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837 lines
6.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
27
.
April
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Abs.
findet
Ansprüche
vorsätzlicher
sittenwidriger
Schädigung
Verpächters
Anwendung
.
.
27
.
April
AG
Langen
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
mündliche
Verhandlung
27
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Dahm
Schroth
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
7
.
Zivilsenats
Senat
Landwirtschaftssachen
3
.
Februar
Kostenausspruch
insoweit
aufgehoben
Nachteil
Beklagten
entschieden
worden
ist
.
Umfang
wird
Rechtsstreit
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Beklagten
sind
miteinander
verheiratet
.
Beklagte
pachtete
Verträge
13
.
Juni
1
Juli
Klägerin
landwirtschaftliche
Nutzflächen
folgenden
:
Pachtgrundstücke
.
nutzte
anderen
Pachtflächen
Hof
Beklagten
gehörenden
Grundstücken
Milchwirtschaft
.
erhielt
auch
Milchreferenzmenge
zugeteilt
.
15
.
August
beantragte
Bewilligung
Milchaufgabevergütung
.
Vergütung
wurde
Einbeziehung
Pachtgrundstücke
festgesetzt
.
hat
Folge
Pachtgrundstücke
wirtschaftlich
mehr
Milcherzeugung
genutzt
werden
können
.
DM
festgesetzte
Vergütung
wurde
27
.
Februar
Beklagten
ausgezahlt
.
DM
überweis
3
.
März
Beklagte
2
.
Pachtverträge
Klägerin
Beklagten
wurden
beendet
.
5
.
März
erhielt
Klägerin
Besitz
Pachtgrundstücken
.
hat
zunächst
Beklagten
Zahlung
Schadenersatz
Anspruch
genommen
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Klage
Höhe
34.976,88
DM
Zinsen
stattgegeben
.
Urteil
Landwirtschaftsgerichts
haben
Klägerin
Beklagte
angefochten
.
Vollstreckung
Urteil
Landwirtschaftsgerichts
Beklagten
verlief
erfolglos
.
Schriftsatz
23
.
Dezember
hat
Klägerin
Klage
Beklagte
erstreckt
gesamtschuldnerische
Verurteilung
Beklagten
Zahlung
DM
beantragt
.
Oberlandesgericht
hat
Klage
Beklagten
Höhe
weiterer
48.983,64
DM
stattgegeben
Berufung
Urteil
Landwirtschaftsgerichts
zurückgewiesen
Beklagte
verurteilt
Gesamtschuldnerin
Beklagten
Klägerin
DM
Zinsen
zahlen
.
Revision
erstrebt
Beklagte
Abweisung
gerichteten
Klage
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hält
Erweiterung
Klage
Beklagte
zulässig
geltend
gemachten
Anspruch
auch
wesentlichen
begründet
.
führt
Beantragung
Milchaufgabevergütung
Einbeziehung
Pachtgrundstücke
bedeute
Verletzung
Pflichten
Beklagten
Pachtvertrag
Schädigung
Eigentums
Klägerin
Grundstücken
.
Insoweit
habe
Beklagte
gemeinschaftlich
Beklagten
gehandelt
.
sei
Klägerin
§
§
Abs.
gesamtschuldnerisch
Beklagten
Ersatz
verpflichtet
.
Beklagten
erhobene
Einrede
Verjährung
sei
begründet
.
Verjährungsfrist
sei
§
bestimmen
Erstreckung
Klage
abgelaufen
gewesen
.
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
teilweise
stand
.
II
.
1
.
Erfolg
wendet
Revision
allerdings
Zulässigkeit
Klageerweiterung
Beklagte
Berufungsverfahren
.
Einbeziehung
weiteren
Beklagten
Berufungsverfahren
verkürzt
Rechtsstreit
Instanz
.
ist
nur
zulässig
Erstreckung
Klage
zustimmt
Verweigerung
Zustimmung
rechtsmißbräuchlich
ist
.
.
vgl.
287
;
;
.
26
.
April
.
Verweigerung
Zustimmung
ist
rechtsmißbräuchlich
Erweiterung
Klage
verbundene
Verlust
beachtlichen
Schlechterstellung
neuen
Beklagten
führt
.
So
ist
Klage
ersten
Rechtszug
zweiten
Rechtszug
Rechtsstreit
einbezogenen
neuen
Beklagten
abgewiesen
worden
wäre
.
4
.
Oktober
Klage
ersten
Rechtszug
allein
verklagte
Partei
zwar
stattgegeben
worden
ist
weitere
Beklagte
vorgetragenen
Sachverhalt
jedoch
vertraut
ist
tatsächliches
Vorbringen
Grundlage
Inanspruchnahme
ersten
Rechtszug
allein
verklagten
Partei
Frage
stellt
.
18
.
März
XI
.
Grundsätzen
ist
Klageerweiterung
zulässig
.
Beklagte
Prozeßführung
Beklagten
ersten
Rechtszug
vertraut
ist
ist
auszugehen
.
Beklagten
sind
miteinander
verheiratet
;
Beklagte
hat
Hof
Beklagten
betriebene
Milchwirtschaft
genutzt
.
Aufgabe
Milchwirtschaft
haben
Beklagten
gemeinsam
entschlossen
Beklagten
erhaltene
Vergütung
ist
großen
Teil
Beklagte
gelangt
.
Grund
Haftung
Beklagten
macht
Ausführungen
Beklagten
abweichen
Haftung
Frage
stellen
könnten
.
2
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
jedoch
Verjährung
Beklagte
§
Abs.
geltend
gemachten
Anspruchs
verneint
.
kann
dahingestellt
bleiben
Möglichkeit
wirtschaftlicher
Nutzung
Pachtgrundstücke
Milchviehhaltung
Befugnis
abgabefreien
Anlieferung
Milch
überhaupt
Eigenschaft
Grundstücke
handelt
Beeinträchtigung
Haftung
Gesichtspunkt
Eigentumsverletzung
begründen
kann
.
Erwirkung
Milchaufgabevergütung
Pächter
bedeutet
rechtlich
Verschlechterung
Pachtsache
Senat
.
hieraus
resultierender
Anspruch
Verpächters
verjährt
Frist
§
Senat
aaO
.
Vorschrift
erfaßt
nur
vertragliche
Ansprüche
Verpächters
auch
Ansprüche
Beschädigung
Eigentums
Pachtsache
Ziel
vertraglichen
Ansprüche
gerichtet
sind
vgl.
Protokolle
;
.
Rechtspr
.
vgl.
55
;
;
.
8
.
Januar
;
Urt
.
1
.
Dezember
;
Urt
.
17
.
Juni
ZR
.
Dritter
Pächter
Verpächter
Schädigung
Pachtsache
ersatzpflichtig
ist
findet
§
auch
Verjährung
gerichteter
Ansprüche
Anwendung
Dritte
Schutzbereich
Pachtvertrages
einbezogen
ist
.
.
vgl.
;
Urt
.
16
.
März
;
3
.
Aufl
.
Rdn
.
;
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
9
;
Staudinger/Emmerich
Rdn
.
.
So
verhält
Beklagten
2
.
Ehefrau
Beklagten
ist
Schutzbereich
Pachtverträge
Klägerin
Beklagten
einbezogen
.
Pachtgrundstücke
5
.
März
Klägerin
zurückgegeben
worden
sind
sind
Beklagte
Jahre
rechtshängig
gemachten
Ansprüche
Verletzung
Eigentums
Grundstücken
verjährt
.
Anders
verhält
Anspruch
vorsätzlicher
sittenwidriger
Schädigung
§
.
Anspruch
Pächter
Schutzbereich
Pachtvertrages
einbezogenen
Dritten
findet
§
Anwendung
offen
gelassen
.
17
.
Juni
ZR
.
Zweck
§
§
bestimmten
kurzen
Verjährungsfrist
ist
gewährleisten
Parteien
Gebrauchsüberlassungsvertrages
Beendigung
Vertragsverhältnisses
rasch
auseinandersetzen
.
Insbesondere
Ansprüche
Zustandes
überlassenen
Sache
Rückgabe
sollen
beschleunigt
geklärt
werden
vgl.
Protokolle
;
56
;
78
;
.
Zweck
gebietet
Vorschriften
auch
Ansprüche
Verpächters
§
anzuwenden
60
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
§
Rdn
.
3
;
Bub/Treier/Gramlich
Handbuch
Wohnraummiete
3
.
Aufl
.
Rdn
.
;
zweifelnd
10
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Haftungsgrund
ist
hier
Beschädigung
Pachtsache
vorsätzliche
sittenwidrige
Schädigung
Verpächters
.
Rechtsgut
Schaden
eingetreten
ist
ist
Ersatzpflicht
Bedeutung
.
Verjährung
Anspruchs
§
muß
Regelung
verbleiben
vgl.
§
Rdn
.
.
Verjährung
Anspruchs
Klägerin
Beklagte
wäre
hier
insoweit
angegriffenen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Erstreckung
Klage
Beklagte
rechtzeitig
unterbrochen
worden
.
3
.
Rechtstreit
ist
abschließenden
Entscheidung
Senat
reif
.
Berufungsgericht
wird
Klägerin
Beklagten
Gesichtspunkt
vorsätzlichen
sittenwidrigen
Schädigung
erhobenen
Vorwürfe
klären
haben
.
Wenzel