BESCHLUSS ZB 29 . März Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. § ; § Abs. Satz Lückenhafte Angaben Ausfüllung Vordrucks § Abs. Einnahmen selbständiger nichtselbständiger Arbeit können andere Weise geschlossen werden Beispiel beigefügte Unterlagen sonstigen Angaben aufdrängt Einnahmen vorhanden sind . Wird Kläger beantragte Prozesskostenhilfe ganz überwiegend bewilligt hier : % geltend gemachten Schadens kann bereits vorliegende Klageentwurf nennenswerten Aufwand hier : bloßes Herausstreichen Positionen angepasst werden ist Prozessbevollmächtigen Klägers Wahrung Frist § Abs. Satz . V.m . § erwarten Klageschrift dreier Werktage Ausklammerung Eingangstags Bewilligungsbeschlusses Wochenendtagen abschließend überarbeiten Gericht einzureichen Fortführung Senatsurteils 3 . September . Beschluss 29 . März ZB OLG ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . März Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterinnen Dr. beschlossen : Kläger wird Wiedereinsetzung vorigen Stand Versäumung Frist Begründung Rechtsbeschwerde Beschluss Oberlandesgerichts 4 . Zivilsenat 27 . Februar gewährt . Rechtsbeschwerde Klägers wird zurückgewiesen . wird € festgesetzt . Gründe : Kläger nimmt beklagten Freistaat Entschädigung erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen Anspruch . Kläger befand Zeitraum 1 November 27 . September Untersuchungshaft . durchgeführter Hauptverhandlung sprach Landgericht rechtskräftig frei stellte Vollzug Untersuchungshaft erlittenen Schadens digen sei . Generalstaatsanwaltschaft Entschädigung € immateriellen Schaden Vorschusswege bewilligt hatte wies geltend gemachte Ansprüche Gesetz Entschädigung Strafverfolgungsmaßnahmen Bescheid 29 . September Kläger 5 . Oktober zugestellt wurde . Schriftsatz 29 . Dezember selben Tag Landgericht eingegangen ist hat Kläger Bewilligung Prozesskostenhilfe Entwurf beigefügte Klage beantragt Lizenzausfallschaden € weitere Schadenspositionen Umfang € behauptet hat . ebenfalls beigefügte Formular persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse enthielt Abschnitt " Bruttoeinnahmen " Erklärung Einnahmen Nichtselbständiger Arbeit " " Selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb/Land- Forstwirtschaft " . Landgericht Kläger Verfügung 18 . Januar Vervollständigung Angaben Wochen aufgefordert hatte hat 29 . Januar mitgeteilt selbständigen nichtselbständigen Arbeit nachgehe . hat Landgericht Beschluss 7 . April Kläger 14 . April zugestellt worden ist Prozesskostenhilfe geltend gemachten Lizenzausfallschaden bewilligt Prozesskostenhilfeantrag Übrigen zurückgewiesen . Schriftsatz 6 . Mai selben Tag Landgericht eingegangen ist hat Kläger Umfang bewilligten Prozesskostenhilfe entsprechende Klageschrift eingereicht mitgeteilt hat Zurückweisung Antrags Übrigen akzeptiere . Klageschrift ist Beklagten sodann 10 . Mai zugestellt worden . Landgericht hat Klage unzulässig abgewiesen 5 . Januar endende Ausschlussfrist § Abs. Satz StrEG unvollständig ausgefüllten Prozesskostenhilfeantrag gewahrt worden sei . komme Kläger nahezu vollumfänglichen Prozesskostenhilfebewilligung Zumutbare unternommen habe Klage " demnächst " Sinne § habe zugestellt werden können . wäre weiteren Aufwand möglich gewesen Klage bewilligten Teils Wochen Gericht einzureichen . Oberlandesgericht hat Kläger beantragte Prozesskostenhilfe Berufung Urteil Landgerichts Bezugnahme Entscheidungsgründe hinreichender Erfolgsaussicht versagt Rechtsbeschwerde zugelassen . verfolgt Kläger Begehren Bewilligung Prozesskostenhilfe Berufungsverfahren . II . Rechtsbeschwerde hat Erfolg . Oberlandesgericht hat Erfolgsaussicht beabsichtigten Rechtsverfolgung Ergebnis Recht verneint . 1 . Rechtsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz Nr. Abs. Satz auch Übrigen zulässig . Rechtsbeschwerde hätte allerdings zugelassen werden dürfen . Verfahren Prozesskostenhilfe kommt Zulassung Rechtsbeschwerde Gesichtspunkt grundsätzlichen Bedeutung Rechtssache § Abs. Nr. Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung § Abs. Nr. nur Betracht Fragen Verfahrens Prozesskostenhilfe persönlichen Voraussetzungen Bewilligung geht . . ; 27 . Februar ZB Beschlüsse 21 November ; 17 . März ; 12 . Dezember . 8 . Mai . 8 ; jeweils . Widerspruch hat Oberlandesgericht hier Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlicher Bedeutung Sicherung einheitlichen Rechtsprechung zugelassen Hinblick Auffassung umstrittenen höchstrichterlich entschiedenen Fragen Ausschlussfrist § Abs. Satz StrEG auch substantiell unvollständige Angaben persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Antragstellers gewahrt werden könne Überlegungsfrist teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung zuzubilligen sei . war zulässig . Rechtsstandpunkt hätte Oberlandesgericht vielmehr Prozesskostenhilfe bewilligen müssen . durfte Prozesskostenhilfe fehlender Erfolgsaussicht Berufung ablehnen gleichzeitig aber Rechtsbeschwerde eben Frage zulassen vgl. Beschluss 21 November aaO . Prüfung Erfolgsaussicht darf Oberlandesgericht getan hat führen Rechtsverfolgung Rechtsverteidigung Nebenverfahren Prozesskostenhilfe vorzuverlagern Stelle Hauptsacheverfahrens treten lassen 27 . Februar aaO . rechtsfehlerhafte Zulassung Rechtsbeschwerde stellt Zulässigkeit jedoch Frage . § Abs. Satz ist Senat gebunden . 2 . Rechtsbeschwerde ist begründet . Berufung Klägers bietet hinreichende Aussicht Erfolg § Abs. Satz . Schwierige insbesondere umstrittene höchstrichterlich noch geklärte Rechtsfragen müssen entschieden werden . Auffassung Oberlandesgerichts stellt Frage Ausschlussfrist § Abs. Satz StrEG auch zwar fristgerecht eingereichtes unvollständiges Prozesskostenhilfegesuch gewahrt wird . Kläger hat wirtschaftlichen Verhältnisse auch Bruttoeinnahmen Fristablauf vollständig dargelegt . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs gehört zwar Pflichten unbemittelten Partei Fällen fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist wirtschaftlichen Voraussetzungen Bewilligung Prozesskostenhilfe Frist ordnungsgemäß Einreichung vorgesehenen Vordrucks § Abs. Beifügung erforderlichen Belege darzulegen . gilt auch Ausschlussfrist § Abs. Satz StrEG 30 November ZB . . Indes gebietet Anspruch unbemittelten Partei Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes Art . Abs. Art . Abs. . V.m . Art . Abs. GG Anforderungen Darlegung Bedürftigkeit unzumutbaren Sachgründen mehr rechtfertigenden Weise überspannen . Zweck Prozesskostenhilfe Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang Gerichten ermöglichen darf verfehlt werden Urteil 19 November ZB . 9 ; Beschluss 21 . September FamRZ . ist anerkannt lückenhafte Angaben Text amtlichen Formulars auch fehlenden unvollständigen Angaben Einnahmen selbständiger nichtselbständiger Arbeit andere Weise geschlossen werden können Beispiel beigefügte Unterlagen sonstigen Angaben Belege aufdrängt Einnahmen vorhanden sind . . ; vgl. nur Urteile 3 . Mai ; Beschlüsse 21 . September FamRZ ; 19 November aaO . 16 November ZB . 17 ; jeweils . So liegt Fall hier . Kläger hat zwar amtlichen Vordruck § Abs. Abschnitt " Bruttoeinnahmen " unvollständig ausgefüllt Einnahmen Nichtselbständiger Arbeit " Selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb/Land- Forstwirtschaft " Erklärung abgab . Lücke kann jedoch andere Weise zwanglos geschlossen werden . Anwaltsschriftsatz 29 . Dezember Kläger Erklärung persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Gericht eingereicht hat wurde ergänzend mitgeteilt einzusetzendes Einkommen Sinne § Abs. Formularangaben vorhanden sei . Beigefügt war ferner persönliches Begleitschreiben Klägers 23 . Dezember hinwies Untersuchungshaft " komplette Vernichtung " beruflichen privaten Existenz Folge gehabt habe Versuch neue Existenz aufzubauen " langwierig sehr steinig " darstelle alltägliche Lebensgestaltung Grund privater Zuwendungen mäßig ertragbar " sei . war eingereichten Klageentwurf ersichtlich Kläger bereits 10 . Dezember Insolvenzantrag geschäftsführendem Gesellschafter geleiteten Firmen gestellt hatte . Ferner gab Beruf " Rentner " legte entsprechenden Rentenbescheid Altersrente . Kontoauszüge Beleg Angaben beigefügt waren ergaben Anhaltspunkte Einnahmen nichtselbständiger selbständiger Arbeit . Prozesskostenhilfe Berufungsverfahren kann Kläger dennoch gewährt werden Landgericht auch Oberlandesgericht Recht ausgegangen sind 10 . Mai erfolgte Zustellung Klage Ausschlussfrist § Abs. Satz StrEG gewahrt worden ist . Vorschrift ist Klage Entscheidung Entschädigungsanspruch Rechtsweg überprüfen ist Monaten Zustellung Entscheidung erheben . Erhebung Klage kommt § Abs. grundsätzlich Zustellung . Soll Zustellung hier Frist gewahrt werden tritt Wirkung § bereits Eingang Antrags Erklärung Zustellung demnächst erfolgt . ist auch Klagefrist § Abs. Satz StrEG anwendbar Senatsbeschlüsse 30 November ZB . ZB . . Zustellung " demnächst " Sinne § erfolgt ist beurteilt Sinn Zweck Regelung . soll Partei Zustellung Amts Nachteilen Zustellungsverzögerungen gerichtlichen Geschäftsbetriebs bewahrt werden . sind Partei Verzögerungen zuzurechnen Prozessbevollmächtigter § Abs. gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können . Zustellung " demnächst " Eingang Antrags Erklärung bedeutet Zustellung Umständen angemessenen selbst längeren Frist Partei Prozessbevollmächtigter Berücksichtigung Gesamtsituation Zumutbare alsbaldige Zustellung getan hat . Zustellung ist mehr " demnächst " erfolgt Partei Fristwahrung obliegt Prozessbevollmächtigter nachlässiges auch leicht fahrlässiges Verhalten bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat Senatsurteil 3 . September . ; Senatsbeschlüsse 30 November ZB . ZB . 28 . Februar ZB . 11 ; jeweils . Zustellungsveranlasser zuzurechnende Verzögerungen bis zu Tagen sind regelmäßig " geringfügig " hinzunehmen . Merkmal " demnächst " wird Frage gestellt Senatsurteil 3 . September aaO ; 28 . Februar aaO ; Urteile 10 . Februar . 8 ; 10 Juli . 29 . September . 5 ; jeweils . Berechnung vorwerfbaren Verzögerung ist Einräumung angemessenen Erledigungsfrist abzustellen Tage Zustellung Klage ohnehin erforderliche Zeitraum Nachlässigkeit Klägers verzögert hat urteil 3 . September aaO . 19 ; Urteile 10 . Februar aaO ; 10 Juli aaO . 29 . September aaO ; jeweils . Grundsätze gelten auch Verzögerungen Prozesskostenhilfeverfahren . wahrt Einreichung Klageschrift auch Fall rückwirkend Frist Klage unverzüglich Kläger verzögerten positiven negativen Entscheidung Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird . bedarf Rückgriffs Wertung § Abs. Nr. bereits Veranlassung Bekanntgabe erstmaligen Antrags Gewährung Prozesskostenhilfe Verjährungshemmung führt . Vorschrift ist analog § Abs. Satz StrEG anwendbar Senatsbeschlüsse 30 November ZB aaO . ZB aaO . . Interessen unbemittelten Partei wird hinreichend Rechnung getragen Rückwirkung § Anspruch nehmen kann Stellung Prozesskostenhilfeantrags Frist § Abs. Satz StrEG Gericht eingehen muss Zumutbare alsbaldige Zustellung Klage tut . Pflicht erfasst auch Zeitraum Entscheidung Gesuch 30 November ZB aaO . ZB aaO . ; jeweils . Maßgaben ist Zustellung Klage 10 . Mai mehr " demnächst " bewirkt " worden Kläger vorwerfbare Verzögerung Tage beträgt . Beschluss Landgerichts 7 . April Kläger Prozesskostenhilfe Klage € bewilligt wurde % insgesamt geltend gemachten Schadens ist Prozessbevollmächtigen 14 . April Donnerstag zugestellt worden . Hinblick nahezu vollständige Bewilligung beantragten Prozesskostenhilfe war bereits vorliegende Klageentwurf weiteren Aufwand lediglich Herausstreichen bewilligten Schadenspositionen € anzupassen . Insoweit war auch weitere Rücksprache Kläger mehr erforderlich Entscheidung klageweisen Geltendmachung behaupteten Lizenzausfallschadens schon früheren Zeitpunkt getroffen worden war . war Prozessbevollmächtigen Klägers weiteres möglich zumutbar Klageschrift dreier Werktage Ausklammerung Eingangstags Wochenendtagen ; siehe Urteile 10 Juli . 29 . September . abschließend redaktionell überarbeiten Gericht einzureichen . Dementsprechend war Eingang Landgericht spätestens 19 . April Dienstag erwarten . Auch Berücksichtigung Umstands Verzögerungen bis zu Tagen Regel noch hinnehmbar sind kann tatsächliche Einreichung Klageschrift 6 . Mai unverzüglich angesehen werden . Auffassung Beschwerde kann Kläger berufen Hinblick geringfügige Versagung Prozesskostenhilfe % habe Monatsfrist sofortige Beschwerde § Abs. Satz insgesamt auch bewilligten Teils ausschöpfen dürfen . Landgericht Prozesskostenhilfegesuch Umfang % geltend gemachten Schadens positiv schieden hatte war Verfahren abgeschlossen kam sofortige Beschwerde Beschwer vornherein Betracht . Prozesskostenhilfe versagt wurde stellte Frage Kläger Beschwerdefrist ausschöpfen durfte . hat Teil Antrags weiter verfolgt negative Entscheidung Gesuch ausdrücklich akzeptiert . kam ersichtlich Ausschöpfung Beschwerdefrist . wird auch belegt Geltendmachung Lizenzausfallschadens beschränkte Klageschrift 6 . Mai deutlich Ablauf Beschwerdefrist 14 . Mai eingereicht hat . Kläger kann auch Grundsätze Urteils Bundesgerichtshofs 30 November . berufen . genügt Versicherungsnehmer sechsmonatigen Klagefrist § Abs. zunächst nur Prozesskostenhilfegesuch einreicht Verpflichtung " demnächstige " Zustellung Klage größtmöglicher Beschleunigung hinzuwirken auch dann Ablehnung Prozesskostenhilfe Ausschöpfung Frist § Abs. Satz sofortige Beschwerde einlegt begründet . hat Kläger vorliegenden Fall Einlegung gerade abgesehen . kann dahinstehen entscheiden wäre Antragsteller teilweiser Bewilligung Prozesskostenhilfe negativen Entscheidung sofortige Beschwerde Ausschöpfung Monatsfrist § Abs. Satz einlegt . Kostenentscheidung ist veranlasst § Abs. . Arend Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung