NAMEN Verkündet : 17 . Oktober Amtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja ConsulTrust GmbHG § Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister kann Mangel Form Übernahmeerklärung mehr Erfolg gerügt werden . § Abs. Verstoß Rechtsgeschäfts Vollzugsverbot führte auch Geltung § Abs. Fassung 7 . GWB-Novelle Nichtigkeit nur schwebenden Unwirksamkeit . Urteil 17 . Oktober ECLI : : Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 17 . Oktober Präsidentin Bundesgerichtshofs Richter Dr. Dr. Sunder Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 1 . Kartellsenats Oberlandesgerichts 12 . Mai wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Streithelferin Beklagten trägt außergerichtlichen Kosten selbst . Tatbestand : Klägerin macht Beklagten ehemaligen Geschäftsführer Schadensersatzansprüche § GmbHG geltend . 27 . März war B. GmbH Folgenden : Inhaberin Geschäftsanteile Klägerin . Beklagten sind alleinigen Gesellschafter B. zugleich Geschäftsführer waren Geschäftsführer Klägerin . Gesprächen Beklagten Gruppe Beteiligung Klägerin wurde 27 . März umfangreiches Vertragswerk protokolliert . Rahmen Gesellschafterversammlung Klägerin wurde beschlossen ConsulTrust GmbH Folgenden ConsulTrust Treuhänderin Tochtergesellschaft GmbH Zusammenhang Erhöhung Stammkapitals bislang Euro Euro % Geschäftsanteile Klägerin erwerben sollte . Beschluss Kapitalerhöhung Klägerin Zulassung ConsulTrust Übernahme neuen Anteils wurde notariell beurkundet . selben Tag wurde Beteiligungsrahmenvertrag notariell beurkundet weitere Rahmen Beurkundung unterzeichnete Dokumente Anlage beigefügt wurden . Vertrag Beteiligung ConsulTrust Klägerin Folgenden : Beteiligungsvertrag Gesellschaftervereinbarung Erwerbspflichten Folgenden : Gesellschaftervereinbarung wurden Notar verlesen . weiteren Dokumente wurden Notar verlesen notariellen Urkunde Beteiligungsrahmenvertrag Informationszwecken beigefügt . Beklagten wurden erneut Geschäftsführern Klägerin bestellt . Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister erfolgte 9 . Juni . 16 Juli beschloss Gesellschafterversammlung Klägerin Mitwirkung ConsulTrust Beklagten Dezember Geschäftsführer abberufen worden waren Ansprüche gemäß § Abs. GmbHG geltend machen . November wurde Erwerb Anteile Klägerin ConsulTrust nachträglich Bundeskartellamt Zusammenschlussvorhaben gemeldet . Bundeskartellamt stellte Verfahren Entflechtung bereits vollzogenen Zusammenschlusses Beschluss 5 . Dezember begründete Voraussetzungen Untersagung vorlägen § Abs. § Abs. . Schreiben 2 . Dezember erklärte B. ConsulTrust halte 27 . März beurkundeten Rechtsgeschäfte unwirksam vorsorglich würden widerrufen aufgehoben zurückgenommen gekündigt . Streithelferin Versicherer D&O-Versicherung abgeschlossen hat ist Rechtsstreit Seiten Beklagten beigetreten . Beklagten halten Schadensersatzklage unzulässig . sind Auffassung ConsulTrust sei nie wirksam Gesellschafterin Klägerin geworden . März abgeschlossenen Verträge seien Zeitpunkt Vertragsschlusses geltenden Fassung § Abs. unwirksam Zusammenschluss vollzogen worden sei Bundeskartellamt freigegeben habe . nachfolgende Einstellung Entflechtungsverfahrens Bundeskartellamt habe Verstoß geheilt . sei Vertrag Anteilserwerb Nichteinhaltung § Abs. GmbHG erforderlichen Form wirksam . mithin B. nach Alleingesellschafterin Klägerin sei sei Beschluss Gesellschafterversammlung Klägerin 16 Juli unwirksam . Beklagten haben Zwischenfeststellungswiderklage erhoben beantragen festzustellen ConsulTrust Gesellschafterin Klägerin geworden ist . Landgericht hat Zwischenfeststellungswiderklage TeilUrteil abgewiesen . Berufung Beklagten ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision Klägerin entgegentritt verfolgen Beklagten Streithelferin Begehren . Entscheidungsgründe : zulässige Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Entscheidung WuW/E DE-R Wesentlichen folgt begründet . ConsulTrust sei Wege Kapitalerhöhung Gesellschafterin Klägerin geworden . Beschluss Altgesellschafterin Klägerin Erhöhung Stammkapitals Übernahme zugelassen werde sei formgerecht gefasst worden . ConsulTrust habe eingeräumte Übernahmerecht ausgeübt Erhöhungsbetrag entsprechende Stammeinlage übernommen . B. habe erklärung konkludent angenommen Kapitalerhöhung Handelsregister angemeldet worden sei . Kapitalerhöhung Handelsregister eingetragen worden sei sei auszugehen Anmeldung formgerecht erfolgt sei . Übernahme sei auch Verstoßes § Abs. GmbHG unwirksam . habe notariellen Beurkundung Vorschrift bedurft . Zwar enthalte Gesellschaftervereinbarung gegenseitige Pflichten Andienung Geschäftsanteile . Beurkundungspflicht unterlägen Wortlaut § Abs. GmbHG auch Verpflichtungen Verpflichtung Abtretung Geschäftsanteils Zusammenhang stünden . Anliegen Beweiserleichterung noch Unterbindung leichten spekulativen Handels GmbH-Anteilen rechtfertigten indes auch Übernahmevereinbarung Formvorschrift Abs. GmbHG unterwerfen . Übernahme handele gesellschaftsrechtlichen Vorgang eigenen Formvorschriften unterliege . schließe gehenden Formvorschriften unterwerfen . Gesellschaftervereinbarung wirksam beurkundet sei sei unerheblich etwaige Formnichtigkeit Vereinbarung jedenfalls entsprechend § Unwirksamkeit Übernahmevereinbarung führe . Ziffer Beteiligungsvertrags Gesellschaftervereinbarung solle Fall teilweisen Unwirksamkeit jeweiligen Vereinbarung Übrigen aufrechterhalten bleiben . Auch Vollzugsverbot § Abs. Fassung 7 . Novelle Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen stehe Wirksamkeit Anteilsübernahme . Verstoß Vollzugsverbot sei Einstellung Entflechtungsverfahrens Bundeskartellamt Rückwirkung geheilt worden . Übernahme sei auch Erklärungen B. 2 . Dezember gescheitert . Erhöhung Stammkapitals Zulassung ConsulTrust Übernahme gerichtete Gesellschafterbeschluss Klägerin habe allenfalls Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister formlos widerrufen werden können auch habe Beschluss Vollzugsverbot verstoßen . Rechtsgrundlage Kündigung Widerruf Übernahmeerklärung B. sei ersichtlich . freie Widerruflichkeit Erklärung sei Beteiligungsvertrag ausgeschlossen . Selbst formunwirksam sei sei B. Partei Vertrags Glauben verpflichtet gewesen Erforderliche tun Wirksamkeit Vertrags herbeizuführen . II . Beurteilung hält rechtlichen Überprüfung Ergebnis 1 . Zwischenfeststellungswiderklage Beklagten ist zulässig . stand . § Abs. kann Beklagte Schluss mündlichen Verhandlung Erhebung Widerklage beantragen Laufe Prozesses streitiges Rechtsverhältnis richterliche Entscheidung festgestellt werde Bestehen Nichtbestehen Rechtsverhältnisses Entscheidung Rechtsstreits ganz Teil abhängt . Voraussetzungen vorliegen ist auch Revisionsinstanz Amts prüfen Urteil 9 . März 255 ; Urteil 25 . Oktober . . Zulässigkeit Zwischenfeststellungswiderklage steht Rechtsverhältnis Nichtbestehen festgestellt wissen wollen beteiligt sind . Gegenstand Zwischenfeststellungsklage § Abs. kann auch Rechtsverhältnis Partei Dritten sein klärende Rechtsverhältnis Entscheidung Hauptsache vorgreiflich ist Entscheidung Streitgegenstand Bedeutung gewinnen kann Beschluss 7 November BLw ; Urteil 15 . Juni 704 ; Urteil 5 . Mai . . fordernde Vorgreiflichkeit besteht Entscheidung Rechtsstreits ist Bedeutung ConsulTrust Mitgesellschafterin Klägerin geworden B. Alleingesellschafterin geblieben ist . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs haftet Geschäftsführer GmbH zugleich alleiniger Gesellschafter ist grundsätzlich § Abs. GmbHG . beruht Erwägung Geschäftsführer Gesellschaft Personengleichheit Gesellschafter Gesellschaft letztlich allein weisungsberechtigt ist praktisch -9- eigenen Weisungen ausführt Urteil 28 . September 261 ; Urteil 10 . Mai 336 ; Urteil 21 . Juni ; Urteil 31 . Januar . Umständen bedarf förmlichen Gesellschafterbeschlusses Annahme Handelns Weisung Gesellschafters begründen . Rechtsprechung findet auch Anwendung Haftung Geschäftsführer geht einverständlich gehandelt haben zusammen alleinigen Gesellschafter GmbH sind also zusammengenommen gleiche Rechtsmacht verfügen Alleingesellschafter 336 ; . andere Beurteilung ist hier auch veranlasst Beklagten unmittelbar zwischengeschaltete B. alleinige Geschäftsführer sind bar alleinigen Gesellschafter Klägerin waren . Hätte Beklagten geltend machen geändert wäre also ConsulTrust Mitgesellschafterin Klägerin geworden wäre Frage Haftung Beklagten § Abs. GmbHG Bedeutung . 2 . Recht hat Berufungsgericht angenommen ConsulTrust Übernahme Geschäftsanteils Gesellschafterin Klägerin geworden ist . Erhöhung Stammkapitals GmbH kann nur satzungsändernden Beschluss Gesellschafter erfolgen § Abs. GmbHG notariellen Beurkundung bedarf . Feststellungen Berufungsgerichts hat B. damalige Alleingesellschafterin Klägerin 27 . März Beschluss Erhöhung Stammkapitals Klägerin Euro Euro zusammen Beschluss gefasst ConsulTrust Übernahme neuen Geschäftsanteils zuzulassen . Beschlüsse sind notariell beurkundet worden . Berufungsgericht hat weiter festgestellt ConsulTrust eingeräumte Recht Übernahme neuen Geschäftsanteils gleichen Tag notariell beglaubigter Form entsprechend § Abs. GmbHG bestimmten Erfordernissen ausgeübt hat . Schließlich hat Berufungsgericht festgestellt Übernahmeerklärung konkludent angenommen wurde Anmeldung Kapitalerhöhung Handelsregister erfolgte . Übernahme neuen Geschäftsanteile erfolgt Vertrag Gesellschaft handelnd bisherigen Alleingesellschafter Übernehmer Urteil 30 November ZR . Anmeldung Handelsregister ist § § Abs. GmbHG Geschäftsführern Gesellschaft vorzunehmen waren maßgeblichen Zeitraum Beklagten . Feststellung Klägerin Kapitalerhöhung ordnungsgemäß angemeldet hat hat Berufungsgericht gestützt Kapitalerhöhung Handelsregister eingetragen wurde § § GmbHG nur erfolgen darf einschlägigen Bestimmungen entsprechende Anmeldung vorgelegt wurde . Feststellungen lassen Rechtsfehler erkennen werden Revision angegriffen . Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister sind neuen Geschäftsanteile entstanden hat ConsulTrust Stellung Gesellschafterin Klägerin erlangt Urteil 3 November . . Revision macht geltend hier vorliegenden habe Übernahmevereinbarung notariellen Beurkundung bedurft . folgert B. bisherige Alleingesellschafterin ConsulTrust Übernehmerin Übernahme Reihe weiteren Verträgen schlossen auch Gesellschaftervereinbarung u.a. wechselseitige Andienungspflichten Geschäftsanteile Klägerin vorsieht meint Parteien gewollten engen wirtschaftlichen Zusammenhangs Beschlüsse Vereinbarungen unterfalle auch Übernahmevereinbarung Erfordernis notariellen Beurkundung § Abs. GmbHG . Auffassung zutrifft bedarf Streitfall Entscheidung . Selbst Übernahmeerklärung ConsulTrust GmbH Annahmeerklärung Klägerin formunwirksam gewesen wären wurde Mangel Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister geheilt . Eintragung Kapitalerhöhung Handelsregister können Mängel Übernahmevereinbarung Rücksicht Schutz Vertrauens Geschäftsverkehrs ungeschmälerte Erhaltung Register eingetragenen Kapitalgrundlage nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden . Fehlen Übernahmeerklärung können grundsätzlich nur Mängel gerügt werden Zweifel stellen betreffende Erklärung zurechenbarer Weise veranlasst worden ist insbesondere mangelnde Geschäftsfähigkeit fehlende Vollmacht Scholz/Priester 11 . Auflage . ; . 2 . Auflage . . ; Ulmer/Casper 2 . Auflage § . f. ; 19 . Auflage § . . Anfechtbarkeit Übernahmeerklärung Irrtums arglistiger Täuschung anderer Willensmängel scheidet Urteil 15 . Oktober . . gilt Berufung Mängel Form Übernahmeerklärung Scholz/Priester 11 . Auflage . ; . 2 . Auflage . ; Ulmer/Casper 2 . Auflage § . . 3 . Angriffe Revision Annahme richts Vollzugsverbot § Abs. stehe Wirksamkeit Übernahme Geschäftsanteils Klägerin ConsulTrust bleiben ebenfalls erfolglos . Berufungsgericht hat zugrunde gelegt nahme Zusammenschlusskontrolle unterlag . Abs. Satz Zeitpunkt Rechtsgeschäfts geltenden Fassung 7 . Novelle Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen 15 Juli Folgenden : bestimmt beteiligten Unternehmen Zusammenschluss Bundeskartellamt freigegeben wurde Ablauf Fristen § Abs. Satz Abs. Satz aF vollziehen dürfen . Rechtsgeschäfte Verbot verstoßen sind § Abs. Satz aF unwirksam . nahezu einhelliger Auffassung Literatur fungsgericht beigetreten ist führte Verstoß Vollzugsverbot auch Geltung § Abs. unheilbaren Nichtigkeit betreffenden Rechtsgeschäfts nur schwebender Unwirksamkeit . Unwirksamkeit entfällt rückwirkend Einstellung Entflechtungsverfahrens Bundeskartellamt Ruppelt Deutsches Kartellrecht 11 . Auflage § . 2 ; Mestmäcker/Veelken Wettbewerbsrecht 4 . Auflage § . f. ; 6 . Auflage § . 8 ; Schulte Kartellrecht . Riesenkampff/Lehr Kartellrecht § . 5 ; . GWB/Mäger § . 19 ; Frankfurter Kommentar Kartellrecht September § . ; Wettbewerbsrecht 5 . Auflage § . ; 307 ; Lettl ; Tätigkeitsbericht BT-Drucks . S. ; anders Topel Handbuch Kartellrechts 2 . Auflage § . 9 ; s. auch tragend . . Bundesgerichtshof hat bereits Rechtslage Inkrafttreten Auffassung trifft . 7 . GWB-Novelle entschieden Verstoß Vollzugsverbot unheilbaren Nichtigkeit Zusammenschlusses führt lediglich schwebenden Unwirksamkeit Begründung ausgeführt wäre unverständlich Verletzung Anmeldepflicht schwebenden Unwirksamkeit Bußgeldsanktion weitere Sanktionen Folge hätte . Sehe Bundeskartellamt Untersagung bedeute Zusammenschluss Gesichtspunkt Bestimmungen Zusammenschlusskontrolle Bedenken bestünden 31 . Oktober WuW/E Weichschaum . wäre unverhältnismäßig Maßnahme materiell Bestimmungen Zusammenschlusskontrolle verstößt unheilbar nichtig anzusehen . Anhaltspunkte Gesetzgeber 7 . GWB-Novelle ändern wollte sind ersichtlich . entfiel Unwirksamkeit rückwirkend Einstellung Entflechtungsverfahrens Bundeskartellamt . Anders Revision meint steht Gesetzgeber Rahmen 8 . Novelle Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen Wirkung 30 . Juni Bestimmung Gesetz eingefügt hat Rechtsgeschäfte Vollzugsverbot verstoßen Unwirksamkeitsfolge ausgenommen sind angemeldete Zusammenschluss Vollzug angezeigt tungsverfahren eingestellt wurde Voraussetzungen Untersagung Zusammenschlusses vorlagen § Abs. Satz Nr. . Begründung Gesetzesentwurfs Bundesregierung Entwurf 8 . GWB-Novelle entnehmen ist wurde lediglich Klarstellung gesehen BT-Drucks . S. . 4 . Eintritt ConsulTrust neue Gesellschafterin Klägerin wird auch Schreiben B. 2 . Dezember haltenen Erklärungen Frage gestellt . Insoweit bedarf Frage Grund Seite stand Entscheidung . Widerruf Erklärungen B. lige Alleingesellschafterin Klägerin ConsulTrust Verpflichtung einging Stammkapital Klägerin erhöhen ConsulTrust Übernahme neuen Geschäftsanteils zuzulassen beträfe nur schuldrechtliche Geschäft ließe Wirksamkeit Übernahmevereinbarung dingliches Geschäft Klägerin ConsulTrust Übernehmerin geschlossen wurde unberührt . schwebende Unwirksamkeit Rechtsgeschäfts hat sätzlich Folge Parteien Befugnis zusteht einseitig lösen Urteil 15 . Oktober . Auch Sinn Zweck Vollzugsverbots § Abs. erfordern Parteien Befugnis einzuräumen . bereits ausgeführt können Eintragung höhung nur noch Mängel geltend gemacht werden infrage stellen Erklärungen Übernahmevereinbarung brachten zurechenbar veranlasst wurden . Annahme Übernahmeerklärung Mängeln behaftet war zeigt Revision . . Kostenentscheidung beruht § Abs. § Abs. . Kirchhoff Sunder Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung