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603 lines
5.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
1
.
Februar
Insolvenzverfahren
Vermögen
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
Insolvenzverwalter
kann
Einsetzung
Sonderverwalters
Ersatzansprüche
Gläubigergesamtheit
Insolvenzverwalter
prüfen
hat
sofortigen
Beschwerde
anfechten
.
Beschluss
1
.
Februar
IX
ZB
AG
.
Höhe
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
1
.
Februar
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
13
.
Zivilkammer
Landgerichts
17
.
Januar
wird
Kosten
weiteren
Beteiligten
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
weitere
Beteiligte
ist
Insolvenzverwalter
Vermögen
KG
Oberursel
.
Zuvor
war
Eröffnungsverfahren
vorläufiger
Insolvenzverwalter
tätig
.
Eigenschaft
schloss
Dezember
Vergleich
B.
Mehrheitsgesellschafterin
Schuldnerin
.
Verfahrenseröffnung
17
.
Dezember
wurde
Vergleich
vorläufigen
Gläubigerversammlung
genehmigt
.
17
.
Mai
haben
weiteren
beteiligten
Insolvenzgläubiger
beantragt
Sonderinsolvenzverwalter
.
solle
prüfen
Schadensersatzansprüche
Insolvenzverwalter
Zusammenhang
Vergleichsabschluss
bestünden
.
Beschluss
3
.
Dezember
hat
Insolvenzrichter
weiteren
Beteiligten
Sonderinsolvenzverwalter
bestellt
folgenden
Wirkungskreis
bestimmt
:
Prüfung
Bestehens
gegebenenfalls
gerichtliche
Geltendmachung
Schadensersatzansprüchen
Abschlusses
Vergleichs
B.
4
.
Dezember
.
gen
hat
Insolvenzverwalter
sofortige
Beschwerde
eingelegt
.
Landgericht
hat
sofortige
Beschwerde
Beschluss
18
.
Mai
Statthaftigkeit
unzulässig
verworfen
.
Rechtsbeschwerde
wendet
Insolvenzverwalter
Beschluss
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
unzulässig
verwerfen
§
Abs.
Satz
.
1
.
§
Abs.
ist
Rechtsbeschwerde
Beschluss
statthaft
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschwerdegericht
zugelassen
hat
.
Befugnis
Rechtsbeschwerde
setzt
grundsätzlich
bereits
sofortige
Beschwerde
statthaft
war
;
.
18
.
September
IX
;
16
.
Oktober
ZB
;
7
.
April
IX
ZB
;
2
.
März
ZB
.
war
hier
Fall
.
2
.
Rechtsbehelf
Insolvenzverwalter
Beschluss
Amtsgerichts
eingelegt
hat
war
sofortige
Beschwerde
unstatthaft
.
Landgericht
hat
angegriffenen
Beschluss
zutreffend
unzulässig
verworfen
.
Entscheidungen
Insolvenzgerichts
unterliegen
nur
Fällen
Rechtsmittel
Insolvenzordnung
ausdrücklich
vorsieht
§
InsO
.
Voraussetzung
liegt
hier
angegriffenen
Entscheidung
.
Bestellung
Sonderverwalters
ist
Insolvenzordnung
geregelt
.
entspricht
jedoch
einhelliger
Auffassung
Bestellung
möglich
ist
vgl.
99
;
.
2
.
März
aaO
S.
;
.
25
.
Januar
IX
ZB
.
.
.
setzt
Verwalter
tatsächlich
rechtlich
verhindert
ist
Amt
auszuüben
vgl.
.
2
.
März
aaO
;
4
.
Aufl
.
.
35
;
Kübler/Prütting/Lüke
InsO
.
;
Graeber
§
.
;
Uhlenbruck
InsO
.
Aufl
.
.
.
rechtliche
Verhinderung
ist
insbesondere
gegeben
Schadensersatzansprüche
Masse
Insolvenzverwalter
vorliegend
Betracht
kommen
.
Frage
Bestellung
Sonderverwalters
Insolvenzverwalter
sofortige
Beschwerde
statthaft
ist
werden
Schrifttum
unterschiedliche
Ansichten
vertreten
.
So
soll
reguläre
Insolvenzverwalter
beschwerdebefugt
sein
Stellungnahme
Sonderinsolvenzverwalter
ernannt
wird
Verwaltung
materiell
beschwert
sei
.
wird
Beschwerdebefugnis
Insolvenzverwalters
Hinweis
gleichfalls
fehlende
Beschwerdemöglichkeit
Falle
Bestellung
Insolvenzverwalters
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
verneint
Breutigam/Blersch/Goetsch
InsO
.
14
;
InsO
2
.
Aufl
.
.
.
letztgenannte
Ansicht
ist
zutreffend
.
Auch
Bestellung
Sonderverwalters
gilt
§
InsO
abschließende
Sonderregelung
.
bedeutet
auch
Gläubiger
Schuldner
auch
Insolvenzverwalter
unabhängig
muss
Amtsführung
überprüfen
soll
.
25
.
Januar
aaO
.
Gesetzgebungsverfahren
Insolvenzordnung
war
zunächst
vorgesehen
gesonderte
Bestimmung
Bestellung
Sonderverwalters
schaffen
.
war
Sonderinsolvenzverwalter
bestellen
Insolvenzverwalter
rechtlichen
tatsächlichen
Gründen
Aufgaben
wahrnehmen
kann
amtliche
Begründung
Bundesregierung
Entwurf
Insolvenzordnung
BT-Drucks
.
S.
.
Beschwerdebefugnis
Bestellung
Sonderverwalters
wurde
hierbei
vorgesehen
.
Rechtsausschuss
BT-Drucks
.
S.
hat
vorgesehene
Regelung
überflüssig
gestrichen
bereits
bisherigen
Praxis
auch
gesetzliche
Regelung
Rechtsinstitut
Sonderverwalters
allgemein
anerkannt
war
.
Gesetzgebungsverfahren
zeigt
aber
jedenfalls
auch
ausdrücklichen
gesetzlichen
Regelung
Sonderverwaltung
eigenständiges
Beschwerderecht
Insolvenzverwalters
Bestellung
Sonderverwalters
notwendig
angesehen
wurde
.
Auch
Rechtsbeschwerde
angeführten
Gesichtspunkte
rechtfertigen
Statthaftigkeit
sofortigen
Beschwerde
.
venzgericht
angeordneten
Wirkungskreis
hat
Sonderverwalter
prüfen
Insolvenzverwalter
Zusammenhang
vorgenommenen
Vergleichsabschluss
Schadensersatzansprüche
bestehen
.
wird
Verwaltungstätigkeit
Insolvenzverwalters
eingeschränkt
;
Frage
etwaigen
Ersatzansprüchen
Gläubigergesamtheit
Insolvenzverwalter
persönlich
kann
schon
Teil-)Entlassung
gewertet
werden
Aufgabe
Sonderbereich
betrifft
Insolvenzverfahren
läuft
ausschließlich
Sonderverwalter
wahrgenommen
werden
kann
.
Interesse
Verfahrensbeteiligten
alsbaldigen
Klärung
Insolvenzverwalter
erhobenen
Vorwürfe
zügigen
Abwicklung
vgl.
.
16
.
Oktober
ZB
15
gebietet
Einräumung
gesonderten
Beschwerderechts
abzusehen
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
.
Entscheidung
LG
Entscheidung
17.01.2005