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1085 lines
8.8 KiB

NAMEN
Verkündet
:
9
.
Oktober
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
;
§
;
§
Hat
GmbH
Bestellung
Geschäftsführers
wirksam
widerrufen
Stelle
anderen
Geschäftsführer
bestellt
läßt
Gesellschaft
Regel
erkennen
Umständen
weiteren
Beschäftigung
abberufenen
Geschäftsführers
bereit
ist
.
kann
gegebenen
Umständen
Weiterzahlung
Gehaltes
fordern
Dienste
Gesellschaft
zumindest
wörtlich
angeboten
haben
.
Hat
Gläubiger
GmbH
Anspruch
Darlehensrückzahlung
abberufenen
Geschäftsführer
gepfändet
Einziehung
überweisen
lassen
kann
Gesellschaft
zustehenden
Gehaltsanspruch
auch
Pfändungspfandgläubiger
aufrechnen
.
Aufrechnung
ist
jedoch
ausgeschlossen
Anspruch
aufgerechnet
wird
Leistungsverweigerungsrecht
besteht
.
Urteil
9
.
Oktober
Kammergericht
LG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
9
.
Oktober
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
27
.
Zivilsenats
Kammergerichts
14
.
Januar
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
steht
GmbH
kräftigen
Versäumnisurteilen
Landgerichts
7
November
Forderung
14
.
September
Werkvertrag
Höhe
DM
Kostenfestsetzungsbeschluß
Gerichts
18
.
Dezember
Kostenforderung
DM
.
GmbH
hat
Beklagten
früheren
Geschäftsführer
Darlehen
restlichen
Rückzahlungsanspruch
Höhe
DM
.
Kläger
Anspruch
Gesellschaft
durchsetzen
konnte
Antrag
Eröffnung
Konkursverfahrens
Vermögen
ist
Beschluß
Amtsgerichts
27
.
September
Masse
abgewiesen
worden
ließ
Darlehensrückzahlungsanspruch
Beschluß
Amtsgerichts
S.
1
.
August
pfänden
Einziehung
überweisen
.
Recht
geht
vorliegenden
Verfahren
Beklagten
.
Beklagte
hat
Betrag
86.130,28
DM
Aufrechnung
gestellt
.
setzt
Vergütungsforderungen
Geschäftsführerverhältnis
Monate
Oktober
Dezember
Höhe
monatlich
DM
anteiligen
Vergütungsforderung
Zeit
27
.
September
30
.
September
3.154,48
DM
Anspruch
betriebliche
Sonderzahlung
DM
30
November
.
Parteien
streiten
Beklagten
Beträge
Geschäftsführervertrag
zustehen
.
Kläger
macht
geltend
Beklagten
stünden
GmbH
Ansprüche
mehr
.
Widerruf
ner
Geschäftsführerbestellung
7
.
Juni
habe
Beklagte
Dienste
GmbH
mehr
angeboten
so
verzug
geraten
sei
somit
Geschäftsführerentgelt
zustehe
.
müsse
Einkommen
anderweitigen
Tätigkeit
anrechnen
lassen
.
Auch
hätten
Gesellschaft
Beklagte
15
.
August
Anstellungsvertrag
aufgehoben
.
Ferner
stehe
Beklagten
Monat
Dezember
Tantiemeanspruch
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
Berufungsgericht
hat
abgewiesen
.
Revision
verfolgt
Kläger
Zahlungsanspruch
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
führt
Zurückverweisung
.
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
kann
ausgeschlossen
werden
Beklagten
erklärte
Aufrechnung
ganz
teilweise
Erfolg
hat
.
Umständen
wäre
Klage
ganz
teilweise
stattzugeben
.
1
.
Allerdings
rügt
Revision
Unrecht
Beklagten
stehe
schon
Forderung
Geschäftsführervertrag
GmbH
Annahme
Dienstleistungen
Beklagten
Verzug
befunden
habe
§
Satz
.
kann
dahingestellt
bleiben
Geschäftsführer
Organbestellung
widerrufen
worden
ist
Anstellungsvertrag
jedoch
fortbesteht
Gesellschaft
Leistung
Dienste
zumindest
wörtlich
anbieten
Voraussetzungen
Annahmeverzuges
§
Satz
herbeiführen
muß
vereinbarte
Vergütung
weiterhin
verlangen
können
.
Angebot
ist
dann
erforderlich
verpflichtete
Gesellschaft
erkennen
läßt
Umständen
bereit
ist
Geschäftsführer
weiter
beschäftigen
.
Voraussetzung
ist
vorliegenden
Falle
gegeben
;
GmbH
hat
Abberufung
Beklagten
anschließende
Berufung
Zeugen
Stelle
Geschäftsführer
Ausdruck
gebracht
Geschäftsführertätigkeit
Beklagten
endgültig
mehr
Frage
kam
.
abgesehen
hat
Beklagte
GmbH
Dienste
wörtlich
konkludent
angeboten
Schreiben
4
.
August
Entgeltansprüche
rervertrag
Zeit
Juli
Dezember
geltend
gemacht
hat
.
2
.
Unbegründet
ist
auch
Rüge
Revision
Berufungsgericht
habe
Vorbringen
Klägers
berücksichtigt
GmbH
Beklagte
hätten
Wirkung
15
.
August
Geschäftsführervertrag
einverständlich
aufgehoben
.
Vorbringen
stellt
Schlußfolgerung
Inhalt
Schreibens
4
.
August
Beklagte
GmbH
Entgeltansprüche
Zeit
1
Juli
31
.
Dezember
geltend
gemacht
hat
.
Selbst
Ansicht
Klägers
folgt
ergebe
Aufhebungsvereinbarung
ist
weitere
Schluß
Entgeltansprüche
Beklagten
seien
Aufhebung
weggefallen
gerechtfertigt
.
Vielmehr
ergibt
Schreiben
Erfüllung
Beklagten
aufgelisteten
Ansprüche
Voraussetzung
widerspruchsloses
Ausscheiden
Geschäftsführerstellung
ist
.
Antrag
Vernehmung
Zeugen
ist
Vorbringen
Klägers
schlüssig
.
Berufungsgericht
hat
somit
Beweis
Recht
erhoben
.
3
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
jedoch
Anrechnung
Einkünfte
Beklagten
§
Satz
abgelehnt
Zeit
September
Dezember
Ausübung
anderweitigen
beruflichen
Tätigkeit
erzielt
hat
.
Hinweis
Berufungsgerichts
Recht
Beklagten
Geschäftsführervertrages
Zustimmung
GmbH
bentätigkeit
nachgehen
dürfen
hindert
Anrechnungspflicht
.
Beklagte
hat
Nebentätigkeit
Sinne
Vereinbarung
ausgeübt
hauptberuflichen
Tätigkeit
GmbH
Tätigkeit
anderen
Arbeitgeber
nommen
.
erfüllt
Voraussetzungen
Anrechnungspflicht
§
Satz
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
auch
Vortrag
Klägers
neuen
Dienstverhältnis
Beklagten
hinreichend
substantiiert
angesehen
.
Kläger
brauchte
nur
behaupten
Beklagte
neues
Anstellungsverhältnis
eingegangen
ist
.
getan
hat
hat
auch
bestritten
sogar
bestätigt
.
Höhe
Beklagten
bezogenen
Vergütung
konnte
Kläger
aussagen
.
Beklagte
Einzelheiten
eigener
Kenntnis
darlegen
kann
trifft
Verpflichtung
Dauer
Dienstverhältnisses
Höhe
Bezüge
darzulegen
.
11
.
Juni
ZR
.
Revisionserwiderung
meint
GmbH
habe
klagten
Beschäftigungsmöglichkeit
mehr
gehabt
so
weitere
Tätigkeit
Wert
mehr
habe
legen
können
.
liege
stillschweigende
Ausschluß
Anrechnung
anderweitigen
Verdienstes
.
kann
gefolgt
werden
.
Verzicht
Anrechnung
anderweit
erzielten
Verdienstes
kommt
nur
dann
Betracht
Arbeitgeber
gesamtes
Verhalten
erkennen
gibt
Verhalten
Arbeitnehmers
Ablauf
Vertrages
Weise
mehr
interessiert
.
kann
aber
nur
dann
ausgegangen
werden
Parteien
Zeitpunkt
Anlaß
Vertragsbeendigung
Einvernehmen
auseinandergehen
Staudinger/
13
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Derartige
Voraussetzungen
sind
vorliegenden
Falle
gegeben
.
ist
zwar
richtig
GmbH
weitere
Tätigkeit
Beklagten
mehr
wünschte
.
kann
jedoch
Schluß
gezogen
werden
Frage
weiteren
Entgeltzahlung
sei
Bedeutung
gewesen
.
Beklagten
geführten
Verhandlungen
Schreiben
4
.
August
niedergeschlagen
haben
ergibt
gerade
Frage
Vergütung
Einvernehmen
bestand
.
kann
GmbH
auch
unterstellt
werden
habe
Anrechnung
anderweitigen
Verdienstes
Beklagten
noch
erfüllenden
Gehaltsansprüche
Wert
gelegt
.
Revisionserwiderung
vertritt
weiter
Ansicht
Kläger
könne
Einrede
§
Satz
erheben
.
habe
lediglich
Darlehensrückzahlungsanspruch
pfänden
Einziehung
überweisen
lassen
;
habe
jedoch
Rechte
Dienstverhältnis
erlangt
GmbH
Beklagten
bestanden
habe
.
sicht
Revisionserwiderung
ist
unrichtig
.
Überweisungsbeschluß
Amtsgerichts
S.
.
S.
§
§
hat
Kläger
Stellung
gers
.
S.
§
erlangt
vgl.
MüKo
§
Rdn
.
2
;
§
Rdn
.
.
Vorschrift
finden
Rechtsverhältnis
Pfandgläubiger
Verpflichteten
Übertragung
Rechtes
maßgebenden
Vorschriften
Bürgerlichen
Rechtes
also
§
.
Anwendung
.
§
kann
Schuldner
rungen
bisherigen
Gläubiger
bereits
Abtretung
zugestanden
haben
auch
neuen
Gläubiger
aufrechnen
.
setzt
aber
Forderung
aufrechnungsfähig
ist
13
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
§
kann
Forderung
Einrede
entgegensteht
aufgerechnet
werden
.
ist
erforderlich
Einrede
bereits
erhoben
worden
ist
;
genügt
bloße
Existenz
Neuauflage
§
Rdn
.
.
Einrede
kommen
Leistungsverweigerungsrechte
Bürgerlichen
Rechtes
also
auch
§
Satz
Betracht
vgl.
Staudinger/Gursky
aaO
§
Rdn
.
.
Ansicht
Revisionserwiderung
kann
Kläger
Aufrechnung
Beklagten
Berufung
Leistungsverweigerungsrecht
§
Satz
begegnen
.
4
.
Recht
rügt
Revision
auch
Berufungsgericht
anteiligen
Tantiemebetrag
DM
Monat
Dezember
Aufrechnungsforderung
berücksichtigt
hat
.
Schreiben
GmbH
8
Juli
Gewährung
derartigen
Anspruches
ist
widersprüchlich
.
heißt
dort
einmal
Wirtschaftsjahr
werde
Tantiemebetrag
unabhängig
irgendwelchen
Voraussetzungen
DM
jährlich
erhöht
.
Andererseits
wird
ausgeführt
Wirtschaftsjahr
werde
Gewinnanteil
Bezüge
Vereinbarungen
bestehenden
Dienstvertrages
berechnen
.
Vertrag
heißt
Höhe
Tantieme
betrage
Deckungsbeitrag
über
%
jährlich
126.000,--
DM
.
Betrag
kann
aber
Wirtschaftsjahr
allein
erreicht
worden
sein
GmbH
-9-
reits
damals
notleidend
war
.
17
.
August
ist
Vermögen
Sequestration
angeordnet
27
.
September
Antrag
Eröffnung
Konkursverfahrens
Masse
zurückgewiesen
worden
.
Widerspruch
hätte
Berufungsgericht
erforderlichenfalls
Erteilung
entsprechender
Hinweise
§
nachgehen
müssen
.
5
.
Berufungsurteil
war
somit
aufzuheben
Sache
Vorinstanz
zurückzuverweisen
weiterhin
erforderlichen
Feststellungen
gegebenenfalls
ergänzendem
Sachvortrag
Parteien
getroffen
werden
.
wird
Berufungsgericht
auch
Gelegenheit
haben
weitere
Revisionsrügen
Behandlung
Senat
erforderlich
war
berücksichtigen
.
Hesselberger
Henze
Münke