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1660 lines
13 KiB

BESCHLUSS
ZB
29
.
März
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
;
§
Abs.
Satz
Lückenhafte
Angaben
Ausfüllung
Vordrucks
§
Abs.
Einnahmen
selbständiger
nichtselbständiger
Arbeit
können
andere
Weise
geschlossen
werden
Beispiel
beigefügte
Unterlagen
sonstigen
Angaben
aufdrängt
Einnahmen
vorhanden
sind
.
Wird
Kläger
beantragte
Prozesskostenhilfe
ganz
überwiegend
bewilligt
hier
:
%
geltend
gemachten
Schadens
kann
bereits
vorliegende
Klageentwurf
nennenswerten
Aufwand
hier
:
bloßes
Herausstreichen
Positionen
angepasst
werden
ist
Prozessbevollmächtigen
Klägers
Wahrung
Frist
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
erwarten
Klageschrift
dreier
Werktage
Ausklammerung
Eingangstags
Bewilligungsbeschlusses
Wochenendtagen
abschließend
überarbeiten
Gericht
einzureichen
Fortführung
Senatsurteils
3
.
September
.
Beschluss
29
.
März
ZB
OLG
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
März
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterinnen
Dr.
beschlossen
:
Kläger
wird
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Begründung
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Oberlandesgerichts
4
.
Zivilsenat
27
.
Februar
gewährt
.
Rechtsbeschwerde
Klägers
wird
zurückgewiesen
.
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
nimmt
beklagten
Freistaat
Entschädigung
erlittene
Strafverfolgungsmaßnahmen
Anspruch
.
Kläger
befand
Zeitraum
1
November
27
.
September
Untersuchungshaft
.
durchgeführter
Hauptverhandlung
sprach
Landgericht
rechtskräftig
frei
stellte
Vollzug
Untersuchungshaft
erlittenen
Schadens
digen
sei
.
Generalstaatsanwaltschaft
Entschädigung
immateriellen
Schaden
Vorschusswege
bewilligt
hatte
wies
geltend
gemachte
Ansprüche
Gesetz
Entschädigung
Strafverfolgungsmaßnahmen
Bescheid
29
.
September
Kläger
5
.
Oktober
zugestellt
wurde
.
Schriftsatz
29
.
Dezember
selben
Tag
Landgericht
eingegangen
ist
hat
Kläger
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Entwurf
beigefügte
Klage
beantragt
Lizenzausfallschaden
weitere
Schadenspositionen
Umfang
behauptet
hat
.
ebenfalls
beigefügte
Formular
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
enthielt
Abschnitt
"
Bruttoeinnahmen
"
Erklärung
Einnahmen
Nichtselbständiger
Arbeit
"
"
Selbständiger
Arbeit/Gewerbebetrieb/Land-
Forstwirtschaft
"
.
Landgericht
Kläger
Verfügung
18
.
Januar
Vervollständigung
Angaben
Wochen
aufgefordert
hatte
hat
29
.
Januar
mitgeteilt
selbständigen
nichtselbständigen
Arbeit
nachgehe
.
hat
Landgericht
Beschluss
7
.
April
Kläger
14
.
April
zugestellt
worden
ist
Prozesskostenhilfe
geltend
gemachten
Lizenzausfallschaden
bewilligt
Prozesskostenhilfeantrag
Übrigen
zurückgewiesen
.
Schriftsatz
6
.
Mai
selben
Tag
Landgericht
eingegangen
ist
hat
Kläger
Umfang
bewilligten
Prozesskostenhilfe
entsprechende
Klageschrift
eingereicht
mitgeteilt
hat
Zurückweisung
Antrags
Übrigen
akzeptiere
.
Klageschrift
ist
Beklagten
sodann
10
.
Mai
zugestellt
worden
.
Landgericht
hat
Klage
unzulässig
abgewiesen
5
.
Januar
endende
Ausschlussfrist
§
Abs.
Satz
StrEG
unvollständig
ausgefüllten
Prozesskostenhilfeantrag
gewahrt
worden
sei
.
komme
Kläger
nahezu
vollumfänglichen
Prozesskostenhilfebewilligung
Zumutbare
unternommen
habe
Klage
"
demnächst
"
Sinne
§
habe
zugestellt
werden
können
.
wäre
weiteren
Aufwand
möglich
gewesen
Klage
bewilligten
Teils
Wochen
Gericht
einzureichen
.
Oberlandesgericht
hat
Kläger
beantragte
Prozesskostenhilfe
Berufung
Urteil
Landgerichts
Bezugnahme
Entscheidungsgründe
hinreichender
Erfolgsaussicht
versagt
Rechtsbeschwerde
zugelassen
.
verfolgt
Kläger
Begehren
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Berufungsverfahren
.
II
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
Oberlandesgericht
hat
Erfolgsaussicht
beabsichtigten
Rechtsverfolgung
Ergebnis
Recht
verneint
.
1
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
Satz
auch
Übrigen
zulässig
.
Rechtsbeschwerde
hätte
allerdings
zugelassen
werden
dürfen
.
Verfahren
Prozesskostenhilfe
kommt
Zulassung
Rechtsbeschwerde
Gesichtspunkt
grundsätzlichen
Bedeutung
Rechtssache
§
Abs.
Nr.
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
§
Abs.
Nr.
nur
Betracht
Fragen
Verfahrens
Prozesskostenhilfe
persönlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
geht
.
.
;
27
.
Februar
ZB
Beschlüsse
21
November
;
17
.
März
;
12
.
Dezember
.
8
.
Mai
.
8
;
jeweils
.
Widerspruch
hat
Oberlandesgericht
hier
Rechtsbeschwerde
Prozesskostenhilfeverfahren
grundsätzlicher
Bedeutung
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
zugelassen
Hinblick
Auffassung
umstrittenen
höchstrichterlich
entschiedenen
Fragen
Ausschlussfrist
§
Abs.
Satz
StrEG
auch
substantiell
unvollständige
Angaben
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
Antragstellers
gewahrt
werden
könne
Überlegungsfrist
teilweiser
Prozesskostenhilfebewilligung
zuzubilligen
sei
.
war
zulässig
.
Rechtsstandpunkt
hätte
Oberlandesgericht
vielmehr
Prozesskostenhilfe
bewilligen
müssen
.
durfte
Prozesskostenhilfe
fehlender
Erfolgsaussicht
Berufung
ablehnen
gleichzeitig
aber
Rechtsbeschwerde
eben
Frage
zulassen
vgl.
Beschluss
21
November
aaO
.
Prüfung
Erfolgsaussicht
darf
Oberlandesgericht
getan
hat
führen
Rechtsverfolgung
Rechtsverteidigung
Nebenverfahren
Prozesskostenhilfe
vorzuverlagern
Stelle
Hauptsacheverfahrens
treten
lassen
27
.
Februar
aaO
.
rechtsfehlerhafte
Zulassung
Rechtsbeschwerde
stellt
Zulässigkeit
jedoch
Frage
.
§
Abs.
Satz
ist
Senat
gebunden
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
Berufung
Klägers
bietet
hinreichende
Aussicht
Erfolg
§
Abs.
Satz
.
Schwierige
insbesondere
umstrittene
höchstrichterlich
noch
geklärte
Rechtsfragen
müssen
entschieden
werden
.
Auffassung
Oberlandesgerichts
stellt
Frage
Ausschlussfrist
§
Abs.
Satz
StrEG
auch
zwar
fristgerecht
eingereichtes
unvollständiges
Prozesskostenhilfegesuch
gewahrt
wird
.
