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1390 lines
12 KiB

NAMEN
Verkündet
:
12
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
richtlinienkonformer
Auslegung
§
muss
Vertragspartner
selbst
Vertragsverhandlungen
führt
Person
Verhandlungsführers
bestehenden
Haustürsituation
Kenntnis
haben
.
Ebenso
kommt
Vertragspartner
Unkenntnis
Verschulden
trifft
.
Vielmehr
ist
§
HaustürWG
immer
dann
anwendbar
objektiv
Haustürsituation
bestanden
hat
Änderung
bisherigen
Rechtsprechung
Anschluss
.
25
.
Oktober
.
.
Urteil
12
.
Dezember
ZR
Schleswig-Holsteinisches
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
28
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Münke
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
5
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
22
.
April
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
12
.
Zivilkammer
Landgerichts
17
.
April
Fassung
Berichtigungsbeschlusses
19
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
trägt
Klägerin
.
Tatbestand
:
Klägerin
nimmt
Beklagten
Rückzahlung
zweier
Darlehen
Anspruch
Beklagten
Beitritt
Folgenden
:
Fonds
finanziert
hatten
.
Straße
Fonds
Nr.
Besuch
Anlagevermittlers
Wohnung
Ende
Juni/Anfang
Juli
unterzeichneten
Beklagten
Juli
undatierte
"
Beitrittserklärung
Fonds
.
verpflichteten
Beitritt
gaben
Rechtsanwalt
machtserklärung
Angebot
Abschluss
Verwendung
eingezahlten
Gelder
bezogenen
Treuhandvertrages
.
Rechtsanwalt
unterzeichnete
Formular
24
.
August
.
Fondsgesellschaft
war
zuvor
Do.
Geschäftsführer
.
.
GmbH
gegründet
worden
.
war
Erwerb
Bebauung
wirtschaftliche
Nutzung
Grundstücks
Straße
Einlage
Beklagten
sollte
DM
betragen
vollem
Umfang
Klägerin
gewährende
Kredite
finanziert
werden
.
Dementsprechend
unterzeichneten
Beklagten
14
Juli
ebenfalls
Vermittlung
hensanträge
ließen
Unterschriften
Notar
beglaubigen
.
sollten
Darlehensvaluten
Treuhänder
ausgezahlt
werden
.
Tilgung
waren
bezüglich
Darlehens
Lebensversicherungen
vorgesehen
bezüglich
Beklagten
Abtretungserklärungen
unterzeichneten
.
Darlehenskonditionen
wurden
Verträge
30
.
Juni/12
Juli
geändert
.
Klägerin
zahlte
Darlehensvaluten
Höhe
Einlage
Agios
Konto
Treuhänders
.
Folgezeit
konnten
Fondsprospekt
veranschlagten
Do.
Mieten
erwirtschaftet
werden
.
Do.
GmbH
garantierten
GmbH
stellte
Juni
Zahlungen
.
Konkursantrag
wurde
Masse
abgelehnt
.
Initiator
Fonds
.
.
wurde
rechtskräftiges
Urteil
7
.
Mai
Kapitalanlagebetrugs
u.a.
bezüglich
Fonds
rechtskräftig
verurteilt
.
Mai
stellten
Beklagten
Tilgungszahlungen
Klägerin
.
Schreiben
8
November
erklärten
Klägerin
Widerruf
Anfechtung
Darlehensvertragserklärungen
Schreiben
12
November
folgten
Fonds
Kündigung
Mitgliedschaft
Widerruf
Beitrittserklärung
.
Klägerin
verlangt
Klage
Rückzahlung
Darlehen
Höhe
insgesamt
.
Beklagten
verlangen
widerklagend
Rückgewähr
Klägerin
gezahlten
Tilgungsraten
Rückabtretung
Rechte
Lebensversicherungen
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Klägerin
Widerklage
Abweisung
Übrigen
Rückabtretung
Rechte
Lebensversicherungen
verurteilt
.
Berufung
Klägerin
hat
Oberlandesgericht
Klage
Teil
Zinsanspruchs
stattgegeben
Widerklage
abgewiesen
.
Senat
zugelassenen
Revision
erstreben
Beklagten
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Klageanspruchs
Abweisung
Widerklage
ausgeführt
:
Darlehensvertragserklärungen
seien
Beklagten
wirksam
widerrufen
worden
.
Widerruf
§
VerbrKrG
sei
Widerrufsfrist
abgelaufen
gewesen
Widerrufs
§
fehle
schon
"
Haustürsituation
"
Beklagten
Darlehensverträge
erst
Beitrittsantrag
Notar
unterzeichnet
hätten
Zurechnungszusammenhang
Hausbesuch
Anlagevermittlers
vorliege
.
Übrigen
sei
gemäß
§
Abs.
HaustürWG
Personalkreditvertrag
zugleich
Voraussetzungen
Verbraucherkreditgesetzes
erfülle
allein
Gesetz
anwendbar
.
Auch
stehe
Beklagten
Einwendungsdurchgriff
§
Abs.
VerbrKrG
.
Zwar
handele
Gesellschaftsvertrag
Darlehensverträgen
verbundenes
Geschäft
.
S.
§
VerbrKrG.
Beklagten
hätten
aber
Einwendungen
Fonds
Klägerin
entgegenhalten
könnten
.
Widerrufsrecht
Beklagten
Bezug
Beitrittserklärung
sei
beiderseitiger
vollständiger
Leistungserbringung
erloschen
.
Ansprüche
Delikt
seien
verjährt
Anfechtungsrechte
Fristablaufs
erloschen
.
Zwar
komme
Recht
Beklagten
Kündigung
Fondsmitgliedschaft
Betracht
.
Recht
sei
aber
verwirkt
.
Beklagten
sei
schon
Jahre
Vertreter
Dr.
.
"
Interessengemeinschaft
Do.
Initiator
.
Fonds
"
mitgeteilt
worden
Anleger
getäuscht
habe
.
Dennoch
hätten
Rechte
hergeleitet
sogar
Jahre
Konditionen
Darlehen
Abschluss
neuer
Darlehensverträge
Klägerin
angepasst
.
II
.
Ausführungen
halten
entscheidenden
Punkten
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
.
Beklagten
haben
Anspruch
Rückübertragung
Rechte
Lebensversicherungsverträgen
schulden
umgekehrt
Klägerin
mehr
Darlehensverträgen
.
haben
Darlehensvertragserklärungen
nämlich
§
Abs.
Nr.
HaustürWG
30
.
September
geltenden
Fassung
wirksam
widerrufen
.
1
.
Bestimmungen
Haustürwiderrufsgesetzes
finden
Darlehensverträge
Parteien
Anwendung
.
werden
Vorschriften
Verbraucherkreditgesetzes
verdrängt
.
steht
Auffassung
Berufungsgerichts
Abs.
jetzt
§
.
§
Abs.
HaustürWG
gelten
nur
Vorschriften
Verbraucherkreditgesetzes
Geschäft
Voraussetzungen
erfüllt
.
Regelung
kommt
richtlinienkonformen
Auslegung
aber
dann
Anwendung
Verbraucherkreditgesetz
gleich
weit
reichendes
Widerrufsrecht
Haustürwiderrufsgesetz
einräumt
.
hat
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
Anschluss
Entscheidung
Europäischen
Gerichtshofs
13
.
Dezember
"
Heininger
"
bereits
Urteil
9
.
April
entschieden
zwar
Realkreditverträge
auch
hier
Personalkredite
.
kommt
Vertragserklärung
Haustürsituation
abgegeben
wird
nur
Fall
wird
Urteil
Europäischen
Gerichtshofs
zugrunde
liegenden
Haustürgeschäfterichtlinie
erfasst
Vertragsschluss
hier
lediglich
Haustürsituation
angebahnt
worden
ist
.
Rechtsprechung
hat
erkennende
Senat
angeschlossen
Urt
.
14
.
Juni
18
.
Oktober
31
.
Januar
.
kommt
§
Abs.
HaustürWG
hier
Anwendung
Widerrufsrecht
Beklagten
setz
Berufungsgericht
zutreffend
erkannt
hat
Ablaufs
Jahresfrist
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
30
.
September
geltenden
Fassung
abgelaufen
ist
.
Auffassung
Berufungsgerichts
sind
Beklagten
Hausbesuch
Vermittlers
auch
Abschluss
Darlehensverträge
14
.
Juli/9
.
bestimmt
worden
.
S.
Abs.
HaustürWG
.
derartiger
Zusammenhang
ist
schon
dann
anzunehmen
Haustürsituation
späteren
Vertragsschluss
mitursächlich
geworden
ist
.
enger
zeitlicher
Zusammenhang
ist
erforderlich
.
genügt
später
geschlossene
Vertrag
Haustürsituation
so
geschehen
gekommen
wäre
.
ist
hier
anzunehmen
.
Feststellung
Berufungsgerichts
war
Tätigkeit
Vermittlers
ursächlich
Abschluss
Darlehensverträge
.
Klägerin
ist
Haustürsituation
zuzurechnen
.
Allerdings
hat
Bundesgerichtshof
angenommen
Kreditvertrag
immer
schon
dann
widerrufen
werden
kann
Person
Anlagegesellschaft
zugleich
Bank
tätig
wird
Haustürsituation
vorgelegen
hat
.
Vielmehr
wurde
bisherigen
Rechtsprechung
Haustürsituation
Bank
nur
dann
zugerechnet
Voraussetzungen
erfüllt
waren
Zurechnung
arglistigen
Täuschung
§
Abs.
entwickelt
worden
sind
.
War
Verhandlungsführer
hier
Dritter
anzusehen
so
war
Handeln
Bank
nur
dann
zuzurechnen
kannte
kennen
musste
.
fahrlässige
Unkenntnis
Sinne
genügte
Umstände
Falles
Bank
veranlassen
mussten
erkundigen
Umständen
übermittelte
Willenserklärung
beruhte
.
12
November
XI
f.
;
15
Juli
XI
;
20
.
Januar
XI
648
;
Sen
.
.
14
.
Juni
f.
;
15
November
ZR
;
30
.
Mai
.
Auffassung
hält
Senat
Rückfrage
XI
.
insoweit
Einwände
hat
mehr
.
Haustürwiderrufsgesetz
hat
deutsche
Gesetzgeber
Richtlinie
85/577/EWG
Rates
20
.
Dezember
betreffend
Verbraucherschutz
Falle
Geschäftsräumen
geschlossenen
Verträgen
.
S.
nationales
Recht
umgesetzt
.
bindenden
Auslegung
europäischen
Rechts
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
Urt
.
25
.
Oktober
.
ist
Haustürwiderrufsgesetz
richtlinienkonform
auszulegen
Haustürsituation
Bank
bereits
dann
zuzurechnen
ist
objektiv
vorgelegen
hat
Heranziehung
Anlehnung
§
Abs.
entwickelten
Grundsätze
ausscheidet
.
richtlinienkonforme
Auslegung
lässt
nationale
Recht
.
muss
Vertragspartner
selbst
Vertragsverhandlungen
führt
anders
bisher
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
gesehen
worden
ist
Person
Verhandlungsführers
bestehenden
Haustürsituation
Kenntnis
haben
.
Ebenso
kommt
Vertragspartner
Unkenntnis
Verschulden
trifft
.
Vielmehr
ist
§
-9-
HaustürWG
immer
dann
anwendbar
objektiv
Haustürsituation
bestanden
hat
.
bestehende
Widerrufsrecht
Beklagten
ist
Fristablauf
erloschen
.
einwöchige
Widerrufsfrist
§
Abs.
hat
ordnungsgemäßer
Belehrung
§
Abs.
Satz
HaustürWG
laufen
begonnen
.
Belehrungen
Vertragsformularen
Klägerin
genügen
Anforderungen
§
HaustürWG
Auffassung
Berufungsgerichts
.
§
Abs.
Satz
HaustürWG
darf
Belehrung
Erklärungen
enthalten
insbesondere
Einschränkung
§
Abs.
Widerruf
erfolgt
gilt
Darlehen
Wochen
zurückgezahlt
wird
.
12
November
XI
22
25
;
8
.
Juni
XI
;
Sen
.
.
14
.
Juni
;
ZR
.
Genau
Einschränkung
enthält
aber
Text
Formularen
Klägerin
.
Widerrufsrecht
ist
auch
§
Abs.
Satz
HaustürWG
erloschen
.
erlischt
Recht
Monat
beiderseits
vollständiger
Erbringung
Leistungen
.
Voraussetzung
ist
hier
schon
erfüllt
Beklagten
jedenfalls
vermeintlichen
Vertragspflichten
Klägerin
erfüllt
haben
.
Parteien
Verträge
30
.
Juni/12
Juli
Darlehenskonditionen
geändert
haben
führt
Wegfall
Widerrufsrechts
.
handelt
neue
Darlehensverträge
weislich
Vermerks
Vertragsformularen
nur
"
Konditionenanpassung
"
.
Widerrufsrecht
§
HaustürWG
ist
auch
verwirkt
.
Verwirkung
kommt
schon
Betracht
Darlehensverträge
Vorliegen
Klägerin
zurechenbaren
Haustürsituation
auch
Widerruf
Beklagten
schwebend
unwirksam
sind
Widerrufsfrist
noch
abgelaufen
ist
82
f.
;
Sen
.
.
31
.
Januar
.
Verwirkung
scheidet
auch
Beklagten
Belehrungen
Klägerin
erteilt
worden
sind
Anlass
Annahme
hatten
Ablauf
genannten
Fristen
stehe
noch
Widerrufsrecht
.
Übrigen
scheitert
Verwirkung
aber
auch
Fondsgründer
Gr
.
erst
7
.
Mai
Kapitalanlagebetrugs
verurteilt
worden
ist
.
Auch
Beklagten
schon
vorher
entsprechenden
Verdacht
unterrichtet
worden
waren
durften
Rechtsnachteile
befürchten
müssen
zuwarten
klare
Beweislage
geschaffen
war
.
konnte
Klägerin
auch
Änderung
Darlehensverträge
12
.
Juni
ausgehen
Beklagten
9
.
Juni
erst
ausgefertigte
Strafurteil
bereits
bekannt
war
ziehenden
Folgerungen
abschließend
bedacht
hatten
.
Ebenso
wenig
reicht
nachfolgende
Tilgungszahlung
Mai
Verwirkung
annehmen
können
.
2
.
Rechtsfolge
wirksamen
Widerrufs
sind
Vertragspartner
gemäß
§
Abs.
Satz
HaustürWG
jetzt
§
§
Abs.
Abs.
Satz
verpflichtet
jeweils
anderen
Teil
empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren
.
hat
Klägerin
Beklagten
Rechte
Lebensversicherungsverträgen
zurückzuübertragen
Widerklage
weiter
geltend
gemachten
Zahlungsansprüche
sind
Gegenstand
Revisionsverfahrens
.
Umgekehrt
sind
Beklagten
verpflichtet
Klägerin
Darlehen
finanzierten
Gesellschaftsanteil
Gesellschaftsanteil
entstanden
wieder
untergegangen
ist
Rechte
fehlgeschlagenen
Gesellschaftsbeitritt
übertragen
.
haben
Klägerin
auch
Darlehensvaluten
zurückzuzahlen
.
Senat
bereits
zitierten
Urteilen
14
.
Juni
f.
ZR
entschieden
hat
besteht
§
Abs.
Satz
HaustürWG
Anleger
Bank
zurückzugewährende
Leistung
Gesellschaftsanteil
Gesellschaftsbeitritt
Darlehensvertrag
verbundenes
Geschäft
.
S.
§
VerbrKrG
darstellen
.
Voraussetzung
ist
dann
erfüllt
Bank
Vorbereitung
Abschluss
Darlehensvertrages
Initiatoren
Fonds
eingeschalteten
Vermittler
bedient
Senat
S.
.
So
liegt
Fall
hier
.
Fondsbeitritt
auch
Darlehensverträge
sind
konzeptionsgemäß
.
GmbH
Mitarbeiter
vermittelt
worden
Berufungsgericht
festgestellt
hat
.
Münke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
22.04.2004