BESCHLUSS ZR 29 . Januar Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. 29 . Januar beschlossen : Antrag Klägerin Bewilligung Prozesskostenhilfe Verteidigung Beschwerde Klägers Berufung zurückweisenden Beschluss 5 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 . Juni wird abgelehnt . Gründe : Klägerin kann Prozesskostenhilfe Verteidigung Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten Bedürftigkeit gewährt werden . Kosten beabsichtigten Rechtsverteidigung können verwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden § Satz Nr. . Klägerin trägt selbst derzeit über liquide freie Masse Höhe € verfügen . Kosten Rechtsverteidigung Nichtzulassungsbeschwerde belaufen Streitwert 40.980,41 € lediglich € Gebühr € Auslagenpauschale € € . Gründe Einsatz freien Masse entgegenstehen könnten sind dargetan noch sonst ersichtlich . Kayser Vorinstanzen : Entscheidung 28.10.2016 Entscheidung 26.06.2017