BESCHLUSS 19 . Mai Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk : : ja § ; § Abs. Abs. Abs. Befugnis Vollstreckungsgerichts Verfahren § Umständen entsprechende Änderung Prozeßgericht angeordneten eidesstattlichen Versicherung beschließen . Beschluß 19 . Mai AG IXa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Athing Dr. Richterin Dr. 19 . Mai beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß Landgerichts 9 . Mai wird Kosten Schuldners zurückgewiesen . : € . Gründe : Gläubiger führt Steuerberatungspraxis . Rahmen verfolgt Ansprüche ehemaligen Mitarbeiter Verstoßes Wettbewerbsklausel betreibt Verfahren Abgabe eidesstattlichen Versicherung § . mündlichen Verhandlung Schiedsgericht 20 . Dezember gab Vertreter Schuldners Vollmacht Protokoll werde Kündigung Mitarbeiterverhältnisses erzielten Umsatz namentlich benannten Mandanten Gläubigers beziffern eidesstattlich versichern . werde auch eidesstattliche Versicherung abgeben genannten Personen weiteren Mandanten Gläubigers betreut habe . Schiedsgericht erließ folgenden Teilschiedsspruch : " Beklagte hat Kündigung Kläger ehemaligen Kunden Klägers S. erzielten Umsatz beziffern Richtigkeit Vollständigkeit Namen Schiedsgerichtstermin abgegebenen Erklärung vorgenannten Bezifferung eidesstattlich versichern . " Oberlandesgericht erklärte Teilschiedsspruch Maßgabe vorläufig vollstreckbar Schuldner Auskunft Zeitraum 7 . Oktober 6 . Oktober erteilen hat . Verfahrensbevollmächtigte Schuldners reichte Schriftsatz 6 . Februar Ablichtung eidesstattlichen Versicherung 23 . März heißt : " bin Kündigung Kläger Zeitraum 06.10.1998 ehemaligen Kunden Klägers Eheleute S. Eheleute Eheleute steuerberatend tätig ge- worden . geschah Rahmen Tätigkeit anderes Büro Steuerberaters . Umsatz Steuerbüro vorgenannten Kunden erzielt hat entzieht Kenntnis . bin Zeitraum weitere Personen Jahressteuererklärungen oben erläutert tätig geworden Mandatsverhältnis Kläger standen . " Termin Abgabe eidesstattlichen Versicherung 21 . Februar versicherte Schuldner könne weiteren Angaben Einnahmen namentlich benannten Mandanten machen . Erklärung weitere betreute Kunden Gläubigers versicherte : " Richtigkeit vorgenannten Wortlauts kann erklärt werden sonst falschen eidesstattlichen Versicherung schuldig machen würde . wurde bereits Eidesstattliche Versicherung 23.3.2001 letzter Absatz Erklärung " bin " … Kläger standen " abgegeben heute Gericht nochmals gemäß § wiederholt wurde . " Gläubiger beantragte Anberaumung weiteren Abgabe eidesstattlichen Versicherung . Antrag hat Amtsgericht Begründung zurückgewiesen Schuldner habe bereits abgegeben auch gewünschten Erfolg . 8 . Zivilkammer Landgerichts hat Einzelrichterin Beschluß Amtsgerichts teilweise abgeändert weitergehende sofortige Beschwerde zurückgewiesen Rechtsbeschwerde zugelassen . Entscheidung hat Bundesgerichtshof fehlerhafter Besetzung Beschwerdegerichts aufgehoben Sache Beschwerdegericht zurückverwiesen . Einzelrichterin hat Verfahren Kammer übertragen . Landgericht hat Beschluß 9 . Mai Beschluß Amtsgerichts Zurückweisung weitergehenden sofortigen Beschwerde abermals teilweise abgeändert Entscheidungssatz folgt gefaßt : " ist Termin Abgabe eidesstattlichen Versicherung Richtigkeit Erklärung Schuldners Protokoll Kunden S. seien weiteren Mandanten Gläubigers betreut worden bestimmen . Schuldner genügt Verpflichtung Abgabe eidesstattlichen Versicherung anderen Kunden benennt ursprünglich Kunden Klägers waren bezogen Zeitraum Richtigkeit Angaben eidesstattlich versichert . " wendet Schuldner erneut zugelassenen Rechtsbeschwerde . II . gemäß § Abs. Nr. Abs. Satz statthafte auch übrigen zulässige Rechtsmittel hat Erfolg . 1 . Beschwerdegericht ist Ansicht Schuldner habe Anspruch Gläubigers Richtigkeit Angabe genannten Personen Mandanten Klägers betreut haben Eides versichern erfüllt angegeben habe Erklärung sei falsch . Zwar könne Abgabe falschen eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden . lebe dann aber ursprüngliche Anspruch Abgabe Erklärung wieder Schuldner komme Verpflichtung eidesstattlichen Versicherung richtigen Auskünfte erteile eidesstattlich versichere . letztgenannte Weg sei prozeßökonomischen Gründen bevorzugen . Rechnungslegungspflicht Verpflichtung Richtigkeit bestätigen sehe § Abs. ausdrücklich Gericht Umständen entsprechende Änderung eidesstattlichen Versicherung beschließen könne . Entsprechend sei auch Versicherung Richtigkeit Auskünften handhaben . Stelle Vollstreckungsverfahren Angabe Erkenntnisverfahren unrichtig gewesen sei genüge Schuldner Verpflichtung Abgabe eidesstattlichen Versicherung richtige vollständige Angaben mache Richtigkeit versichere . werde also nur gezwungen Richtige Eides versichern . 2 . Schuldner ist Ansicht Vollstreckungsgericht könne Erklärung nunmehr eidesstattlich versichern solle abweichend Teilschiedsspruch verlangen . Abs. sehe nur Gericht Umständen entsprechende Änderung eidesstattlichen Versicherung beschließen könne . Bestimmung beziehe jedoch nur Formulierung angepaßt eidesstattliche Versicherung Verdeutlichung geändert werde . Hier werde Formulierung angepaßt Verdeutlichung Anspruchs geändert Beschwerdegegner werde aufgegeben eidesstattliche Versicherung völlig anderen Inhalts abzugeben . Gläubiger erwidert Landgericht sei Recht ausgegangen Verurteilung Richtigkeit abgegebenen Erklärung Eides versichern auch Verurteilung einschließe unrichtige Erklärungen berichtigen . Schuldner habe Termin 20 . Dezember unrichtige Erklärung abgegeben . gestattet würde Früchte Verhaltens genießen Prozeßgegner Sache befaßten Gerichte Fortsetzung Erkenntnisverfahrens weiteren Exequaturverfahren zwinge sei reiner Formalismus . Mißbrauchsfällen müsse Tenor vollstreckenden Entscheidung § § ausgelegt werden Verurteilung auch notwendige Berichtigung Auskunft beziehe . 3 . Beschwerdegericht hat Recht angenommen Schuldner Verfahren § bisher erteilte Auskunft Rechnungslegung § Abs. § Abs. Umfang Entscheidungssatzes nachbessern Eides versichern muß Grund Annahme besteht zugesagte bisher erteilte kunft gebotenen Sorgfalt vollständig richtig erteilt hat vgl. OLG . Grund Annahme besteht Schuldner Prozeßbevollmächtigten Schiedsverfahren angekündigten eidesstattlichen Versicherung Grundlage Teilschiedsspruch 24 Juli war selbst Auskunft berichtigt wiederum nur unvollständige Auskunft erteilt hat . hat Schiedsgerichtsverfahren erkennbar ging aufzuklären Umfang Schuldner Ausscheiden Steuerberatungspraxis 31 . Dezember bereits benannten Mandanten Gläubigers weitere Mandanten betreut hatte erklärt werde Umsätze ehemaligen Kunden S. angeben eidesstattlich chern vorgenannten Personen weiteren Mandanten Gläubigers betreut habe . Später hat Schuldner erklärt könne Richtigkeit angekündigten Erklärung so eidesstattlich versichern . sei doch weitere Mandanten Gläubigers tätig geworden würde falschen eidesstattlichen Versicherung schuldig machen angekündigte Auskunft Eides versicherte . vollständige richtige Erklärung hat gleichwohl abgegeben . abgegebene Erklärung sei genannten Mandanten " Zeitraum weitere Personen Jahressteuererklärungen … tätig geworden " ist gegebenen Umständen wiederum unvollständig weiß Gläubiger Mandanten Schuldner tatsächlich tätig geworden ist Ersatzansprüche Umständen geltend machen kann . Verhalten hat Landgericht Recht Eindruck erweckt Schuldner sei Wahrheit gar gewillt mögliche bereits Jahr zugesagte vollständige richtige Erklärung abzugeben eidesstattlich versichern . Sachlage kann Vollstreckungsgericht Verfahren § gemäß § Abs. Umständen entsprechende Änderung eidesstattlichen Versicherung beschließen anordnen Schuldner bisher unvollständige Auskunft nachbessert vollständige Auskunft Eides versichert vgl. LG . Befugnis hat Beschwerdegericht Streitfall zutreffenden Gebrauch gemacht . Kreft Raebel Boetticher