You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

177 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
18
.
April
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Kayser
18
.
April
beschlossen
:
Annahme
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
5
Juli
wird
abgelehnt
Beklagte
Zahlung
DM
Klägerin
verurteilt
worden
ist
.
übrigen
wird
Revision
angenommen
.
Streitwert
Revisionsinstanz
wird
Annahme
164.247,02
321.239,24
DM
Zeit
122.402,44
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Annahme
abgelehnt
wurde
hat
Revision
grundsätzliche
Bedeutung
Ergebnis
Aussicht
Erfolg
§
.
Berufungsgericht
hat
rechtsfehlerfrei
erkannt
Bürgschaften
selbst
Verstoß
§
§
wirksam
sind
füllung
auch
Berufung
Mißbrauch
Vollmacht
verweigert
werden
kann
.
Bürgschaft
Verbindlichkeiten
Alleingesellschafterin
betraf
ist
erloschen
Klägerin
Kredit
später
31
.
Dezember
verlängert
hat
vgl.
.
30
.
September
ZR
.
Annahme
Revision
erfaßt
Teil
Hauptsumme
Verbindlichkeiten
Alleingesellschafterin
erteilten
Bürgschaft
Vorbringen
Klägerin
über
DM
hinausgehenden
Teil
31
.
Dezember
entstandenen
Schuld
DM
1
.
Januar
entstandenen
Forderungen
betrifft
.
Berufungsgericht
berücksichtigten
Sollbuchungen
Klägerin
Zeit
betragen
Konto
DM
Konto
DM
Konto
DM
.
31
.
Dezember
entstandenen
gesicherten
Forderung
DM
ergibt
Gesamtbetrag
DM
.
wird
Revision
gesamten
Zinsausspruchs
Berufungsurteils
angenommen
.
Kreft
Kayser