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118 lines
899 B

BESCHLUSS
ZR
20
Juli
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
20
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
23
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
.
Mai
wird
Kosten
§
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
zurückgewiesen
.
Streitwert
:
5.739.391,07
238.672,33
steuerliche
Außenprüfung
Masterbills
Investitionszuschüsse
4.301.223,45
Börseneinführung
/I.
GmbH
1.078.182,07
;
§
Abs.
Satz
Gründe
:
Begründung
wird
Hinweisbeschluss
Senats
27
.
April
Bezug
genommen
.
Stellungnahme
Klägerin
22
.
Juni
gibt
abweichenden
Beurteilung
Sache
Anlass
auch
klarstellt
übersteigenden
Ansprüche
hilfsweise
geltend
gemacht
sein
sollen
.
Berufungsgericht
hat
Tätigkeit
Klägerin
Erwerb
GmbH
auch
Börseneinführung
Unternehmens
Beklagten
zutreffend
üblichen
Aufsichtsratstätigkeit
zugeordnet
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung