BESCHLUSS 9 . Oktober Rechtsstreit Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 9 . Oktober Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 1 . Kartellsenats Oberlandesgerichts 8 . Juni wird zurückgewiesen Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Annahme Berufungsgerichts Beklagte schulde nur Rückzahlung erhaltenen Nettoentgelte auch Erstattung gezahlten Mehrwertsteuer ist rechtlich unbedenklich erfüllt aber jedenfalls Voraussetzungen Revision zugelassen werden könnte . näheren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Meier-Beck Raum Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung