NAMEN ZR Rechtsstreit Nachschlagewerk : Verkündet : 18 Juli Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle ja : : ja Ist Verfolgter Folgen Schädigung Körpers Gesundheit gestorben so ist Beihilfeanspruch Witwe lediglich gehindert § Erhöhung Todeszeitpunkt bezogenen Gesundheitsschadensrente Verstorbenen Erreichen verfolgungsbedingten Beeinträchtigung Erwerbsfähigkeit . zuließ . Urteil 18 Juli IX ZR OLG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat einseitige mündliche Verhandlung 6 . Juni gemäß § Abs. Satz Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Kayser Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 18 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 23 . Januar aufgehoben . Rechtsstreit wird anderweiten Verhandlung Entscheidung auch außergerichtlichen Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin beansprucht Revision noch Interesse Witwenbeihilfe gemäß § . geborener Tumorleiden verstorbener Ehemann bezog Abänderungsbescheides 11 . September 1 . Januar Entschädigungsrente verfolgungsbedingten MdE % allgemeinen MdE % berechnet war . Abhilfeverfahren Erben Festsetzungen blieb Erfolg . Beihilfeantrag Klägerin wurde abgelehnt Klage Tatsacheninstanzen abgewiesen . Hiergegen richtet Senat zugelassene Revision . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet . Entscheidung Senats Sache selbst kann hinreichender Feststellungen ergehen . Berufungsgericht hat Klägerin § gestützten Beihilfeanspruch versagt verstorbene Verfolgte selbst Erhöhung verfolgungsbedingten Minderung Erwerbsfähigkeit % § Abs. Neufestsetzung bisherigen Rente hätte erreichen können . Rentenabweichung mindestens % ergebe noch . II . Begründung Berufungsgerichts kann Beihilfeanspruch Hinterbliebenen Verfolgten verneint werden . 1 . Bundesgerichtshof hat bereits Urteil 9 . Dezember IX § Nr. Berufungsgericht bezieht ausgeführt § Einklang zweckgerichteten Auslegung Vorbildes Vorschrift § Fassung Ersten Zweiten Neuordnungsgesetzes 27 . Juni 21 . Februar . 453 ; verstanden werden muß . hat damalige Verwaltungsvorschrift § siehe Bundesanzeiger Nr. 29 . Januar ; vgl. nachfolgend auch Dritte Neuordnungsgesetz 28 . Dezember . zurückgegriffen bestimmt Entschädigungsrente bezogen gelte Zeitpunkt Todes Verfolgten Anspruch bestanden habe . Rechtsprechung hat Bundesgerichtshof Urteil 19 . Januar ZR § Nr. bestätigt fortgeführt . Gewährung Hinterbliebenenbeihilfe hängt eigenständigen Prüfung Tatbestandsvoraussetzungen Kürzungsmöglichkeiten Verstorbenen engen Voraussetzungen § § kommt . 2 . Normzweck § spricht Rentenanspruch Verstorbenen Tod § § Bemessungsgrundlage % festsetzbar gewesen sein muß . Hinterbliebenenbeihilfe soll mittelbaren Schaden Witwe Waisen ausgleichen Bedürftigkeit verfolgungsbedingt fehlenden unzureichenden Versorgung liegt . 9 . Dezember 19 . Januar aaO ; 18 . September ZR § Nr. Bl . . Bedürfnislage bestünde erst recht Einzelfall verstorbene Verfolgte " Versteinerung " einmal materiell zustehende Entschädigung erhalten haben sollte . Hinterbliebenenbeihilfe kann Normzweck auch zufälligen Umstand abhängen letzte festgesetzte Gesundheitsschadensrente Verstorbenen so hohen Anpassungsrückstand erreichte hatte Tod § erfolgversprechendes Abänderungsbegehren noch möglich gewesen wäre . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs kann zwar Abs. nur auch Rentenempfängers auswirken ; Vorschrift ist Zweck aber wiedergutmachungsfreundlich auszulegen . 22 . Februar ZR § Nr. m.w . . Gesetz zwingt Abänderungserschwernisse verstorbenen Rentenempfänger sogar noch Drittwirkung Lasten Hinterbliebenen auszustatten Wiedergutmachung mittelbaren fallweise vollständig verhindern würde . 3 . Auch Wortlaut Gesetzessystematik kann § Beihilfeanspruch Hinterbliebenen ausschließen . Vorschriften betreffen Veränderungen Bemessungsgrundlagen gegenwärtig künftig geschuldeten Gesundheitsschadensrente vgl. Blessin/ Anm . mithin Rentenhöhe . laufenden Rentenanspruch geht Schwellenwert § Grund Beihilfeanspruchs zuzurechnen ist . 4 . Ansicht Berufungsgerichts Beklagten wird Festsetzbarkeit entsprechenden Rente Verstorbenen Zweitverfahren ankommt schon Bezug Hinterbliebenenversorgung Rentenberechtigung Verfolgten gelöst . So dürften etwa materiellen Ausschlußund Versagungsgründe Entschädigung auch Hinterbliebenen Last fallen . . kann Berufungsurteil Bestand haben . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen Feststellungen Frage treffen kann Verfolgten Anwendung § Abs. Rente vMdE mindestens % zugestanden hätte . Kreft Raebel Kayser