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770 lines
6.5 KiB

BESCHLUSS
ZB
16
.
März
Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
Abs.
Satz
Gibt
Insolvenzverwalter
Wohnraummietverhältnis
Schuldners
Enthaftungserklärung
wird
Anspruch
Schuldners
Rückzahlung
gesetzlich
zulässige
Höhe
übersteigenden
Mietkaution
Insolvenzbeschlag
frei
.
Beschluss
16
.
März
IX
ZB
AG
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Grupp
Dr.
16
.
März
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
11
.
Zivilkammer
Landgerichts
19
.
Juni
wird
Kosten
weiteren
Beteiligten
zurückgewiesen
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
19
.
Oktober
wurde
Vermögen
Schuldners
Verbraucherinsolvenzverfahren
eröffnet
weitere
Beteiligte
Treuhänder
bestellt
.
24
.
Dezember
gab
weitere
Beteiligte
Vermieter
Wohnung
Schuldners
Enthaftungserklärung
Abs.
Satz
InsO
.
Beschluss
22
.
April
wurde
Insolvenzverfahren
aufgehoben
.
31
Juli
endete
Mietverhältnis
Wohnung
Schuldners
.
Vermieter
überwies
Schuldner
Beginn
Mietverhältnisses
gezahlte
Mietkaution
Höhe
zuzüglich
Zinsen
Anderkonto
weiteren
Beteiligten
.
beantragte
Anordnung
Nachtragsverteilung
Guthaben
.
Insolvenzgericht
hat
Antrag
weiteren
Beteiligten
abgelehnt
.
sofortige
Beschwerde
hat
Erfolg
gehabt
.
Beschwerdegericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
weitere
Beteiligte
sein
Begehren
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
.
Sache
ist
jedoch
unbegründet
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
ausgeführt
Nachtragsverteilung
komme
Betracht
.
Grundsätzlich
handle
Anspruch
Schuldners
Rückzahlung
Mietkaution
zwar
Gegenstand
Insolvenzmasse
.
Gebe
Insolvenzverwalter
aber
Mietverhältnis
Erklärung
§
Abs.
Satz
InsO
frei
stehe
Kautionsguthaben
allein
Schuldner
.
2
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Nachtragsverteilung
kann
hier
allein
Betracht
kommenden
Norm
§
Abs.
Nr.
InsO
angeordnet
werden
Schlusstermin
Gegenstände
Masse
ermittelt
werden
.
Voraussetzungen
liegen
.
Anspruch
Schuldners
Mietkaution
gehört
Insolvenzverwalter
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
abgegeben
hat
mehr
Insolvenzmasse
.
Insolvenzmasse
fällt
§
Abs.
InsO
gesamte
Vermögen
Schuldners
Zeit
Eröffnung
Verfahrens
gehört
Verfahrens
erlangt
.
Anspruch
Rückzahlung
Mietkaution
entsteht
aufschiebend
bedingt
Beendigung
Mietverhältnisses
Rückgabe
Mietsache
bereits
Entrichtung
Kaution
Vermieter
.
begründet
Anwartschaftsrecht
Insolvenzverfahren
Vermögen
Mieters
Insolvenzmasse
gehört
Beschluss
9
.
Oktober
IX
ZA
.
.
Gegenstände
Masse
können
Insolvenzverwalter
freigegeben
werden
Folge
Insolvenzbeschlag
endet
Schuldner
Verfügungsbefugnis
wiedererlangt
Beschluss
3
.
April
IX
.
.
Wird
Forderung
freigegeben
fällt
auch
Beitreibung
erzieltes
Vermögen
Insolvenzmasse
Urteil
21
.
April
ZR
37
;
22
.
Mai
ZR
.
.
Insolvenzverwalter
kann
§
Abs.
InsO
Wirkung
Insolvenzmasse
fortbestehende
Mietverhältnis
Wohnung
§
Abs.
Satz
InsO
kündigen
.
kann
aber
erklären
Ansprüche
Ablauf
dort
bestimmten
Kündigungsfrist
fällig
werden
Insolvenzverfahren
geltend
gemacht
werden
können
Abs.
Satz
InsO
.
Einführung
Regelung
Gesetz
Änderung
Insolvenzordnung
anderer
Gesetze
26
.
Oktober
.
S.
wollte
Gesetzgeber
Schuldner
Obdachlosigkeit
schützen
drohte
Insolvenzverwalter
Mietverhältnis
Wohnung
Schuldners
kündigte
Mietkaution
Masse
vereinnahmen
.
Zugleich
sollte
Insolvenzverwalter
weiterhin
Möglichkeit
haben
Masse
Belastungen
Mietverhältnis
freizustellen
vgl.
