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1732 lines
15 KiB

NAMEN
Verkündet
:
17
.
Oktober
Amtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
ConsulTrust
GmbHG
§
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
kann
Mangel
Form
Übernahmeerklärung
mehr
Erfolg
gerügt
werden
.
§
Abs.
Verstoß
Rechtsgeschäfts
Vollzugsverbot
führte
auch
Geltung
§
Abs.
Fassung
7
.
GWB-Novelle
Nichtigkeit
nur
schwebenden
Unwirksamkeit
.
Urteil
17
.
Oktober
ECLI
:
:
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
17
.
Oktober
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Richter
Dr.
Dr.
Sunder
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
1
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
12
.
Mai
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Streithelferin
Beklagten
trägt
außergerichtlichen
Kosten
selbst
.
Tatbestand
:
Klägerin
macht
Beklagten
ehemaligen
Geschäftsführer
Schadensersatzansprüche
§
GmbHG
geltend
.
27
.
März
war
B.
GmbH
Folgenden
:
Inhaberin
Geschäftsanteile
Klägerin
.
Beklagten
sind
alleinigen
Gesellschafter
B.
zugleich
Geschäftsführer
waren
Geschäftsführer
Klägerin
.
Gesprächen
Beklagten
Gruppe
Beteiligung
Klägerin
wurde
27
.
März
umfangreiches
Vertragswerk
protokolliert
.
Rahmen
Gesellschafterversammlung
Klägerin
wurde
beschlossen
ConsulTrust
GmbH
Folgenden
ConsulTrust
Treuhänderin
Tochtergesellschaft
GmbH
Zusammenhang
Erhöhung
Stammkapitals
bislang
Euro
Euro
%
Geschäftsanteile
Klägerin
erwerben
sollte
.
Beschluss
Kapitalerhöhung
Klägerin
Zulassung
ConsulTrust
Übernahme
neuen
Anteils
wurde
notariell
beurkundet
.
selben
Tag
wurde
Beteiligungsrahmenvertrag
notariell
beurkundet
weitere
Rahmen
Beurkundung
unterzeichnete
Dokumente
Anlage
beigefügt
wurden
.
Vertrag
Beteiligung
ConsulTrust
Klägerin
Folgenden
:
Beteiligungsvertrag
Gesellschaftervereinbarung
Erwerbspflichten
Folgenden
:
Gesellschaftervereinbarung
wurden
Notar
verlesen
.
weiteren
Dokumente
wurden
Notar
verlesen
notariellen
Urkunde
Beteiligungsrahmenvertrag
Informationszwecken
beigefügt
.
Beklagten
wurden
erneut
Geschäftsführern
Klägerin
bestellt
.
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
erfolgte
9
.
Juni
.
16
Juli
beschloss
Gesellschafterversammlung
Klägerin
Mitwirkung
ConsulTrust
Beklagten
Dezember
Geschäftsführer
abberufen
worden
waren
Ansprüche
gemäß
§
Abs.
GmbHG
geltend
machen
.
November
wurde
Erwerb
Anteile
Klägerin
ConsulTrust
nachträglich
Bundeskartellamt
Zusammenschlussvorhaben
gemeldet
.
Bundeskartellamt
stellte
Verfahren
Entflechtung
bereits
vollzogenen
Zusammenschlusses
Beschluss
5
.
Dezember
begründete
Voraussetzungen
Untersagung
vorlägen
§
Abs.
§
Abs.
.
Schreiben
2
.
Dezember
erklärte
B.
ConsulTrust
halte
27
.
März
beurkundeten
Rechtsgeschäfte
unwirksam
vorsorglich
würden
widerrufen
aufgehoben
zurückgenommen
gekündigt
.
Streithelferin
Versicherer
D&O-Versicherung
abgeschlossen
hat
ist
Rechtsstreit
Seiten
Beklagten
beigetreten
.
Beklagten
halten
Schadensersatzklage
unzulässig
.
sind
Auffassung
ConsulTrust
sei
nie
wirksam
Gesellschafterin
Klägerin
geworden
.
März
abgeschlossenen
Verträge
seien
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
geltenden
Fassung
§
Abs.
unwirksam
Zusammenschluss
vollzogen
worden
sei
Bundeskartellamt
freigegeben
habe
.
nachfolgende
Einstellung
Entflechtungsverfahrens
Bundeskartellamt
habe
Verstoß
geheilt
.
sei
Vertrag
Anteilserwerb
Nichteinhaltung
§
Abs.
GmbHG
erforderlichen
Form
wirksam
.
mithin
B.
nach
Alleingesellschafterin
Klägerin
sei
sei
Beschluss
Gesellschafterversammlung
Klägerin
16
Juli
unwirksam
.
Beklagten
haben
Zwischenfeststellungswiderklage
erhoben
beantragen
festzustellen
ConsulTrust
Gesellschafterin
Klägerin
geworden
ist
.
Landgericht
hat
Zwischenfeststellungswiderklage
TeilUrteil
abgewiesen
.
Berufung
Beklagten
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Klägerin
entgegentritt
verfolgen
Beklagten
Streithelferin
Begehren
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
WuW/E
DE-R
Wesentlichen
folgt
begründet
.
ConsulTrust
sei
Wege
Kapitalerhöhung
Gesellschafterin
Klägerin
geworden
.
Beschluss
Altgesellschafterin
Klägerin
Erhöhung
Stammkapitals
Übernahme
zugelassen
werde
sei
formgerecht
gefasst
worden
.
ConsulTrust
habe
eingeräumte
Übernahmerecht
ausgeübt
Erhöhungsbetrag
entsprechende
Stammeinlage
übernommen
.
B.
habe
erklärung
konkludent
angenommen
Kapitalerhöhung
Handelsregister
angemeldet
worden
sei
.
Kapitalerhöhung
Handelsregister
eingetragen
worden
sei
sei
auszugehen
Anmeldung
formgerecht
erfolgt
sei
.
Übernahme
sei
auch
Verstoßes
§
Abs.
GmbHG
unwirksam
.
habe
notariellen
Beurkundung
Vorschrift
bedurft
.
Zwar
enthalte
Gesellschaftervereinbarung
gegenseitige
Pflichten
Andienung
Geschäftsanteile
.
Beurkundungspflicht
unterlägen
Wortlaut
§
Abs.
GmbHG
auch
Verpflichtungen
Verpflichtung
Abtretung
Geschäftsanteils
Zusammenhang
stünden
.
Anliegen
Beweiserleichterung
noch
Unterbindung
leichten
spekulativen
Handels
GmbH-Anteilen
rechtfertigten
indes
auch
Übernahmevereinbarung
Formvorschrift
Abs.
GmbHG
unterwerfen
.
Übernahme
handele
gesellschaftsrechtlichen
Vorgang
eigenen
Formvorschriften
unterliege
.
schließe
gehenden
Formvorschriften
unterwerfen
.
Gesellschaftervereinbarung
wirksam
beurkundet
sei
sei
unerheblich
etwaige
Formnichtigkeit
Vereinbarung
jedenfalls
entsprechend
§
Unwirksamkeit
Übernahmevereinbarung
führe
.
Ziffer
Beteiligungsvertrags
Gesellschaftervereinbarung
solle
Fall
teilweisen
Unwirksamkeit
jeweiligen
Vereinbarung
Übrigen
aufrechterhalten
bleiben
.
Auch
Vollzugsverbot
§
Abs.
Fassung
7
.
Novelle
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
stehe
Wirksamkeit
Anteilsübernahme
.
Verstoß
Vollzugsverbot
sei
Einstellung
Entflechtungsverfahrens
Bundeskartellamt
Rückwirkung
geheilt
worden
.
Übernahme
sei
auch
Erklärungen
B.
2
.
Dezember
gescheitert
.
Erhöhung
Stammkapitals
Zulassung
ConsulTrust
Übernahme
gerichtete
Gesellschafterbeschluss
Klägerin
habe
allenfalls
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
formlos
widerrufen
werden
können
auch
habe
Beschluss
Vollzugsverbot
verstoßen
.
Rechtsgrundlage
Kündigung
Widerruf
Übernahmeerklärung
B.
sei
ersichtlich
.
freie
Widerruflichkeit
Erklärung
sei
Beteiligungsvertrag
ausgeschlossen
.
Selbst
formunwirksam
sei
sei
B.
Partei
Vertrags
Glauben
verpflichtet
gewesen
Erforderliche
tun
Wirksamkeit
Vertrags
herbeizuführen
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlichen
Überprüfung
Ergebnis
1
.
Zwischenfeststellungswiderklage
Beklagten
ist
zulässig
.
stand
.
§
Abs.
kann
Beklagte
Schluss
mündlichen
Verhandlung
Erhebung
Widerklage
beantragen
Laufe
Prozesses
streitiges
Rechtsverhältnis
richterliche
Entscheidung
festgestellt
werde
Bestehen
Nichtbestehen
Rechtsverhältnisses
Entscheidung
Rechtsstreits
ganz
Teil
abhängt
.
Voraussetzungen
vorliegen
ist
auch
Revisionsinstanz
Amts
prüfen
Urteil
9
.
März
255
;
Urteil
25
.
Oktober
.
.
Zulässigkeit
Zwischenfeststellungswiderklage
steht
Rechtsverhältnis
Nichtbestehen
festgestellt
wissen
wollen
beteiligt
sind
.
Gegenstand
Zwischenfeststellungsklage
§
Abs.
kann
auch
Rechtsverhältnis
Partei
Dritten
sein
klärende
Rechtsverhältnis
Entscheidung
Hauptsache
vorgreiflich
ist
Entscheidung
Streitgegenstand
Bedeutung
gewinnen
kann
Beschluss
7
November
BLw
;
Urteil
15
.
Juni
704
;
Urteil
5
.
Mai
.
.
fordernde
Vorgreiflichkeit
besteht
Entscheidung
Rechtsstreits
ist
Bedeutung
ConsulTrust
Mitgesellschafterin
Klägerin
geworden
B.
Alleingesellschafterin
geblieben
ist
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
haftet
Geschäftsführer
GmbH
zugleich
alleiniger
Gesellschafter
ist
grundsätzlich
§
Abs.
GmbHG
.
beruht
Erwägung
Geschäftsführer
Gesellschaft
Personengleichheit
Gesellschafter
Gesellschaft
letztlich
allein
weisungsberechtigt
ist
praktisch
-9-
eigenen
Weisungen
ausführt
Urteil
28
.
September
261
;
Urteil
10
.
Mai
336
;
Urteil
21
.
Juni
;
Urteil
31
.
Januar
.
Umständen
bedarf
förmlichen
Gesellschafterbeschlusses
Annahme
Handelns
Weisung
Gesellschafters
begründen
.
Rechtsprechung
findet
auch
Anwendung
Haftung
Geschäftsführer
geht
einverständlich
gehandelt
haben
zusammen
alleinigen
Gesellschafter
GmbH
sind
also
zusammengenommen
gleiche
Rechtsmacht
verfügen
Alleingesellschafter
336
;
.
andere
Beurteilung
ist
hier
auch
veranlasst
Beklagten
unmittelbar
zwischengeschaltete
B.
alleinige
Geschäftsführer
sind
bar
alleinigen
Gesellschafter
Klägerin
waren
.
Hätte
Beklagten
geltend
machen
geändert
wäre
also
ConsulTrust
Mitgesellschafterin
Klägerin
geworden
wäre
Frage
Haftung
Beklagten
§
Abs.
GmbHG
Bedeutung
.
2
.
Recht
hat
Berufungsgericht
angenommen
ConsulTrust
Übernahme
Geschäftsanteils
Gesellschafterin
Klägerin
geworden
ist
.
Erhöhung
Stammkapitals
GmbH
kann
nur
satzungsändernden
Beschluss
Gesellschafter
erfolgen
§
Abs.
GmbHG
notariellen
Beurkundung
bedarf
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
hat
B.
damalige
Alleingesellschafterin
Klägerin
27
.
März
Beschluss
Erhöhung
Stammkapitals
Klägerin
Euro
Euro
zusammen
Beschluss
gefasst
ConsulTrust
Übernahme
neuen
Geschäftsanteils
zuzulassen
.
Beschlüsse
sind
notariell
beurkundet
worden
.
Berufungsgericht
hat
weiter
festgestellt
ConsulTrust
eingeräumte
Recht
Übernahme
neuen
Geschäftsanteils
gleichen
Tag
notariell
beglaubigter
Form
entsprechend
§
Abs.
GmbHG
bestimmten
Erfordernissen
ausgeübt
hat
.
Schließlich
hat
Berufungsgericht
festgestellt
Übernahmeerklärung
konkludent
angenommen
wurde
Anmeldung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
erfolgte
.
Übernahme
neuen
Geschäftsanteile
erfolgt
Vertrag
Gesellschaft
handelnd
bisherigen
Alleingesellschafter
Übernehmer
Urteil
30
November
ZR
.
Anmeldung
Handelsregister
ist
§
§
Abs.
GmbHG
Geschäftsführern
Gesellschaft
vorzunehmen
waren
maßgeblichen
Zeitraum
Beklagten
.
Feststellung
Klägerin
Kapitalerhöhung
ordnungsgemäß
angemeldet
hat
hat
Berufungsgericht
gestützt
Kapitalerhöhung
Handelsregister
eingetragen
wurde
§
§
GmbHG
nur
erfolgen
darf
einschlägigen
Bestimmungen
entsprechende
Anmeldung
vorgelegt
wurde
.
Feststellungen
lassen
Rechtsfehler
erkennen
werden
Revision
angegriffen
.
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
sind
neuen
Geschäftsanteile
entstanden
hat
ConsulTrust
Stellung
Gesellschafterin
Klägerin
erlangt
Urteil
3
November
.
.
Revision
macht
geltend
hier
vorliegenden
habe
Übernahmevereinbarung
notariellen
Beurkundung
bedurft
.
folgert
B.
bisherige
Alleingesellschafterin
ConsulTrust
Übernehmerin
Übernahme
Reihe
weiteren
Verträgen
schlossen
auch
Gesellschaftervereinbarung
u.a.
wechselseitige
Andienungspflichten
Geschäftsanteile
Klägerin
vorsieht
meint
Parteien
gewollten
engen
wirtschaftlichen
Zusammenhangs
Beschlüsse
Vereinbarungen
unterfalle
auch
Übernahmevereinbarung
Erfordernis
notariellen
Beurkundung
§
Abs.
GmbHG
.
Auffassung
zutrifft
bedarf
Streitfall
Entscheidung
.
Selbst
Übernahmeerklärung
ConsulTrust
GmbH
Annahmeerklärung
Klägerin
formunwirksam
gewesen
wären
wurde
Mangel
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
geheilt
.
Eintragung
Kapitalerhöhung
Handelsregister
können
Mängel
Übernahmevereinbarung
Rücksicht
Schutz
Vertrauens
Geschäftsverkehrs
ungeschmälerte
Erhaltung
Register
eingetragenen
Kapitalgrundlage
nur
noch
eingeschränkt
geltend
gemacht
werden
.
Fehlen
Übernahmeerklärung
können
grundsätzlich
nur
Mängel
gerügt
werden
Zweifel
stellen
betreffende
Erklärung
zurechenbarer
Weise
veranlasst
worden
ist
insbesondere
mangelnde
Geschäftsfähigkeit
fehlende
Vollmacht
Scholz/Priester
11
.
Auflage
.
;
.
2
.
Auflage
.
.
;
Ulmer/Casper
2
.
Auflage
§
.
f.
;
19
.
Auflage
§
.
.
Anfechtbarkeit
Übernahmeerklärung
Irrtums
arglistiger
Täuschung
anderer
Willensmängel
scheidet
Urteil
15
.
Oktober
.
.
gilt
Berufung
Mängel
Form
Übernahmeerklärung
Scholz/Priester
11
.
Auflage
.
;
.
2
.
Auflage
.
;
Ulmer/Casper
2
.
Auflage
§
.
.
3
.
Angriffe
Revision
Annahme
richts
Vollzugsverbot
§
Abs.
stehe
Wirksamkeit
Übernahme
Geschäftsanteils
Klägerin
ConsulTrust
bleiben
ebenfalls
erfolglos
.
Berufungsgericht
hat
zugrunde
gelegt
nahme
Zusammenschlusskontrolle
unterlag
.
Abs.
Satz
Zeitpunkt
Rechtsgeschäfts
geltenden
Fassung
7
.
Novelle
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
15
Juli
Folgenden
:
bestimmt
beteiligten
Unternehmen
Zusammenschluss
Bundeskartellamt
freigegeben
wurde
Ablauf
Fristen
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
aF
vollziehen
dürfen
.
Rechtsgeschäfte
Verbot
verstoßen
sind
§
Abs.
Satz
aF
unwirksam
.
nahezu
einhelliger
Auffassung
Literatur
fungsgericht
beigetreten
ist
führte
Verstoß
Vollzugsverbot
auch
Geltung
§
Abs.
unheilbaren
Nichtigkeit
betreffenden
Rechtsgeschäfts
nur
schwebender
Unwirksamkeit
.
Unwirksamkeit
entfällt
rückwirkend
Einstellung
Entflechtungsverfahrens
Bundeskartellamt
Ruppelt
Deutsches
Kartellrecht
11
.
Auflage
§
.
2
;
Mestmäcker/Veelken
Wettbewerbsrecht
4
.
Auflage
§
.
f.
;
6
.
Auflage
§
.
8
;
Schulte
Kartellrecht
.
Riesenkampff/Lehr
Kartellrecht
§
.
5
;
.
GWB/Mäger
§
.
19
;
Frankfurter
Kommentar
Kartellrecht
September
§
.
;
Wettbewerbsrecht
5
.
Auflage
§
.
;
307
;
Lettl
;
Tätigkeitsbericht
BT-Drucks
.
S.
;
anders
Topel
Handbuch
Kartellrechts
2
.
Auflage
§
.
9
;
s.
auch
tragend
.
.
Bundesgerichtshof
hat
bereits
Rechtslage
Inkrafttreten
Auffassung
trifft
.
7
.
GWB-Novelle
entschieden
Verstoß
Vollzugsverbot
unheilbaren
Nichtigkeit
Zusammenschlusses
führt
lediglich
schwebenden
Unwirksamkeit
Begründung
ausgeführt
wäre
unverständlich
Verletzung
Anmeldepflicht
schwebenden
Unwirksamkeit
Bußgeldsanktion
weitere
Sanktionen
Folge
hätte
.
Sehe
Bundeskartellamt
Untersagung
bedeute
Zusammenschluss
Gesichtspunkt
Bestimmungen
Zusammenschlusskontrolle
Bedenken
bestünden
31
.
Oktober
WuW/E
Weichschaum
.
wäre
unverhältnismäßig
Maßnahme
materiell
Bestimmungen
Zusammenschlusskontrolle
verstößt
unheilbar
nichtig
anzusehen
.
Anhaltspunkte
Gesetzgeber
7
.
GWB-Novelle
ändern
wollte
sind
ersichtlich
.
entfiel
Unwirksamkeit
rückwirkend
Einstellung
Entflechtungsverfahrens
Bundeskartellamt
.
Anders
Revision
meint
steht
Gesetzgeber
Rahmen
8
.
Novelle
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
Wirkung
30
.
Juni
Bestimmung
Gesetz
eingefügt
hat
Rechtsgeschäfte
Vollzugsverbot
verstoßen
Unwirksamkeitsfolge
ausgenommen
sind
angemeldete
Zusammenschluss
Vollzug
angezeigt
tungsverfahren
eingestellt
wurde
Voraussetzungen
Untersagung
Zusammenschlusses
vorlagen
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Begründung
Gesetzesentwurfs
Bundesregierung
Entwurf
8
.
GWB-Novelle
entnehmen
ist
wurde
lediglich
Klarstellung
gesehen
BT-Drucks
.
S.
.
4
.
Eintritt
ConsulTrust
neue
Gesellschafterin
Klägerin
wird
auch
Schreiben
B.
2
.
Dezember
haltenen
Erklärungen
Frage
gestellt
.
Insoweit
bedarf
Frage
Grund
Seite
stand
Entscheidung
.
Widerruf
Erklärungen
B.
lige
Alleingesellschafterin
Klägerin
ConsulTrust
Verpflichtung
einging
Stammkapital
Klägerin
erhöhen
ConsulTrust
Übernahme
neuen
Geschäftsanteils
zuzulassen
beträfe
nur
schuldrechtliche
Geschäft
ließe
Wirksamkeit
Übernahmevereinbarung
dingliches
Geschäft
Klägerin
ConsulTrust
Übernehmerin
geschlossen
wurde
unberührt
.
schwebende
Unwirksamkeit
Rechtsgeschäfts
hat
sätzlich
Folge
Parteien
Befugnis
zusteht
einseitig
lösen
Urteil
15
.
Oktober
.
Auch
Sinn
Zweck
Vollzugsverbots
§
Abs.
erfordern
Parteien
Befugnis
einzuräumen
.
bereits
ausgeführt
können
Eintragung
höhung
nur
noch
Mängel
geltend
gemacht
werden
infrage
stellen
Erklärungen
Übernahmevereinbarung
brachten
zurechenbar
veranlasst
wurden
.
Annahme
Übernahmeerklärung
Mängeln
behaftet
war
zeigt
Revision
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
§
Abs.
.
Kirchhoff
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung