You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

535 lines
4.4 KiB

NAMEN
ZR
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
Verkündet
:
18
Juli
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
ja
:
:
ja
Ist
Verfolgter
Folgen
Schädigung
Körpers
Gesundheit
gestorben
so
ist
Beihilfeanspruch
Witwe
lediglich
gehindert
§
Erhöhung
Todeszeitpunkt
bezogenen
Gesundheitsschadensrente
Verstorbenen
Erreichen
verfolgungsbedingten
Beeinträchtigung
Erwerbsfähigkeit
.
zuließ
.
Urteil
18
Juli
IX
ZR
OLG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
einseitige
mündliche
Verhandlung
6
.
Juni
gemäß
§
Abs.
Satz
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Kayser
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
18
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
23
.
Januar
aufgehoben
.
Rechtsstreit
wird
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
auch
außergerichtlichen
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
beansprucht
Revision
noch
Interesse
Witwenbeihilfe
gemäß
§
.
geborener
Tumorleiden
verstorbener
Ehemann
bezog
Abänderungsbescheides
11
.
September
1
.
Januar
Entschädigungsrente
verfolgungsbedingten
MdE
%
allgemeinen
MdE
%
berechnet
war
.
Abhilfeverfahren
Erben
Festsetzungen
blieb
Erfolg
.
Beihilfeantrag
Klägerin
wurde
abgelehnt
Klage
Tatsacheninstanzen
abgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Senat
zugelassene
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
.
Entscheidung
Senats
Sache
selbst
kann
hinreichender
Feststellungen
ergehen
.
Berufungsgericht
hat
Klägerin
§
gestützten
Beihilfeanspruch
versagt
verstorbene
Verfolgte
selbst
Erhöhung
verfolgungsbedingten
Minderung
Erwerbsfähigkeit
%
§
Abs.
Neufestsetzung
bisherigen
Rente
hätte
erreichen
können
.
Rentenabweichung
mindestens
%
ergebe
noch
.
II
.
Begründung
Berufungsgerichts
kann
Beihilfeanspruch
Hinterbliebenen
Verfolgten
verneint
werden
.
1
.
Bundesgerichtshof
hat
bereits
Urteil
9
.
Dezember
IX
§
Nr.
Berufungsgericht
bezieht
ausgeführt
§
Einklang
zweckgerichteten
Auslegung
Vorbildes
Vorschrift
§
Fassung
Ersten
Zweiten
Neuordnungsgesetzes
27
.
Juni
21
.
Februar
.
453
;
verstanden
werden
muß
.
hat
damalige
Verwaltungsvorschrift
§
siehe
Bundesanzeiger
Nr.
29
.
Januar
;
vgl.
nachfolgend
auch
Dritte
Neuordnungsgesetz
28
.
Dezember
.
zurückgegriffen
bestimmt
Entschädigungsrente
bezogen
gelte
Zeitpunkt
Todes
Verfolgten
Anspruch
bestanden
habe
.
Rechtsprechung
hat
Bundesgerichtshof
Urteil
19
.
Januar
ZR
§
Nr.
bestätigt
fortgeführt
.
Gewährung
Hinterbliebenenbeihilfe
hängt
eigenständigen
Prüfung
Tatbestandsvoraussetzungen
Kürzungsmöglichkeiten
Verstorbenen
engen
Voraussetzungen
§
§
kommt
.
2
.
Normzweck
§
spricht
Rentenanspruch
Verstorbenen
Tod
§
§
Bemessungsgrundlage
%
festsetzbar
gewesen
sein
muß
.
Hinterbliebenenbeihilfe
soll
mittelbaren
Schaden
Witwe
Waisen
ausgleichen
Bedürftigkeit
verfolgungsbedingt
fehlenden
unzureichenden
Versorgung
liegt
.
9
.
Dezember
19
.
Januar
aaO
;
18
.
September
ZR
§
Nr.
Bl
.
.
Bedürfnislage
bestünde
erst
recht
Einzelfall
verstorbene
Verfolgte
"
Versteinerung
"
einmal
materiell
zustehende
Entschädigung
erhalten
haben
sollte
.
Hinterbliebenenbeihilfe
kann
Normzweck
auch
zufälligen
Umstand
abhängen
letzte
festgesetzte
Gesundheitsschadensrente
Verstorbenen
so
hohen
Anpassungsrückstand
erreichte
hatte
Tod
§
erfolgversprechendes
Abänderungsbegehren
noch
möglich
gewesen
wäre
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kann
zwar
Abs.
nur
auch
Rentenempfängers
auswirken
;
Vorschrift
ist
Zweck
aber
wiedergutmachungsfreundlich
auszulegen
.
22
.
Februar
ZR
§
Nr.
m.w
.
.
Gesetz
zwingt
Abänderungserschwernisse
verstorbenen
Rentenempfänger
sogar
noch
Drittwirkung
Lasten
Hinterbliebenen
auszustatten
Wiedergutmachung
mittelbaren
fallweise
vollständig
verhindern
würde
.
3
.
Auch
Wortlaut
Gesetzessystematik
kann
§
Beihilfeanspruch
Hinterbliebenen
ausschließen
.
Vorschriften
betreffen
Veränderungen
Bemessungsgrundlagen
gegenwärtig
künftig
geschuldeten
Gesundheitsschadensrente
vgl.
Blessin/
Anm
.
mithin
Rentenhöhe
.
laufenden
Rentenanspruch
geht
Schwellenwert
§
Grund
Beihilfeanspruchs
zuzurechnen
ist
.
4
.
Ansicht
Berufungsgerichts
Beklagten
wird
Festsetzbarkeit
entsprechenden
Rente
Verstorbenen
Zweitverfahren
ankommt
schon
Bezug
Hinterbliebenenversorgung
Rentenberechtigung
Verfolgten
gelöst
.
So
dürften
etwa
materiellen
Ausschlußund
Versagungsgründe
Entschädigung
auch
Hinterbliebenen
Last
fallen
.
.
kann
Berufungsurteil
Bestand
haben
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Feststellungen
Frage
treffen
kann
Verfolgten
Anwendung
§
Abs.
Rente
vMdE
mindestens
%
zugestanden
hätte
.
Kreft
Raebel
Kayser