You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

318 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
ZR
12
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
12
Juli
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
.
Januar
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
zulässig
§
Abs.
Satz
Abs.
.
hat
jedoch
Erfolg
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
1
.
Ansicht
Beschwerde
hat
Berufungsgericht
Grundsätze
Gesamtvermögensvergleich
verkannt
.
ist
vielmehr
Zulassungsgründe
berührt
werden
ausgegangen
Herabsetzung
künftigen
Wegfall
geltend
gemachten
Steuerschadens
Anhaltspunkte
bestehen
vgl.
Urteil
23
.
Oktober
.
2
.
Zusammenhang
Erwägungen
Berufungsgerichts
Schadensgrund
Annahme
stillschweigenden
Fortführung
Lizenzvertrages
erhobene
Willkürverstoß
liegt
.
Willkür
kann
gesprochen
werden
Gericht
Rechtslage
vorliegend
gegeben
näher
auseinandersetzt
Auffassung
sachlichen
Grundes
entbehrt
vgl.
BVerfGE
;
1
;
;
BVerfG
.
insoweit
geltend
gemachte
Gehörsverletzung
liegt
ebenfalls
.
3
.
gilt
auch
weitere
Annahme
Berufungsgerichts
Klägerin
Ehemann
hätten
beratungsgerecht
verhalten
.
Anspruch
rechtliches
Gehör
gibt
Verfahrensbeteiligten
Recht
Entscheidung
zugrunde
liegenden
Sachverhalt
äußern
Gericht
eigene
Auffassung
erheblichen
Rechtsfragen
darzulegen
.
Gericht
ist
verpflichtet
Vorbringen
Kenntnis
nehmen
Erwägung
ziehen
BVerfG
2096
;
BVerfGE
;
Beschluss
27
.
Juni
.
.
kann
jedoch
abgeleitet
werden
Gericht
Vorbringen
Partei
Gründen
Entscheidung
ausdrücklich
befassen
hat
BVerfG
Beschluss
16
.
September
.
.
inhaltliche
Richtigkeit
angefochtenen
Entscheidung
kann
Rüge
Versagung
rechtlichen
Gehörs
Überprüfung
gestellt
werden
.
Recht
eigenen
Einschätzung
durchzudringen
gibt
Anspruch
rechtliches
Gehör
16
.
September
aaO
.
10
;
21
.
Februar
ZR
.
.
Hier
will
Beschwerde
Einschätzung
Bewertung
Tatrichters
setzen
.
ist
verwehrt
.
4
.
geltend
gemachte
Grundsatzbedeutung
Sozietätshaftung
liegt
.
Senat
hat
Zwischenzeit
Sinne
Berufungsgerichts
Urteil
10
.
Mai
ZR
.
zVb
entschieden
.
5
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
20.10.2008
Li-K
OLG
Entscheidung