Kläger
hat
wirtschaftlichen
Verhältnisse
auch
Bruttoeinnahmen
Fristablauf
vollständig
dargelegt
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
gehört
zwar
Pflichten
unbemittelten
Partei
Fällen
fristgebundene
Prozesshandlung
vorzunehmen
ist
wirtschaftlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Frist
ordnungsgemäß
Einreichung
vorgesehenen
Vordrucks
§
Abs.
Beifügung
erforderlichen
Belege
darzulegen
.
gilt
auch
Ausschlussfrist
§
Abs.
Satz
StrEG
30
November
ZB
.
.
Indes
gebietet
Anspruch
unbemittelten
Partei
Gewährung
wirkungsvollen
Rechtsschutzes
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
GG
Anforderungen
Darlegung
Bedürftigkeit
unzumutbaren
Sachgründen
mehr
rechtfertigenden
Weise
überspannen
.
Zweck
Prozesskostenhilfe
Unbemittelten
weitgehend
gleichen
Zugang
Gerichten
ermöglichen
darf
verfehlt
werden
Urteil
19
November
ZB
.
9
;
Beschluss
21
.
September
FamRZ
.
ist
anerkannt
lückenhafte
Angaben
Text
amtlichen
Formulars
auch
fehlenden
unvollständigen
Angaben
Einnahmen
selbständiger
nichtselbständiger
Arbeit
andere
Weise
geschlossen
werden
können
Beispiel
beigefügte
Unterlagen
sonstigen
Angaben
Belege
aufdrängt
Einnahmen
vorhanden
sind
.
.
;
vgl.
nur
Urteile
3
.
Mai
;
Beschlüsse
21
.
September
FamRZ
;
19
November
aaO
.
16
November
ZB
.
17
;
jeweils
.
So
liegt
Fall
hier
.
Kläger
hat
zwar
amtlichen
Vordruck
§
Abs.
Abschnitt
"
Bruttoeinnahmen
"
unvollständig
ausgefüllt
Einnahmen
Nichtselbständiger
Arbeit
"
Selbständiger
Arbeit/Gewerbebetrieb/Land-
Forstwirtschaft
"
Erklärung
abgab
.
Lücke
kann
jedoch
andere
Weise
zwanglos
geschlossen
werden
.
Anwaltsschriftsatz
29
.
Dezember
Kläger
Erklärung
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
Gericht
eingereicht
hat
wurde
ergänzend
mitgeteilt
einzusetzendes
Einkommen
Sinne
§
Abs.
Formularangaben
vorhanden
sei
.
Beigefügt
war
ferner
persönliches
Begleitschreiben
Klägers
23
.
Dezember
hinwies
Untersuchungshaft
"
komplette
Vernichtung
"
beruflichen
privaten
Existenz
Folge
gehabt
habe
Versuch
neue
Existenz
aufzubauen
"
langwierig
sehr
steinig
"
darstelle
alltägliche
Lebensgestaltung
Grund
privater
Zuwendungen
mäßig
ertragbar
"
sei
.
war
eingereichten
Klageentwurf
ersichtlich
Kläger
bereits
10
.
Dezember
Insolvenzantrag
geschäftsführendem
Gesellschafter
geleiteten
Firmen
gestellt
hatte
.
Ferner
gab
Beruf
"
Rentner
"
legte
entsprechenden
Rentenbescheid
Altersrente
.
Kontoauszüge
Beleg
Angaben
beigefügt
waren
ergaben
Anhaltspunkte
Einnahmen
nichtselbständiger
selbständiger
Arbeit
.
Prozesskostenhilfe
Berufungsverfahren
kann
Kläger
dennoch
gewährt
werden
Landgericht
auch
Oberlandesgericht
Recht
ausgegangen
sind
10
.
Mai
erfolgte
Zustellung
Klage
Ausschlussfrist
§
Abs.
Satz
StrEG
gewahrt
worden
ist
.
Vorschrift
ist
Klage
Entscheidung
Entschädigungsanspruch
Rechtsweg
überprüfen
ist
Monaten
Zustellung
Entscheidung
erheben
.
Erhebung
Klage
kommt
§
Abs.
grundsätzlich
Zustellung
.
Soll
Zustellung
hier
Frist
gewahrt
werden
tritt
Wirkung
§
bereits
Eingang
Antrags
Erklärung
Zustellung
demnächst
erfolgt
.
ist
auch
Klagefrist
§
Abs.
Satz
StrEG
anwendbar
Senatsbeschlüsse
30
November
ZB
.
ZB
.
.
Zustellung
"
demnächst
"
Sinne
§
erfolgt
ist
beurteilt
Sinn
Zweck
Regelung
.
soll
Partei
Zustellung
Amts
Nachteilen
Zustellungsverzögerungen
gerichtlichen
Geschäftsbetriebs
bewahrt
werden
.
sind
Partei
Verzögerungen
zuzurechnen
Prozessbevollmächtigter
§
Abs.
gewissenhafter
Prozessführung
hätte
vermeiden
können
.
Zustellung
"
demnächst
"
Eingang
Antrags
Erklärung
bedeutet
Zustellung
Umständen
angemessenen
selbst
längeren
Frist
Partei
Prozessbevollmächtigter
Berücksichtigung
Gesamtsituation
Zumutbare
alsbaldige
Zustellung
getan
hat
.
Zustellung
ist
mehr
"
demnächst
"
erfolgt
Partei
Fristwahrung
obliegt
Prozessbevollmächtigter
nachlässiges
auch
leicht
fahrlässiges
Verhalten
bloß
geringfügigen
Zustellungsverzögerung
beigetragen
hat
Senatsurteil
3
.
September
.
;
Senatsbeschlüsse
30
November
ZB
.
ZB
.
28
.
Februar
ZB
.
11
;
jeweils
.
Zustellungsveranlasser
zuzurechnende
Verzögerungen
bis
zu
Tagen
sind
regelmäßig
"
geringfügig
"
hinzunehmen
.
Merkmal
"
demnächst
"
wird
Frage
gestellt
Senatsurteil
3
.
September
aaO
;
28
.
Februar
aaO
;
Urteile
10
.
Februar
.
8
;
10
Juli
.
29
.
September
.
5
;
jeweils
.
Berechnung
vorwerfbaren
Verzögerung
ist
Einräumung
angemessenen
Erledigungsfrist
abzustellen
Tage
Zustellung
Klage
ohnehin
erforderliche
Zeitraum
Nachlässigkeit
Klägers
verzögert
hat
urteil
3
.
September
aaO
.
19
;
Urteile
10
.
Februar
aaO
;
10
Juli
aaO
.
29
.
September
aaO
;
jeweils
.
Grundsätze
gelten
auch
Verzögerungen
Prozesskostenhilfeverfahren
.
wahrt
Einreichung
Klageschrift
auch
Fall
rückwirkend
Frist
Klage
unverzüglich
Kläger
verzögerten
positiven
negativen
Entscheidung
Prozesskostenhilfeantrag
zugestellt
wird
.
bedarf
Rückgriffs
Wertung
§
Abs.
Nr.
bereits
Veranlassung
Bekanntgabe
erstmaligen
Antrags
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Verjährungshemmung
führt
.
Vorschrift
ist
analog
§
Abs.
Satz
StrEG
anwendbar
Senatsbeschlüsse
30
November
ZB
aaO
.
ZB
aaO
.
.
Interessen
unbemittelten
Partei
wird
hinreichend
Rechnung
getragen
Rückwirkung
§
Anspruch
nehmen
kann
Stellung
Prozesskostenhilfeantrags
Frist
§
Abs.
Satz
StrEG
Gericht
eingehen
muss
Zumutbare
alsbaldige
Zustellung
Klage
tut
.
Pflicht
erfasst
auch
Zeitraum
Entscheidung
Gesuch
30
November
ZB
aaO
.
ZB
aaO
.
;
jeweils
.
