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110 lines
900 B

BESCHLUSS
9
.
Oktober
Rechtsstreit
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Oktober
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
1
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
8
.
Juni
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
noch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Annahme
Berufungsgerichts
Beklagte
schulde
nur
Rückzahlung
erhaltenen
Nettoentgelte
auch
Erstattung
gezahlten
Mehrwertsteuer
ist
rechtlich
unbedenklich
erfüllt
aber
jedenfalls
Voraussetzungen
Revision
zugelassen
werden
könnte
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Meier-Beck
Raum
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung