BESCHLUSS ZR 20 Juli Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 20 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. einstimmig beschlossen : Revision Klägerin Urteil 23 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 . Mai wird Kosten § . V.m . § Abs. Satz zurückgewiesen . Streitwert : 5.739.391,07 € 238.672,33 steuerliche Außenprüfung € Masterbills Investitionszuschüsse 4.301.223,45 € € Börseneinführung /I. GmbH 1.078.182,07 € ; § Abs. Satz Gründe : Begründung wird Hinweisbeschluss Senats 27 . April Bezug genommen . Stellungnahme Klägerin 22 . Juni gibt abweichenden Beurteilung Sache Anlass auch klarstellt € übersteigenden Ansprüche hilfsweise geltend gemacht sein sollen . Berufungsgericht hat Tätigkeit Klägerin Erwerb GmbH auch Börseneinführung Unternehmens Beklagten zutreffend üblichen Aufsichtsratstätigkeit zugeordnet . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung