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1.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
3
.
April
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
3
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Anerkenntnis
gemäß
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
Juli
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
wird
Urteil
1
.
Kammer
Handelssachen
Landgerichts
10
November
abgeändert
.
1
.
Beklagten
wird
Androhung
Fall
Zuwiderhandlung
fälligen
Ordnungsgeldes
bis
zu
satzweise
Vorstandsmitgliedern
vollziehenden
Ordnungshaft
bis
zu
Monaten
Vorstandsmitgliedern
vollziehenden
Ordnungshaft
bis
zu
Monaten
untersagt
geschäftlichen
Verkehr
Wettbewerbszwecken
Kennzeichnung
Netzdienstleistungen
Internet
basierende
Geschäfte
Kennzeichen
"
"
verwenden
insbesondere
Kennzeichen
Geschäftspapieren
Werbeprospekten
sonstigen
Werbeunterlagen
anzubringen
Kennzeichen
Netzdienstleistungen
Internet
basierende
Geschäfte
anzubieten
Verkehr
bringen
.
2
.
Beklagte
wird
verurteilt
Klägerin
Auskunft
Herkunft
Vertriebsweg
sämtlicher
Kennzeichnung
"
versehenen
Erzeugnisse
Bezeichnung
erbrachten
Dienstleistungen
erteilen
insbesondere
Angabe
Namen
Anschriften
jeweiligen
Hersteller
Lieferanten
gewerblichen
Abnehmer
Auftraggeber
Angabe
Mengen
hergestellten
ausgelieferten
erhaltenen
bestellten
Erzeugnisse
erbrachten
Dienstleistungen
.
3
.
Beklagte
wird
verurteilt
Klägerin
Auskunft
Umsatz
geben
Beklagte
Angabe
Bezeichnung
"
"
Ziffer
genannten
Handlungen
erzielt
hat
Auskunft
Umfang
Bezeichnung
"
betriebenen
Werbung
erteilen
zwar
aufgeschlüsselt
Kalendervierteljahren
Bundesländern
Werbeträgern
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
Beklagten
auferlegt
.
Büscher