße   ! ralstaatsanwaltschaft Ausschließung Rechtsanwaltschaft beantragt hatte vorsorglich Berufung eingelegt . II . Rechtsmittel ist zulässig i.V. § hat aber Sache Erfolg . Oberlandesgericht hat Antrag vorläufige Amtsenthebung Recht zurückgewiesen . 1 . vorläufige Amtsenthebung setzt Senat Anschluß Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts entwikkelten Grundsätzen endgültige auch nur befristete Amtsenthebung erwarten ist Maßnahme Abwehr konkreter Gefahren wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist Grundsatz Verhältnismäßigkeit entspricht Senatsbeschluß 26 . Oktober . . . . Ist gemäß § Verfehlungen Anwaltsnotars anwaltsgerichtlichen Verfahren entscheiden sind Voraussetzungen Fall § Abs. zulässige vorläufige Amtsenthebung nur gegeben anwaltsgerichtlichen Verfahren Ausschließung Rechtsanwaltschaft § Abs. Nr. Folge Erlöschens Zulassung Rechtsanwaltschaft § Notaramtes § Nr. Verhängung Vertretungsverbots § Vertretungsverbot Gebiet Zivilrechts Abs. Nr. Wirkungen vorläufigen Amtsenthebung § Abs. Nr. Gesetzes eintreten erwarten ist . gilt jedenfalls dann Verfahren hier allein Verfehlungen Zusammenhang Tätigkeit Rechtsanwalt Gegenstand hat . 2 . Voraussetzungen liegen hier Oberlandesgericht ausführlich zutreffend dargelegt hat . Senat nimmt Bezug . Einschätzung wird Urteil Anwaltsgerichts bestätigt lediglich Verweis Geldbuße %  ! Beschwerdevorbringen rechtfertigt andere Beurteilung . Beteiligte vermag insbesondere aufzuzeigen Anwaltsgericht Hauptverhandlung vorgenommene Würdigung fehlerhaft gar unvertretbar ist . Pflichtverletzungen Notars Zusammenhang Grundstückskaufvertrag Jahre sind schon geeignet vorläufige Amtsenthebung stützen Notar ganz überwiegenden Zeitraum Jahres ambulanter psychotherapeutischer Behandlung befunden hatte Anraten Arztes Anfang Wochen dauernde stationäre Behandlung anschloß . bloße Verdacht weiterer unentdeckter Pflichtverletzungen ausreicht dürfte Hand liegen . Bauer