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8.5 KiB

BESCHLUSS
25
.
Juni
Zwangsverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
;
ZwVwV
Abs.
Satz
Zwangsverwaltungsbeschlag
unterliegende
Pachtrückstände
Zwangsverwalter
eingezogen
werden
können
Mißverhältnisses
Mindestvergütung
entfalteten
außergerichtlichen
Inkassotätigkeit
Erhöhung
Zwangsverwaltervergütung
gebieten
auch
Rückstände
bereits
Anordnung
Zwangsverwaltung
aufgelaufen
waren
.
Erhöhung
ist
schon
Abrechnungszeiträume
§
Abs.
Satz
ZwVwV
geregelten
Grundsätzen
.
Einzugsvergütung
bemessen
.
Beschluß
25
.
Juni
AG
IXa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Lienen
Richterinnen
Dr.
Roggenbuck
Richter
Zoll
25
.
Juni
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
wird
Beschluß
19
.
Zivilkammer
Landgerichts
25
November
geändert
:
Beschwerde
Beteiligten
wird
Zurückweisung
Rechtsmittels
übrigen
Vergütung
Beteiligten
Jahr
Erstattung
Fahrauslagen
Ersatz
zusammen
DM
festgesetzt
.
Beschwerde
Beteiligten
wird
unzulässig
verworfen
.
weitergehende
Rechtsbeschwerde
wird
zurückgewiesen
Festsetzung
Jahr
betrifft
übrigen
wird
unzulässig
verworfen
.
gerichtlichen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
Beteiligte
.
Beteiligte
.
Beteiligte
hat
.
außergerichtlichen
Kosten
Beteiligten
Beschwerdeverfahren
tragen
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
fallen
Beteiligten
.
Beteiligten
jeweils
.
außergerichtlichen
Kosten
Beteiligten
Last
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
3.365,55
DM
.
Gründe
:
Antrag
Beteiligten
ordnete
Amtsgericht
1
.
Dezember
Zwangsverwaltung
vorbezeichneten
Grundbesitzes
Büroflächen
Teileigentum
Tiefgaragenstellplätzen
besteht
.
Zwangsverwalter
wurde
Beteiligte
bestellt
Objekt
14
.
Dezember
Besitz
nahm
.
Räumlichkeiten
Stellplätze
waren
gewerblichen
Mieterin
überlassen
monatlich
Grundmiete
DM
Nebenkostenvorauszahlung
DM
Umsatzsteuererstattung
DM
schuldete
.
Zahlungen
waren
Jahresmitte
rückständig
.
Zwangsverwalter
schriftlicher
Aufforderung
Zahlungen
Mieterin
erlangte
wurde
tung
2
.
Februar
Antragsrücknahme
Beteiligten
aufgehoben
.
Beteiligte
beantragte
Vergütung
§
Erstattung
Auslagen
Umsatzsteuer
DM
Jahr
DM
Jahr
festzusetzen
.
Beteiligte
wendete
Vergütungsforderung
Jahr
Bemessung
Mietrückstände
Zeit
Anordnung
Zwangsverwaltung
einzubeziehen
seien
.
Gesamtumfang
Verwaltertätigkeit
rechtfertige
auch
keinesfalls
insgesamt
beanspruchten
DM
.
Beteiligte
meinte
Vergütung
bestimme
§
Abs.
Mieten
eingezogen
worden
seien
.
ergebe
Gesamtvergütungsanspruch
Zwangsverwalters
Jahre
nur
DM
.
Auffassung
schloß
Beteiligte
.
Amtsgericht
setzte
Vergütung
Zwangsverwalters
antragsgemäß
.
Landgericht
ermäßigte
sofortigen
Beschwerden
Beteiligten
Festsetzung
Jahr
barer
Auslagen
DM
Ersatz
Höhe
DM
insgesamt
DM
.
Jahr
bestätigte
Festsetzung
Amtsgerichts
Berichtigung
Rechenfehlers
DM
.
wendet
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
Ziel
amtsgerichtliche
Festsetzung
wiederherzustellen
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
statthafte
Rechtsbeschwerde
ist
§
auch
übrigen
zulässig
Vergütungsfestsetzung
Jahr
angreift
.
ist
unzulässig
auch
Vergütungsfestsetzung
Jahr
wendet
;
Gegenstand
fehlt
Beteiligten
Beschwer
.
Festsetzung
Vorinstanzen
entspricht
Antrag
.
Zulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
ist
Verfahren
Rechtsbeschwerde
Amts
prüfen
.
sofortige
Beschwerde
Beteiligten
Beschluß
Amtsgerichts
28
.
Mai
§
Abs.
§
Abs.
.
verfristet
war
ist
Rechtsmittel
insoweit
begründete
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
unzulässig
verwerfen
.
angefochtene
Entscheidung
Amtsgerichts
wurde
Beteiligten
22
.
Mai
zugestellt
.
hiergegen
gerichtete
Erinnerung
bezeichnete
sofortige
Beschwerde
1
.
Juni
ist
erst
6
.
Juni
mithin
Tag
verspätet
Amtsgericht
eingegangen
.
Änderung
erstinstanzlichen
Vergütungsfestsetzung
zulässige
sofortige
Beschwerde
Beteiligten
ist
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
teilweise
begründet
führt
insoweit
Abs.
Abänderung
angefochtenen
Beschlusses
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
Begründung
Entscheidung
ausgeführt
Zwangsverwalter
könne
Vergütung
Grundlage
Mietrückständen
fordern
bereits
Anordnung
Zwangsverwaltung
aufgelaufen
seien
.
habe
Zeitpunkt
entstandene
Mietforderungen
auch
dann
Sinne
§
Abs.
"
eingezogen
"
Inkassoversuch
mißlungen
sei
;
komme
vergütungsrechtlich
Erfolg
Mühewaltung
.
2
.
Vorfragen
hat
Beschwerdegericht
hier
§
Zwangsverwalterverordnung
ZwVwV
19
.
Dezember
.
S.
noch
anwendbare
Verordnung
Geschäftsführung
Vergütung
Zwangsverwalters
16
.
Februar
.
S.
rechtsfehlerhaft
ausgelegt
.
Rechtsverfolgung
Zwangsverwalters
erstreckt
§
ZwVwV
auch
Rückstände
Mieten
Pachten
Jahre
Anordnung
Zwangsverwaltung
fällig
geworden
Beschlagnahmewirkung
§
Abs.
Satz
§
§
Abs.
Satz
erfaßt
sind
.
Verpflichtung
Verwalters
Geltendmachung
Forderungen
Nebenkosten
folgt
jedoch
auch
bereits
unmittelbar
§
Abs.
war
schon
Inkrafttreten
Zwangsverwalterverordnung
19
.
Dezember
geltendes
Recht
vgl.
.
26
.
März
.
Rechtsverfolgung
Zwangsverwalters
hier
Einforderung
Mietrückständen
Zeit
Anordnungsbeschluß
Zwangsverwaltungsbeschlag
unterliegen
kann
Berechnung
Zwangsverwaltervergütung
Ansicht
Beschwerdegerichtes
Teil
Verwaltertätigkeit
Betracht
gelassen
werden
.
muß
vielmehr
gleicher
Weise
vergütungswirksam
sein
erfolglose
Einforderung
Rückständen
Anordnung
Zwangsverwaltung
fällig
geworden
sind
.
Grundstücken
Vermieten
Verpachten
genutzt
werden
erhält
Verwalter
Kalenderjahr
eingezogenen
Beträgen
§
Abs.
Satz
Auslegung
Bundesgerichtshofs
12
.
September
ersten
.
Mehrbetrag
bis
zu
.
weiteren
Mehrbetrag
zu
.
hinausgehenden
Betrag
.
Mindestvergütung
Zwangsverwalters
gemäß
§
Abs.
beträgt
Inbesitznahme
Grundstücks
angefangene
Kalenderjahr
.
Systematik
Zwangsverwalterverordnung
19
.
Dezember
bestätigt
sind
realisierte
Mietforderungen
Einklang
Wortlaut
§
Abs.
Bestimmung
vergütungswirksam
.
nunmehr
gemäß
§
Abs.
Satz
ZwVwV
eigenständig
geregelten
Fällen
vertraglich
geschuldeter
eingezogener
Mieten
Pachten
kannte
hier
noch
anwendbare
alte
Vergütungsrecht
Mindestvergütung
§
Abs.
nur
Mißverhältnisvergütung
§
vgl.
auch
Senatsbeschluß
Sache
heutigen
Tage
z
.
.
II
.
4
.
.
§
Abs.
hätte
Beteiligte
Jahr
nur
Anspruch
Mindestvergütung
.
§
Abs.
Satz
ZwVwV
stünden
Rechtsbeschwerdeführer
Vergütung
geschuldeten
eingezogenen
Mieten
Monate
Juli
Dezember
zusammen
insgesamt
.
Vergütung
Einziehung
Mieten
erhalten
hätte
.
neuen
Vorschriften
erhalten
Vergütung
Zwangsverwalters
direkten
Bezug
verwalteten
Masse
setzen
Anreiz
Außenstände
möglichst
effektiv
beizutreiben
.
Sockel
.
will
zugleich
sichern
auch
erfolglose
Maßnahmen
Verwalters
Regelfall
angemessen
vergütet
werden
vgl.
BR-Drucks
.
S.
.
erreichen
Ziel
jedenfalls
Versendung
Zwangsverwalter
andere
außergerichtliche
Inkassobemühungen
.
Zusätzliche
Tätigkeit
hat
auch
Beteiligte
Beschwerdefall
Beitreibung
Mietrückstände
entfaltet
.
gesetzlichen
Regelungsauftrag
ist
Abstufung
§
Abs.
Satz
ZwVwV
Hinsicht
rechtlich
beanstanden
.
kann
Bemessung
§
erfolglose
Versuche
Mietinkassos
entsprechend
übertragen
werden
.
Vorschriften
§
Abs.
Satz
ZwVwV
sind
zwar
Abrechnungszeitraum
noch
unmittelbar
anzuwenden
.
bezeichnen
aber
Ausmaß
Mißverhältnisses
gebietet
Mindestvergütung
§
Abs.
§
höhere
Vergütung
zuzubilligen
.
Senat
hat
bereits
Beschluß
27
.
Februar
m
.
Anm
.
ausgesprochen
wirtschaftlichen
aufwandsbezogenen
Bemessungsgrößen
Zwangsverwaltervergütung
Abrechnungszeiträume
31
.
Dezember
letzten
Jahren
weitgehend
konstant
gebliebenen
Verhältnisse
auch
schon
Jahre
tung
beanspruchen
können
.
Befund
bezog
seinerzeit
zwar
nur
Stundensatzvergütung
§
.
liegt
jedoch
mietertragsbezogene
Vergütung
anders
vgl.
auch
Senatsbeschluß
heutigen
Tage
z
.
.
muß
gleichfalls
Beurteilung
etwaigen
Mißverhältnisses
Mindesthonorar
Zwangsverwalters
§
Abs.
angemessenen
Abgeltung
Mühewaltung
erfolglos
gebliebenen
Mieteneinzug
herangezogen
werden
.
Mißverhältniszuschlag
§
Abrechnungszeitraum
Jahres
hat
erfolglos
geltend
gemachten
Forderungen
Höhe
auszugehen
Einzugsvergütung
folgt
errechnet
:
.
.
.
.
Grundbetrag
.
Multipliziert
Steigerungsfaktor
vgl.
heutiger
Senatsbeschluß
z
.
.
ergibt
hypothetische
Einzugsvergütung
2.447,37
Abrechnungszeitraum
.
steht
Beteiligten
§
Abs.
Satz
ZwVwV
Mißverhältnisvergütung
§
Anteil
.
Mindesthonorar
gemäß
§
Abs.
aufgeht
.
hiernach
errechneten
Vergütung
kommen
Erstattung
unstreitiger
Fahrkosten
Ersatz
Umsatzsteuer
gemäß
§
Höhe
Festsetzungsbetrag
Abrechnungszeitraum
insgesamt
(=
DM
ergibt
.
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
folgt
Jahr
geforderten
Amtsgericht
festgesetzten
Gesamtbetrag
Beteiligten
Landgericht
zugebilligten
.
Beschwerdeverfahren
verbleibt
zutreffenden
Wertfestsetzung
Landgerichts
.
Raebel
Lienen
Roggenbuck
Zoll