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- BESCHLUSS
- 18
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Kayser
- 18
- .
- April
- beschlossen
- :
- Annahme
- Revision
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 5
- Juli
- wird
- abgelehnt
- Beklagte
- Zahlung
- DM
- Klägerin
- verurteilt
- worden
- ist
- .
- übrigen
- wird
- Revision
- angenommen
- .
- Streitwert
- Revisionsinstanz
- wird
- Annahme
- 164.247,02
- €
- 321.239,24
- DM
- Zeit
- 122.402,44
- €
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Annahme
- abgelehnt
- wurde
- hat
- Revision
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Ergebnis
- Aussicht
- Erfolg
- §
- .
- Berufungsgericht
- hat
- rechtsfehlerfrei
- erkannt
- Bürgschaften
- selbst
- Verstoß
- §
- §
- wirksam
- sind
- füllung
- auch
- Berufung
- Mißbrauch
- Vollmacht
- verweigert
- werden
- kann
- .
- Bürgschaft
- Verbindlichkeiten
- Alleingesellschafterin
- betraf
- ist
- erloschen
- Klägerin
- Kredit
- später
- 31
- .
- Dezember
- verlängert
- hat
- vgl.
- .
- 30
- .
- September
- ZR
- .
- Annahme
- Revision
- erfaßt
- Teil
- Hauptsumme
- Verbindlichkeiten
- Alleingesellschafterin
- erteilten
- Bürgschaft
- Vorbringen
- Klägerin
- über
- DM
- hinausgehenden
- Teil
- 31
- .
- Dezember
- entstandenen
- Schuld
- DM
- 1
- .
- Januar
- entstandenen
- Forderungen
- betrifft
- .
- Berufungsgericht
- berücksichtigten
- Sollbuchungen
- Klägerin
- Zeit
- betragen
- Konto
- DM
- Konto
- DM
- Konto
- DM
- .
- 31
- .
- Dezember
- entstandenen
- gesicherten
- Forderung
- DM
- ergibt
- Gesamtbetrag
- DM
- .
- wird
- Revision
- gesamten
- Zinsausspruchs
- Berufungsurteils
- angenommen
- .
- Kreft
- Kayser
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