Maßgaben
ist
Zustellung
Klage
10
.
Mai
mehr
"
demnächst
"
bewirkt
"
worden
Kläger
vorwerfbare
Verzögerung
Tage
beträgt
.
Beschluss
Landgerichts
7
.
April
Kläger
Prozesskostenhilfe
Klage
bewilligt
wurde
%
insgesamt
geltend
gemachten
Schadens
ist
Prozessbevollmächtigen
14
.
April
Donnerstag
zugestellt
worden
.
Hinblick
nahezu
vollständige
Bewilligung
beantragten
Prozesskostenhilfe
war
bereits
vorliegende
Klageentwurf
weiteren
Aufwand
lediglich
Herausstreichen
bewilligten
Schadenspositionen
anzupassen
.
Insoweit
war
auch
weitere
Rücksprache
Kläger
mehr
erforderlich
Entscheidung
klageweisen
Geltendmachung
behaupteten
Lizenzausfallschadens
schon
früheren
Zeitpunkt
getroffen
worden
war
.
war
Prozessbevollmächtigen
Klägers
weiteres
möglich
zumutbar
Klageschrift
dreier
Werktage
Ausklammerung
Eingangstags
Wochenendtagen
;
siehe
Urteile
10
Juli
.
29
.
September
.
abschließend
redaktionell
überarbeiten
Gericht
einzureichen
.
Dementsprechend
war
Eingang
Landgericht
spätestens
19
.
April
Dienstag
erwarten
.
Auch
Berücksichtigung
Umstands
Verzögerungen
bis
zu
Tagen
Regel
noch
hinnehmbar
sind
kann
tatsächliche
Einreichung
Klageschrift
6
.
Mai
unverzüglich
angesehen
werden
.
Auffassung
Beschwerde
kann
Kläger
berufen
Hinblick
geringfügige
Versagung
Prozesskostenhilfe
%
habe
Monatsfrist
sofortige
Beschwerde
§
Abs.
Satz
insgesamt
auch
bewilligten
Teils
ausschöpfen
dürfen
.
Landgericht
Prozesskostenhilfegesuch
Umfang
%
geltend
gemachten
Schadens
positiv
schieden
hatte
war
Verfahren
abgeschlossen
kam
sofortige
Beschwerde
Beschwer
vornherein
Betracht
.
Prozesskostenhilfe
versagt
wurde
stellte
Frage
Kläger
Beschwerdefrist
ausschöpfen
durfte
.
hat
Teil
Antrags
weiter
verfolgt
negative
Entscheidung
Gesuch
ausdrücklich
akzeptiert
.
kam
ersichtlich
Ausschöpfung
Beschwerdefrist
.
wird
auch
belegt
Geltendmachung
Lizenzausfallschadens
beschränkte
Klageschrift
6
.
Mai
deutlich
Ablauf
Beschwerdefrist
14
.
Mai
eingereicht
hat
.
Kläger
kann
auch
Grundsätze
Urteils
Bundesgerichtshofs
30
November
.
berufen
.
genügt
Versicherungsnehmer
sechsmonatigen
Klagefrist
§
Abs.
zunächst
nur
Prozesskostenhilfegesuch
einreicht
Verpflichtung
"
demnächstige
"
Zustellung
Klage
größtmöglicher
Beschleunigung
hinzuwirken
auch
dann
Ablehnung
Prozesskostenhilfe
Ausschöpfung
Frist
§
Abs.
Satz
sofortige
Beschwerde
einlegt
begründet
.
hat
Kläger
vorliegenden
Fall
Einlegung
gerade
abgesehen
.
kann
dahinstehen
entscheiden
wäre
Antragsteller
teilweiser
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
negativen
Entscheidung
sofortige
Beschwerde
Ausschöpfung
Monatsfrist
§
Abs.
Satz
einlegt
.
Kostenentscheidung
ist
veranlasst
§
Abs.
.
Arend
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung