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119 lines
980 B

BESCHLUSS
ZR
29
.
Januar
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
29
.
Januar
beschlossen
:
Antrag
Klägerin
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Verteidigung
Beschwerde
Klägers
Berufung
zurückweisenden
Beschluss
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
.
Juni
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Klägerin
kann
Prozesskostenhilfe
Verteidigung
Nichtzulassungsbeschwerde
Beklagten
Bedürftigkeit
gewährt
werden
.
Kosten
beabsichtigten
Rechtsverteidigung
können
verwalteten
Vermögensmasse
aufgebracht
werden
§
Satz
Nr.
.
Klägerin
trägt
selbst
derzeit
über
liquide
freie
Masse
Höhe
verfügen
.
Kosten
Rechtsverteidigung
Nichtzulassungsbeschwerde
belaufen
Streitwert
40.980,41
lediglich
Gebühr
Auslagenpauschale
.
Gründe
Einsatz
freien
Masse
entgegenstehen
könnten
sind
dargetan
noch
sonst
ersichtlich
.
Kayser
Vorinstanzen
:
Entscheidung
28.10.2016
Entscheidung
26.06.2017