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1483 lines
13 KiB

NAMEN
Verkündet
:
30
.
Oktober
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
Abs.
Vorschrift
§
greift
grundsätzlich
nur
dann
Hauptfrachtvertrag
deutsches
Recht
Anwendung
kommt
Ersatzpflicht
ausführenden
Frachtführers
Verhältnis
Absender
vertraglichen
Haupt-)Frachtführer
vertraglichen
Beziehungen
Letzteren
ausführenden
Frachtführer
orientiert
.
Empfänger
Transportgutes
können
Verlust
Beschädigung
Gutes
ausführenden
Unterfrachtführer
Hauptfrachtführer
geschlossenen
Unterfrachtvertrag
eigene
Schadensersatzansprüche
zustehen
Aufgabe
[
Art
.
Fortführung
.
.
30
.
Oktober
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
30
.
Oktober
Richter
Dr.
Pokrant
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
18
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
Dezember
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
ist
Transportversicherer
AG
Weiteren
:
Versicherungsnehmerin
.
nimmt
Beklagten
Verlustes
Transportgut
abgetretenem
übergegangenem
Recht
Schadensersatz
Anspruch
.
Beklagten
sind
Gesellschaften
tionalen
Paketbeförderungsunternehmens
;
Beklagte
hat
Sitz
Beklagte
.
Versicherungsnehmerin
bestellte
26
November
.
Weiteren
:
.
1.914
Speicherchips
Preis
US-Dollar
Stück
.
.
übergab
Beklagten
noch
selben
Tag
Paketen
verpackte
Ware
beauftragte
Beförderung
Versicherungsnehmerin
.
Beklagten
ausgestellten
Frachtbriefs
waren
ersten
Paket
zweiten
Paket
computer-parts
"
enthalten
.
Beklagte
beförderte
Pakete
Luftfracht
Flughafen
.
Dort
übernahm
Beklagte
Pakete
28
November
Weitertransport
Versicherungsnehmerin
.
Paket
Speicherchips
kam
Versicherungsnehmerin
zweite
Paket
ging
Landtransports
Versicherungsnehmerin
verloren
.
Klägerin
hat
behauptet
abhanden
gekommenen
Paket
hätten
restlichen
Versicherungsnehmerin
bestellten
Speicherchips
befunden
.
habe
Versicherungsnehmerin
Verlust
Februar
Betrag
DM
gezahlt
.
.
habe
Transportschaden
zustehenden
Ansprüche
Versicherungsnehmerin
abgetreten
Ansprüche
wiederum
Klägerin
abgetreten
habe
.
Ansprüche
Versicherungsnehmerin
Empfängerin
seien
gemäß
§
Abs.
.
übergegangen
.
Klägerin
hat
beantragt
Beklagten
Gesamtschuldner
verurteilen
Zinsen
zahlen
.
Beklagten
haben
geltend
gemacht
gerichteten
sprüche
beurteilten
taiwanesischem
Recht
.
§
taiwanesischen
Zivilgesetzbuchs
sei
Haftung
Beklagten
ausgeschlossen
Vorschrift
Frachtführer
Verlust
Wertgegenständen
handele
Speicherchips
hafte
Versender
Wert
Warensendung
vorliegenden
Fall
deklariert
habe
.
Haftungsausschluss
könne
auch
Beklagte
berufen
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Klage
Ausnahme
geringfügigen
Teils
beanspruchten
Zinsen
stattgegeben
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgen
Beklagten
Antrag
Abweisung
Klage
.
Klägerin
beantragt
Rechtsmittel
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Beklagte
schulde
Klägerin
Verlusts
Pakets
§
Abs.
Schadensersatz
beanspruchten
Höhe
.
Schadensersatzpflicht
Beklagten
ergebe
§
Abs.
.
hat
Berufungsgericht
ausgeführt
:
Streitfall
komme
deutsches
Recht
Anwendung
.
.
Beklagten
abgeschlossene
Hauptfrachtvertrag
terliege
zwar
taiwanesischen
Recht
.
Parteien
hätten
jedoch
Beginn
Rechtsstreits
nachträglich
Art
.
EGBGB
Geltung
deutschen
Rechts
vereinbart
.
Beklagten
geschlossene
Unterfrachtvertrag
beurteile
deutschem
Recht
.
anspruchsbegründenden
Voraussetzungen
§
seien
erfüllt
.
Beklagten
könnten
gesetzliche
Beförderungsbedingungen
vereinbarte
Haftungsbeschränkungen
berufen
Beklagte
vertragswidriges
Verhalten
Beklagte
einstehen
müsse
Verlust
Pakets
leichtfertig
.
S.
§
verursacht
habe
.
Höhe
behaupteten
Schadens
streite
Gesamtumstände
Falles
Anscheinsbeweis
.
Mitverschulden
.
Unterlassens
Hinweises
Gefahr
ungewöhnlich
hohen
Schadens
komme
Betracht
.
müsse
ausgegangen
werden
Beklagten
.
übergebenen
Versanddokumenten
Kaufpreis
Warensendung
ausgewiesen
gewesen
sei
Beklagten
Information
Verzollung
Gutes
benötigten
.
habe
Frachtführer
Maße
Kenntnis
tatsächlichen
Wert
Warensendung
erlangt
.
II
.
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
internationale
Zuständigkeit
deutscher
Gerichte
auch
Geltung
§
Abs.
Revisionsinstanz
Amts
prüfen
ist
.
folgt
§
Beklagte
erster
Instanz
Sache
verhandelt
hat
fehlende
ternationale
Zuständigkeit
deutschen
Gerichte
rügen
vgl.
337
;
.
.
2
.
Erfolg
wendet
Revision
Annahme
Berufungsgerichts
.
Beklagten
geschlossenen
Hauptfrachtvertrag
komme
deutsches
Landfrachtrecht
Anwendung
.
Berufungsgericht
hat
Ansatz
allerdings
zutreffend
angenommen
Hauptfrachtvertrag
grundsätzlich
taiwanesischen
Recht
unterliegt
.
.
Beklagte
Abschluss
Hauptfrachtvertrags
Rechtswahl
getroffen
haben
unterliegt
Vertrag
Art
.
Abs.
Satz
EGBGB
Recht
Staates
engsten
Verbindungen
aufweist
.
.
Abs.
Satz
wird
Güterbeförderungsverträgen
vermutet
Staat
engsten
Verbindungen
aufweisen
Beförderer
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
Hauptniederlassung
hat
Staat
auch
Verladeort
befindet
.
Beklagte
hat
Hauptsitz
.
Dort
wurde
Gut
auch
Transport
verladen
.
Gesamtumständen
ist
ersichtlich
Vertrag
anderen
Staat
engere
Verbindungen
aufweist
Art
.
Abs.
.
Berufungsgericht
hat
Hauptfrachtvertrag
dennoch
deutschen
Sachrecht
unterworfen
Parteien
Rechtsstreits
nachträglich
nämlich
Beginn
Rechtsstreits
Art
.
Abs.
Satz
Rechtswahl
dahingehend
getroffen
hätten
Rechtsstreit
deutschem
Frachtrecht
entschieden
werden
solle
.
hat
Beurteilung
gestützt
Klägerin
geltend
gemachten
Ansprüche
Klageschrift
Bestimmungen
deutschen
Frachtrechts
Abs.
Abs.
begründet
habe
Beklagten
Klageerwiderung
frachtrechtliche
Einwände
erhoben
worden
seien
Verteidigung
ausschließlich
Vorschriften
deutschen
Frachtrechts
betreffend
Verjährung
Haftungsbeschränkungen
angeführt
hätten
.
Verhalten
Parteien
hat
Berufungsgericht
stillschweigende
Vereinbarung
deutschen
Rechts
gewertet
Parteien
Gericht
Ausdruck
gebracht
hätten
Rechtsstreit
deutschem
Frachtrecht
entschieden
werden
solle
.
Rechtswahl
hätten
Beklagten
später
mehr
einseitig
widerrufen
können
.
Annahme
Berufungsgerichts
Parteien
hätten
nachträglich
stillschweigend
Geltung
deutschen
Rechts
vereinbart
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Beurteilung
Frage
Parteien
Beginn
Rechtsstreits
nachträglich
Art
.
Abs.
Satz
EGBGB
Wege
Individualvereinbarung
stillschweigende
Rechtswahl
ausdrückliche
Rechtswahlvereinbarung
macht
auch
Klägerin
geltend
getroffen
haben
ist
Gegenstand
tatrichterlicher
Auslegung
Revisionsinstanz
nur
eingeschränkt
überprüfbar
.
Kontrolle
Revisionsgericht
unterliegt
nur
Berufungsgericht
Auslegung
zutreffenden
rechtlichen
Maßstäbe
zugrunde
gelegt
hat
Prozessstoff
umfassend
widerspruchsfrei
gewürdigt
indizielle
Bedeutung
Betracht
kommenden
Anknüpfungspunkte
erkannt
hat
.
28.1.1997
XI
;
Urt
.
;
Urt
.
26.7.2004
.
Auslegung
Individualvereinbarungen
§
§
ist
Tatrichter
insbesondere
gehalten
Auslegung
erheblichen
Umstände
umfassend
würdigen
Interessenlage
Seiten
ausreichend
berücksichtigen
vgl.
.
m.w
.
.
Anforderungen
wird
Auslegung
Prozessverhaltens
Beklagten
Berufungsgericht
gerecht
.
Zwar
kann
Annahme
nachträglichen
konkludenten
Rechtswahl
ausreichen
Parteien
deutlich
bestimmte
Rechtsordnung
Bezug
nehmen
rechtlichen
Ausführungen
zugrunde
legen
.
VersR
.
ursprünglich
geltende
Rechtsordnung
abändernde
Rechtswahl
bedarf
dahingehenden
beiderseitigen
Gestaltungswillens
vgl.
.
.
Streitfall
haben
Parteien
zwar
erster
Instanz
anfangs
nur
Hinweis
deutsche
Rechtsvorschriften
vorgetragen
.
Bereits
Schriftsatz
17
.
April
haben
Beklagten
jedoch
hingewiesen
Sendung
Beklagten
Transport
übergeben
worden
sei
Folge
habe
verlangt
werden
könne
Lauf
Sendung
substantiiert
vorzutragen
derartige
Einlassungsobliegenheit
Rechtsprechung
gebe
.
Schriftsatz
16
.
Juni
haben
Beklagten
ausdrücklich
berufen
Hauptfrachtvertrag
ausschließlich
taiwanesisches
Recht
Anwendung
komme
.
Schriftsatz
Beklagten
16
.
Juni
war
Frage
anwendbaren
Rechts
Gegenstand
Vortrags
Parteien
.
Umständen
kann
angenommen
werden
Beklagten
Änderung
ursprünglich
Hauptfrachtvertrag
geltenden
Rechtsordnung
einverstanden
erklärt
haben
.
Parteien
Hauptfrachtvertrags
haben
Sitz
.
Verladeort
war
gleichfalls
-9-
.
entsprach
Interessen
Beklagten
Sachlage
Anwendbarkeit
deutschen
Rechts
Hauptfrachtvertrag
einzulassen
Vortrag
wesentlich
ungünstiger
taiwanesische
ist
.
somit
Art
.
Abs.
Satz
EGBGB
Hauptfrachtvertrag
Absenderin
Beklagten
taiwanesisches
Recht
anzuwenden
ist
richtet
Frage
Absenderin
und/oder
Empfängerin
Verlusts
Pakets
vertragliche
Ansprüche
Beklagte
zustehen
auch
Beurteilung
gegebenenfalls
Mitverschulden
Absenderin
berücksichtigen
ist
taiwanesischem
Recht
Bestimmung
Abtretung
gesetzlichen
Forderungsübergang
anwendbaren
Rechts
vgl.
Art
.
EGBGB
.
3
.
Begründung
Berufungsgericht
Haftung
Beklagten
streitgegenständlichen
Verlust
gemäß
§
Abs.
Satz
bejaht
hat
ist
ebenfalls
frei
Rechtsfehlern
.
Vorschrift
§
greift
nur
dann
Hauptfrachtvertrag
deutsches
Recht
Anwendung
kommt
.
Darlegungen
unterliegt
Hauptfrachtvertrag
Absenderin
Beklagten
jedoch
taiwanesischen
Recht
.
Zwar
kommt
Beklagten
geschlossenen
Unterfrachtvertrag
Art
.
Abs.
deutsches
Frachtrecht
Anwendung
Beklagte
Hauptniederlassung
Bundesrepublik
hat
dort
auch
Verlust
geratene
Paket
Weitertransport
Versicherungsnehmerin
übernommen
hat
.
Ersatzpflicht
ausführenden
Frachtführers
§
orientiert
jedoch
stets
Verhältnis
Absender
vertraglichen
Haupt-)Frachtführer
vertraglichen
hungen
Letzteren
ausführenden
Frachtführer
vgl.
Begründung
Regierungsentwurf
Transportsrechtsreformgesetzes
BT-Drucks
.
S.
;
Fremuth
:
Fremuth/Thume
Transportrecht
Rdn
.
;
Transportrecht
6
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Seyffert
Haftung
ausführenden
Frachtführers
neuen
deutschen
Frachtrecht
S.
f.
;
.
folgt
Wortlaut
Vorschrift
ausführende
Frachtführer
"
gleicher
Weise
Frachtführer
"
haftet
.
wird
allgemein
Frachtführerhaftung
Bezug
genommen
maßgebend
ist
Rechtsstellung
Frachtvertrag
Absender
schließenden
Frachtführers
.
Dementsprechend
ist
ausführende
Frachtführer
§
Abs.
auch
berechtigt
Einwendungen
Vertrag
Hauptfrachtführer
geltend
machen
.
Vertragsverhältnis
ausführenden
Frachtführer
vertraglichen
Haupt-)Frachtführer
ist
Haftung
gemäß
Abs.
Satz
grundsätzlich
Bedeutung
.
ist
erforderlich
überhaupt
wirksame
vertragliche
Beziehung
besteht
;
können
auch
beliebig
Unterfrachtführer
zwischengeschaltet
vgl.
Koller
Transportrecht
Rdn
.
;
Ramming
.
ergibt
§
Anwendung
kommt
Vertragsverhältnis
Absender
vertraglichen
Frachtführer
Streitfall
deutsches
Recht
gilt
so
auch
;
Ebenroth/Boujong/Joost/Gass
Rdn
.
.
Grundlage
Haftung
Beklagten
kommt
jedoch
Klägerin
übergegangener
abgetretener
vertraglicher
Schadensersatzanspruch
Empfängerin
Beklagte
Unterfrachtvertrag
Betracht
.
Insoweit
gilt
deutsches
Recht
.
Allerdings
hat
Senat
Vergangenheit
angenommen
Empfänger
Unterfrachtführer
nachfolgender
Frachtführer
ist
§
Abs.
Art
.
Verlusts
Beschädigung
Hauptfrachtführer
Absender
Beförderung
übergebenen
Gutes
Schadensersatzansprüche
zustehen
vgl.
nur
.
;
.
.
Entscheidungen
sind
zwar
Grundlage
Haftungsregimes
ergangen
;
beziehen
aber
stets
auch
ausdrücklich
Rechtslage
Handelsgesetzbuch
.
konnte
Empfänger
gemäß
.
Art
.
Abs.
Satz
grundsätzlich
nur
Rahmen
Frachtvertrags
Absender
Hauptfrachtführer
Ersatzansprüche
Beschädigung
Verlust
Gutes
geltend
machen
.
Unterfrachtführer
sollte
Empfänger
nur
Vorliegen
besonderen
Voraussetzungen
§
Abs.
.
Art
.
Schadensersatz
verpflichtet
sein
.
Rechtsprechung
hat
Senat
Bereich
Warschauer
Abkommens
Urteil
14
.
Juni
.
.
aufgegeben
.
erneuter
Prüfung
hält
Senat
auch
Bereich
Handelsgesetzbuches
mehr
.
Hauptfrachtführer
Beförderungsauftrag
selbst
vollständig
ausführt
eigenen
Namen
eigene
Rechnung
anderen
Frachtführer
Unterfrachtführer
Anwendungsbereich
§
.
fallenden
Beförderung
beauftragt
schließt
selbständigen
Unter-)Frachtvertrag
vgl.
.
.
Unterfrachtführer
haftet
Hauptfrachtführer
Absender
Haftungsvorschriften
.
.
Trifft
aber
Unterfrachtführer
Hauptfrachtführer
volle
Frachtführerhaftung
so
gibt
sachgerechten
Grund
Haftung
Empfänger
Drittbegünstigten
Unterfrachtvertrags
auszuschließen
.
.
Gesetzgeber
Transportrechtsreform
geschaffene
Streitfall
anwendbare
steht
vertraglichen
Anspruch
Empfängers
Unterfrachtführer
Haftung
Unterfrachtführers
Empfänger
anderen
Rechtsverhältnis
folgt
.
ausführende
Frachtführer
Maßgabe
Haupt-)Frachtvertrags
Absender
vertraglichen
haftet
s.
richtet
Haftung
Unterfrachtführers
Empfänger
allein
Empfänger
begünstigenden
Unterfrachtvertrag
vgl.
.
.
Dementsprechend
kann
Unterfrachtführer
Empfänger
§
Abs.
Satz
Anspruch
nimmt
nur
Einwendungen
Hauptfrachtvertrag
geltend
machen
Abs.
Inanspruchnahme
Unterfrachtvertrag
Haftung
Einwendungen
Hauptfrachtführer
geschlossenen
Beförderungsvertrag
entgegenhalten
kann
.
Ansprüche
können
deutsches
Recht
Anwendung
kommt
nebeneinander
bestehen
so
auch
Thume
428
;
Ramming
.
Beklagten
Beklagten
geschlossenen
Unterfrachtvertrag
Einwendungen
zustehen
wird
Berufungsgericht
wiedereröffneten
Berufungsverfahren
klären
haben
.
.
ist
Berufungsurteil
Revision
Beklagten
aufzuheben
.
Sache
ist
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
Pokrant
Büscher
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-18