BESCHLUSS ZB 16 . März Insolvenzverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja InsO Abs. Satz Gibt Insolvenzverwalter Wohnraummietverhältnis Schuldners Enthaftungserklärung wird Anspruch Schuldners Rückzahlung gesetzlich zulässige Höhe übersteigenden Mietkaution Insolvenzbeschlag frei . Beschluss 16 . März IX ZB AG ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Grupp Dr. 16 . März beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 11 . Zivilkammer Landgerichts 19 . Juni wird Kosten weiteren Beteiligten zurückgewiesen . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : 19 . Oktober wurde Vermögen Schuldners Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet weitere Beteiligte Treuhänder bestellt . 24 . Dezember gab weitere Beteiligte Vermieter Wohnung Schuldners Enthaftungserklärung Abs. Satz InsO . Beschluss 22 . April wurde Insolvenzverfahren aufgehoben . 31 Juli endete Mietverhältnis Wohnung Schuldners . Vermieter überwies Schuldner Beginn Mietverhältnisses gezahlte Mietkaution Höhe € zuzüglich € Zinsen Anderkonto weiteren Beteiligten . beantragte Anordnung Nachtragsverteilung Guthaben . Insolvenzgericht hat Antrag weiteren Beteiligten abgelehnt . sofortige Beschwerde hat Erfolg gehabt . Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt weitere Beteiligte sein Begehren . II . Rechtsbeschwerde ist gemäß § Abs. Satz Nr. statthaft auch Übrigen zulässig . Sache ist jedoch unbegründet . 1 . Beschwerdegericht hat ausgeführt Nachtragsverteilung komme Betracht . Grundsätzlich handle Anspruch Schuldners Rückzahlung Mietkaution zwar Gegenstand Insolvenzmasse . Gebe Insolvenzverwalter aber Mietverhältnis Erklärung § Abs. Satz InsO frei stehe Kautionsguthaben allein Schuldner . 2 . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . Nachtragsverteilung kann hier allein Betracht kommenden Norm § Abs. Nr. InsO angeordnet werden Schlusstermin Gegenstände Masse ermittelt werden . Voraussetzungen liegen . Anspruch Schuldners Mietkaution gehört Insolvenzverwalter Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO abgegeben hat mehr Insolvenzmasse . Insolvenzmasse fällt § Abs. InsO gesamte Vermögen Schuldners Zeit Eröffnung Verfahrens gehört Verfahrens erlangt . Anspruch Rückzahlung Mietkaution entsteht aufschiebend bedingt Beendigung Mietverhältnisses Rückgabe Mietsache bereits Entrichtung Kaution Vermieter . begründet Anwartschaftsrecht Insolvenzverfahren Vermögen Mieters Insolvenzmasse gehört Beschluss 9 . Oktober IX ZA . . Gegenstände Masse können Insolvenzverwalter freigegeben werden Folge Insolvenzbeschlag endet Schuldner Verfügungsbefugnis wiedererlangt Beschluss 3 . April IX . . Wird Forderung freigegeben fällt auch Beitreibung erzieltes Vermögen Insolvenzmasse Urteil 21 . April ZR 37 ; 22 . Mai ZR . . Insolvenzverwalter kann § Abs. InsO Wirkung Insolvenzmasse fortbestehende Mietverhältnis Wohnung § Abs. Satz InsO kündigen . kann aber erklären Ansprüche Ablauf dort bestimmten Kündigungsfrist fällig werden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können Abs. Satz InsO . Einführung Regelung Gesetz Änderung Insolvenzordnung anderer Gesetze 26 . Oktober . S. wollte Gesetzgeber Schuldner Obdachlosigkeit schützen drohte Insolvenzverwalter Mietverhältnis Wohnung Schuldners kündigte Mietkaution Masse vereinnahmen . Zugleich sollte Insolvenzverwalter weiterhin Möglichkeit haben Masse Belastungen Mietverhältnis freizustellen vgl. BTDrucks . S. . neueren Rechtsprechung Bundesgerichtshofs beschränkt Wirkung Enthaftungserklärung Insolvenzverwalters § Abs. Satz InsO Insolvenzmasse Ablauf Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten Mietverhältnis mehr haftet . Wirksamwerden Erklärung geht vielmehr Verwaltungsbefugnis betreffend Mietverhältnis Wohnung Schuldners vollem Umfang Verwalter wieder Schuldner Urteil 9 . April . ; 22 . Mai ZR . ; 17 . Juni . . Vermieter hat Zeitpunkt Kündigung Schuldner richten Urteil 9 . April aaO . Klage Vermieter Auszahlung Enthaftungserklärung entstandenen Nebenkostenguthabens fehlt Insolvenzverwalter Prozessführungsbefugnis Urteil 22 . Mai aaO . Kündigungssperre § Nr. InsO verliert Geltung Urteil 17 . Juni aaO . . Wirksamwerden Enthaftungserklärung scheidet auch Anspruch Schuldners Rückzahlung Mietkaution gesetzlich zulässigen Höhe § Abs. Abs. Satz Insolvenzmasse . Erklärung § Abs. Satz InsO verbundene Freigabe erstreckt dasjenige Vermögen Schuldners weiteren führung Mietvertrags zuzuordnen ist . Insolvenzbeschlag frei werden insbesondere mietvertraglichen Forderungen Schuldners erst Zeitpunkt Wirksamwerdens Enthaftungserklärung entstehen . Anspruch Schuldners Rückzahlung geleisteten Mietkaution entsteht zwar aufschiebend bedingt bereits Leistung Kaution . Sinn Zweck Mietkaution ist Anspruch Rückzahlung jedoch Fortsetzung Mietverhältnisses Wirksamwerden Enthaftungerklärung zuzuordnen . Zeitpunkt Enthaftungserklärung hat Anwartschaftsrecht Rückzahlung Kaution noch sicheren Vermögenswert . Kaution dient Maßgabe getroffenen Sicherungsabrede Beendigung Mietverhältnisses Rückgabe Mietsache mietvertraglichen Ansprüche Vermieters sichern . Anspruch Rückzahlung Kaution besteht nur Schuldner auch Freigabe Mietverhältnisses mietvertraglichen Pflichten erfüllt insbesondere geschuldete Miete Nebenkosten zahlt Mietsache Beendigung Mietverhältnisses vertragsgemäßem Zustand zurückgibt . Erst erlangt Recht Schuldners Kaution endgültigen Wert . ist gerechtfertigt Freigabe Mietverhältnisses auch Anspruch Rückzahlung Kaution insolvenzbefangenen Vermögen ausscheidet Kaution gesetzlich zulässigen Rahmen handelt . Auslegung Erklärung § Abs. Satz InsO Reichweite Disposition Insolvenzverwalters steht widerspricht Gesetzesmaterialien verlautbarten Vorstellungen . dort geäußerte Annahme Schuldner gestellte Kaution falle Beendigung Wohnraummietverhältnisses Masse BT-Drucks . S. entspricht Rechtslage Fällen Enthaftungserklärung Verwalters kommt . neu geschaffenen Regelung § Abs. Satz InsO wollte Gesetzgeber Praxis unterbinden Insolvenzverwalter Wohnraummietverhältnis Schuldners kündigten Kaution Masse ziehen . Hintergrund sozialpolitischen Regelungszwecks kann Gesetzesmaterialien tragfähiger Rückschluss dahingehend Kaution auch Enthaftungserklärung späteren Beendigung Mietverhältnisses Insolvenzmasse fällt entnommen werden . Ziel Gesetzgebers insolventen Mieter Obdachlosigkeit schützen wird eher erreicht Kaution freien Vermögen Schuldners zugeordnet wird neues Mietverhältnis eingesetzt werden kann . Kayser Grupp Vorinstanzen : AG Entscheidung E Entscheidung