BTDrucks
.
S.
.
neueren
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
beschränkt
Wirkung
Enthaftungserklärung
Insolvenzverwalters
§
Abs.
Satz
InsO
Insolvenzmasse
Ablauf
Kündigungsfrist
fällig
werdenden
Verbindlichkeiten
Mietverhältnis
mehr
haftet
.
Wirksamwerden
Erklärung
geht
vielmehr
Verwaltungsbefugnis
betreffend
Mietverhältnis
Wohnung
Schuldners
vollem
Umfang
Verwalter
wieder
Schuldner
Urteil
9
.
April
.
;
22
.
Mai
ZR
.
;
17
.
Juni
.
.
Vermieter
hat
Zeitpunkt
Kündigung
Schuldner
richten
Urteil
9
.
April
aaO
.
Klage
Vermieter
Auszahlung
Enthaftungserklärung
entstandenen
Nebenkostenguthabens
fehlt
Insolvenzverwalter
Prozessführungsbefugnis
Urteil
22
.
Mai
aaO
.
Kündigungssperre
§
Nr.
InsO
verliert
Geltung
Urteil
17
.
Juni
aaO
.
.
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
scheidet
auch
Anspruch
Schuldners
Rückzahlung
Mietkaution
gesetzlich
zulässigen
Höhe
§
Abs.
Abs.
Satz
Insolvenzmasse
.
Erklärung
§
Abs.
Satz
InsO
verbundene
Freigabe
erstreckt
dasjenige
Vermögen
Schuldners
weiteren
führung
Mietvertrags
zuzuordnen
ist
.
Insolvenzbeschlag
frei
werden
insbesondere
mietvertraglichen
Forderungen
Schuldners
erst
Zeitpunkt
Wirksamwerdens
Enthaftungserklärung
entstehen
.
Anspruch
Schuldners
Rückzahlung
geleisteten
Mietkaution
entsteht
zwar
aufschiebend
bedingt
bereits
Leistung
Kaution
.
Sinn
Zweck
Mietkaution
ist
Anspruch
Rückzahlung
jedoch
Fortsetzung
Mietverhältnisses
Wirksamwerden
Enthaftungerklärung
zuzuordnen
.
Zeitpunkt
Enthaftungserklärung
hat
Anwartschaftsrecht
Rückzahlung
Kaution
noch
sicheren
Vermögenswert
.
Kaution
dient
Maßgabe
getroffenen
Sicherungsabrede
Beendigung
Mietverhältnisses
Rückgabe
Mietsache
mietvertraglichen
Ansprüche
Vermieters
sichern
.
Anspruch
Rückzahlung
Kaution
besteht
nur
Schuldner
auch
Freigabe
Mietverhältnisses
mietvertraglichen
Pflichten
erfüllt
insbesondere
geschuldete
Miete
Nebenkosten
zahlt
Mietsache
Beendigung
Mietverhältnisses
vertragsgemäßem
Zustand
zurückgibt
.
Erst
erlangt
Recht
Schuldners
Kaution
endgültigen
Wert
.
ist
gerechtfertigt
Freigabe
Mietverhältnisses
auch
Anspruch
Rückzahlung
Kaution
insolvenzbefangenen
Vermögen
ausscheidet
Kaution
gesetzlich
zulässigen
Rahmen
handelt
.
Auslegung
Erklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Reichweite
Disposition
Insolvenzverwalters
steht
widerspricht
Gesetzesmaterialien
verlautbarten
Vorstellungen
.
dort
geäußerte
Annahme
Schuldner
gestellte
Kaution
falle
Beendigung
Wohnraummietverhältnisses
Masse
BT-Drucks
.
S.
entspricht
Rechtslage
Fällen
Enthaftungserklärung
Verwalters
kommt
.
neu
geschaffenen
Regelung
§
Abs.
Satz
InsO
wollte
Gesetzgeber
Praxis
unterbinden
Insolvenzverwalter
Wohnraummietverhältnis
Schuldners
kündigten
Kaution
Masse
ziehen
.
Hintergrund
sozialpolitischen
Regelungszwecks
kann
Gesetzesmaterialien
tragfähiger
Rückschluss
dahingehend
Kaution
auch
Enthaftungserklärung
späteren
Beendigung
Mietverhältnisses
Insolvenzmasse
fällt
entnommen
werden
.
Ziel
Gesetzgebers
insolventen
Mieter
Obdachlosigkeit
schützen
wird
eher
erreicht
Kaution
freien
Vermögen
Schuldners
zugeordnet
wird
neues
Mietverhältnis
eingesetzt
werden
kann
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
E
Entscheidung