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7.8 KiB

BESCHLUSS
19
.
Mai
Zwangsvollstreckungsverfahren
Nachschlagewerk
:
:
ja
§
;
§
Abs.
Abs.
Abs.
Befugnis
Vollstreckungsgerichts
Verfahren
§
Umständen
entsprechende
Änderung
Prozeßgericht
angeordneten
eidesstattlichen
Versicherung
beschließen
.
Beschluß
19
.
Mai
AG
IXa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Athing
Dr.
Richterin
Dr.
19
.
Mai
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Landgerichts
9
.
Mai
wird
Kosten
Schuldners
zurückgewiesen
.
:
.
Gründe
:
Gläubiger
führt
Steuerberatungspraxis
.
Rahmen
verfolgt
Ansprüche
ehemaligen
Mitarbeiter
Verstoßes
Wettbewerbsklausel
betreibt
Verfahren
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
§
.
mündlichen
Verhandlung
Schiedsgericht
20
.
Dezember
gab
Vertreter
Schuldners
Vollmacht
Protokoll
werde
Kündigung
Mitarbeiterverhältnisses
erzielten
Umsatz
namentlich
benannten
Mandanten
Gläubigers
beziffern
eidesstattlich
versichern
.
werde
auch
eidesstattliche
Versicherung
abgeben
genannten
Personen
weiteren
Mandanten
Gläubigers
betreut
habe
.
Schiedsgericht
erließ
folgenden
Teilschiedsspruch
:
"
Beklagte
hat
Kündigung
Kläger
ehemaligen
Kunden
Klägers
S.
erzielten
Umsatz
beziffern
Richtigkeit
Vollständigkeit
Namen
Schiedsgerichtstermin
abgegebenen
Erklärung
vorgenannten
Bezifferung
eidesstattlich
versichern
.
"
Oberlandesgericht
erklärte
Teilschiedsspruch
Maßgabe
vorläufig
vollstreckbar
Schuldner
Auskunft
Zeitraum
7
.
Oktober
6
.
Oktober
erteilen
hat
.
Verfahrensbevollmächtigte
Schuldners
reichte
Schriftsatz
6
.
Februar
Ablichtung
eidesstattlichen
Versicherung
23
.
März
heißt
:
"
bin
Kündigung
Kläger
Zeitraum
06.10.1998
ehemaligen
Kunden
Klägers
Eheleute
S.
Eheleute
Eheleute
steuerberatend
tätig
ge-
worden
.
geschah
Rahmen
Tätigkeit
anderes
Büro
Steuerberaters
.
Umsatz
Steuerbüro
vorgenannten
Kunden
erzielt
hat
entzieht
Kenntnis
.
bin
Zeitraum
weitere
Personen
Jahressteuererklärungen
oben
erläutert
tätig
geworden
Mandatsverhältnis
Kläger
standen
.
"
Termin
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
21
.
Februar
versicherte
Schuldner
könne
weiteren
Angaben
Einnahmen
namentlich
benannten
Mandanten
machen
.
Erklärung
weitere
betreute
Kunden
Gläubigers
versicherte
:
"
Richtigkeit
vorgenannten
Wortlauts
kann
erklärt
werden
sonst
falschen
eidesstattlichen
Versicherung
schuldig
machen
würde
.
wurde
bereits
Eidesstattliche
Versicherung
23.3.2001
letzter
Absatz
Erklärung
"
bin
"
Kläger
standen
"
abgegeben
heute
Gericht
nochmals
gemäß
§
wiederholt
wurde
.
"
Gläubiger
beantragte
Anberaumung
weiteren
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
.
Antrag
hat
Amtsgericht
Begründung
zurückgewiesen
Schuldner
habe
bereits
abgegeben
auch
gewünschten
Erfolg
.
8
.
Zivilkammer
Landgerichts
hat
Einzelrichterin
Beschluß
Amtsgerichts
teilweise
abgeändert
weitergehende
sofortige
Beschwerde
zurückgewiesen
Rechtsbeschwerde
zugelassen
.
Entscheidung
hat
Bundesgerichtshof
fehlerhafter
Besetzung
Beschwerdegerichts
aufgehoben
Sache
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Einzelrichterin
hat
Verfahren
Kammer
übertragen
.
Landgericht
hat
Beschluß
9
.
Mai
Beschluß
Amtsgerichts
Zurückweisung
weitergehenden
sofortigen
Beschwerde
abermals
teilweise
abgeändert
Entscheidungssatz
folgt
gefaßt
:
"
ist
Termin
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
Richtigkeit
Erklärung
Schuldners
Protokoll
Kunden
S.
seien
weiteren
Mandanten
Gläubigers
betreut
worden
bestimmen
.
Schuldner
genügt
Verpflichtung
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
anderen
Kunden
benennt
ursprünglich
Kunden
Klägers
waren
bezogen
Zeitraum
Richtigkeit
Angaben
eidesstattlich
versichert
.
"
wendet
Schuldner
erneut
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
statthafte
auch
übrigen
zulässige
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
1
.
Beschwerdegericht
ist
Ansicht
Schuldner
habe
Anspruch
Gläubigers
Richtigkeit
Angabe
genannten
Personen
Mandanten
Klägers
betreut
haben
Eides
versichern
erfüllt
angegeben
habe
Erklärung
sei
falsch
.
Zwar
könne
Abgabe
falschen
eidesstattlichen
Versicherung
gezwungen
werden
.
lebe
dann
aber
ursprüngliche
Anspruch
Abgabe
Erklärung
wieder
Schuldner
komme
Verpflichtung
eidesstattlichen
Versicherung
richtigen
Auskünfte
erteile
eidesstattlich
versichere
.
letztgenannte
Weg
sei
prozeßökonomischen
Gründen
bevorzugen
.
Rechnungslegungspflicht
Verpflichtung
Richtigkeit
bestätigen
sehe
§
Abs.
ausdrücklich
Gericht
Umständen
entsprechende
Änderung
eidesstattlichen
Versicherung
beschließen
könne
.
Entsprechend
sei
auch
Versicherung
Richtigkeit
Auskünften
handhaben
.
Stelle
Vollstreckungsverfahren
Angabe
Erkenntnisverfahren
unrichtig
gewesen
sei
genüge
Schuldner
Verpflichtung
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
richtige
vollständige
Angaben
mache
Richtigkeit
versichere
.
werde
also
nur
gezwungen
Richtige
Eides
versichern
.
2
.
Schuldner
ist
Ansicht
Vollstreckungsgericht
könne
Erklärung
nunmehr
eidesstattlich
versichern
solle
abweichend
Teilschiedsspruch
verlangen
.
Abs.
sehe
nur
Gericht
Umständen
entsprechende
Änderung
eidesstattlichen
Versicherung
beschließen
könne
.
Bestimmung
beziehe
jedoch
nur
Formulierung
angepaßt
eidesstattliche
Versicherung
Verdeutlichung
geändert
werde
.
Hier
werde
Formulierung
angepaßt
Verdeutlichung
Anspruchs
geändert
Beschwerdegegner
werde
aufgegeben
eidesstattliche
Versicherung
völlig
anderen
Inhalts
abzugeben
.
Gläubiger
erwidert
Landgericht
sei
Recht
ausgegangen
Verurteilung
Richtigkeit
abgegebenen
Erklärung
Eides
versichern
auch
Verurteilung
einschließe
unrichtige
Erklärungen
berichtigen
.
Schuldner
habe
Termin
20
.
Dezember
unrichtige
Erklärung
abgegeben
.
gestattet
würde
Früchte
Verhaltens
genießen
Prozeßgegner
Sache
befaßten
Gerichte
Fortsetzung
Erkenntnisverfahrens
weiteren
Exequaturverfahren
zwinge
sei
reiner
Formalismus
.
Mißbrauchsfällen
müsse
Tenor
vollstreckenden
Entscheidung
§
§
ausgelegt
werden
Verurteilung
auch
notwendige
Berichtigung
Auskunft
beziehe
.
3
.
Beschwerdegericht
hat
Recht
angenommen
Schuldner
Verfahren
§
bisher
erteilte
Auskunft
Rechnungslegung
§
Abs.
§
Abs.
Umfang
Entscheidungssatzes
nachbessern
Eides
versichern
muß
Grund
Annahme
besteht
zugesagte
bisher
erteilte
kunft
gebotenen
Sorgfalt
vollständig
richtig
erteilt
hat
vgl.
OLG
.
Grund
Annahme
besteht
Schuldner
Prozeßbevollmächtigten
Schiedsverfahren
angekündigten
eidesstattlichen
Versicherung
Grundlage
Teilschiedsspruch
24
Juli
war
selbst
Auskunft
berichtigt
wiederum
nur
unvollständige
Auskunft
erteilt
hat
.
hat
Schiedsgerichtsverfahren
erkennbar
ging
aufzuklären
Umfang
Schuldner
Ausscheiden
Steuerberatungspraxis
31
.
Dezember
bereits
benannten
Mandanten
Gläubigers
weitere
Mandanten
betreut
hatte
erklärt
werde
Umsätze
ehemaligen
Kunden
S.
angeben
eidesstattlich
chern
vorgenannten
Personen
weiteren
Mandanten
Gläubigers
betreut
habe
.
Später
hat
Schuldner
erklärt
könne
Richtigkeit
angekündigten
Erklärung
so
eidesstattlich
versichern
.
sei
doch
weitere
Mandanten
Gläubigers
tätig
geworden
würde
falschen
eidesstattlichen
Versicherung
schuldig
machen
angekündigte
Auskunft
Eides
versicherte
.
vollständige
richtige
Erklärung
hat
gleichwohl
abgegeben
.
abgegebene
Erklärung
sei
genannten
Mandanten
"
Zeitraum
weitere
Personen
Jahressteuererklärungen
tätig
geworden
"
ist
gegebenen
Umständen
wiederum
unvollständig
weiß
Gläubiger
Mandanten
Schuldner
tatsächlich
tätig
geworden
ist
Ersatzansprüche
Umständen
geltend
machen
kann
.
Verhalten
hat
Landgericht
Recht
Eindruck
erweckt
Schuldner
sei
Wahrheit
gar
gewillt
mögliche
bereits
Jahr
zugesagte
vollständige
richtige
Erklärung
abzugeben
eidesstattlich
versichern
.
Sachlage
kann
Vollstreckungsgericht
Verfahren
§
gemäß
§
Abs.
Umständen
entsprechende
Änderung
eidesstattlichen
Versicherung
beschließen
anordnen
Schuldner
bisher
unvollständige
Auskunft
nachbessert
vollständige
Auskunft
Eides
versichert
vgl.
LG
.
Befugnis
hat
Beschwerdegericht
Streitfall
zutreffenden
Gebrauch
gemacht
.
Kreft
Raebel
Boetticher