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2536 lines
22 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
September
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
;
§
Abs.
Satz
2
;
Richtlinie
Art
.
Abs.
Buchst
.
Internetdienst
Werbezwecken
betriebener
Videokanal
noch
dort
abrufbares
Werbevideo
stellt
audiovisuellen
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
.
Wird
Werbekanal
abrufbaren
Video
neue
Personenkraftwagen
geworben
sind
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
beworbenen
Modelle
machen
.
Urteil
13
.
September
OLG
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
schriftlichen
Verfahren
Schriftsätze
26
.
Juni
eingereicht
werden
konnten
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
29
.
Mai
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
vertreibt
Automobile
Marke
.
unterhält
Internetdienst
Videokanal
17
.
Februar
etwa
Sekunden
langes
Video
Titel
"
"
veröffentlichte
.
Video
befand
folgender
Text
:
"
Sekunden
stärksten
-Geschichte
.
Entdecke
Vertragspartner
Nähe
lass
begeistern
.
"
Liste
qualifizierter
Einrichtungen
§
UKlaG
eingetragene
Klägerin
ist
Auffassung
Beklagte
habe
Werbung
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
CO2-Emissionen
machen
müssen
.
Klägerin
hat
zuletzt
beantragt
Beklagte
Androhung
näher
bezeichneter
Ordnungsmittel
verurteilen
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Zwecken
Wettbewerbs
neue
Personenkraftwagen
Beschleunigung
Sekunden
werben
gemäß
§
Abs.
Verordnung
Verbraucherinformationen
Kraftstoffverbrauch
CO2-Emissionen
Stromverbrauch
neuer
Personenkraftwagen
erforderlichen
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO
2-Emissionen
beworbenen
Fahrzeugs
machen
geschieht
17
.
Februar
Internetplattform
"
"
Videoclip
"
"
nachstehend
wiedergegeben
:
folgen
Einblendungen
YouTube-Internetseite
Standbildern
Video
Drehbuch
Videos
.
hat
Beklagte
Erstattung
pauschalen
Abmahnkosten
Höhe
Euro
Zinsen
Anspruch
genommen
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Beklagte
hat
Berufungsverfahren
Unterwerfungserklärung
abgegeben
Klägerin
angenommen
hat
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
Maßgabe
zurückgewiesen
Verurteilung
Beklagten
Unterlassung
vorstehend
wiedergegebenem
Antrag
ausgesprochen
hat
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Klägerin
beantragt
verfolgt
Beklagte
Antrag
Abweisung
Klage
.
Senat
hat
Beschluss
12
.
Januar
Gerichtshof
Europäischen
Union
folgende
Frage
Vorabentscheidung
vorgelegt
:
Betreibt
Internetdienst
Videokanal
unterhält
Internetnutzer
kurze
Modelle
neuer
Personenkraftwagen
abrufen
können
audiovisuellen
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Koordinierung
bestimmter
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Bereitstellung
audiovisueller
Mediendienste
?
Gerichtshof
Europäischen
Union
hat
Frage
folgt
beantwortet
Urteil
21
.
Februar
Deutschland/Deutsche
Umwelthilfe
:
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
ist
auszulegen
Definition
Begriffs
"
audiovisueller
Mediendienst
"
Videokanal
Ausgangsverfahren
Rede
stehenden
Internetnutzer
kurze
Modelle
neuer
Personenkraftwagen
abrufen
können
noch
Videos
genommen
erfasst
.
Parteien
haben
Einverständnis
Revisionsentscheidung
schriftlichen
Verfahren
erklärt
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Klägerin
stünden
geltend
gemachten
Ansprüche
§
§
3
§
Nr.
Verbindung
Abs.
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
zulässige
Klage
sei
auch
begründet
.
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
Verbindung
Anlage
Abschnitt
seien
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauchs
offiziellen
geschuldet
.
Ausnahmevorschrift
§
Abs.
Nr.
audiovisueller
Mediendienste
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
greife
.
II
.
Revision
Beklagten
ist
Zustimmung
Parteien
schriftlichen
Verfahren
entscheiden
§
Abs.
.
liegt
wirksame
Zustimmung
Parteien
5
Juli
9
Juli
Frist
§
Abs.
Satz
zunächst
eingehalten
werden
konnte
erneut
Zustimmung
erklärt
haben
so
Grundlage
gemäß
§
Abs.
Satz
erkannt
werden
kann
Urteil
4
Juli
XI
.
.
.
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Unterlassung
gerichtete
Klage
ist
zulässig
begründet
.
vorgerichtliche
Abmahnung
Klägerin
berechtigt
war
ist
Beklagte
verpflichtet
geltend
gemachten
Abmahnkosten
erstatten
.
1
.
Klägerin
zuletzt
gestellte
Unterlassungsantrag
ist
hinreichend
bestimmt
zulässig
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Klageantrag
sei
jedenfalls
klarstellenden
Einbeziehung
Drehbuchs
YouTubeKanal
Beklagten
abrufbaren
Videos
hinreichend
bestimmt
.
nehme
Bezug
konkretisiertes
Internetangebot
einzelnen
Abbildungen
illustriert
werde
auch
gesamte
Ablauf
Videoaufzeichnung
abgebildet
werde
.
Screenshots
sehen
seien
Angaben
Kern
Unterlassungsgebots
beträfen
nämlich
Bezeichnung
konkret
beworbenen
Fabrikats
Video
angegebene
Text
Beschleunigungsleistung
Fahrzeugs
.
Hinzufügung
Drehbuchs
Werbevideos
stelle
Klarstellung
sinnvolle
weitere
Konkretisierung
Antrags
.
werde
deutlich
lediglich
konkrete
Angebot
gehe
jedoch
Überblicksseiten
gesamten
YouTube-Auftritt
Beklagten
.
Beurteilung
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
§
Abs.
Nr.
darf
Verbotsantrag
derart
undeutlich
gefasst
sein
Gegenstand
Umfang
Entscheidungsbefugnis
Gerichts
§
Abs.
erkennbar
abgegrenzt
sind
Beklagte
erschöpfend
verteidigen
kann
letztlich
Entscheidung
verboten
ist
Vollstreckungsgericht
überlassen
bleibt
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
5
November
.
ConText
;
Urteil
9
November
.
Resistograph
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
abgestellt
Streitgegenstand
Antragswortlaut
Werbevideo
allein
Video
befindlichen
Werbetext
betreffend
Beschleunigungsleistung
Fahrzeugs
ist
.
Video
kenn-
zeichnenden
Klageantrag
aufgenommenen
Standbilder
Drehbuch
Videos
wird
Bezugnahme
konkrete
Verletzungsform
hinreichend
beschrieben
.
wendet
Revision
auch
.
2
.
Unterlassungsantrag
ist
auch
begründet
.
Klägerin
steht
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
§
Abs.
§
Nr.
aF
Verbindung
§
Abs.
.
Beklagte
hat
Verpflichtung
verstoßen
Rede
stehenden
Werbung
YouTube-Kanal
Personenkraftwagenmodell
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
machen
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Beklagte
sei
Vertreterin
Herstellers
Kraftfahrzeugen
Marke
.
habe
YouTube-Plattform
worben
.
sei
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
Verbindung
Anlage
Abschnitt
verpflichtet
Angaben
offiziellen
Kraftfahrstoffverbrauch
offiziellen
CO2-Emissionen
machen
.
Beklagte
könne
§
Abs.
Satz
vorgesehene
Ausnahme
berufen
Hörfunkdienste
audiovisuelle
Mediendienste
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Verpflichtung
befreit
seien
.
produktbezogenen
Informationspflichten
gälten
auch
Angebote
elektronischen
Videoportalen
vornehmlich
Absatzförderung
dienten
.
Werbespot
Beklagten
stellten
audiovisuellen
Medienangebote
.
dienten
vornehmlich
Werbung
Meinungsbildung
.
deutschen
Recht
getroffene
Ausnahmeregelung
berücksichtige
Umstand
meinungsbildende
Mediendienste
anders
ausgerichteten
Regulierung
unterlägen
Wirtschaftswerbung
.
Zweck
trage
§
Abs.
Rechnung
werbetypische
Informationspflichten
nur
auferlege
Werbung
Waren
Dienstleistungen
betrieben
jedoch
Diensten
vornehmlich
Meinungsbildung
dienten
Finanzierung
Angebote
auch
Werbung
Programme
integrierten
.
Klägerin
beanstandeten
Gesetzesverstoß
Februar
ist
Lauterkeitsrecht
Zweite
Gesetz
Änderung
Gesetzes
unlauteren
Wettbewerb
Wirkung
10
.
Dezember
novelliert
worden
.
S.
.
Vorschrift
§
Nr.
aF
ist
nunmehr
inhaltsgleich
Spürbarkeitsklausel
§
Abs.
ergänzten
§
enthalten
.
Tatbestand
Rechtsbruchs
hat
Sache
geändert
Urteil
2
.
März
.
Konsumgetreide
;
Urteil
5
.
Oktober
.
Tabakwerbung
Internet
.
Herstellern
Händlern
§
Abs.
§
Abs.
PkwEnVKV
auferlegte
Verpflichtung
sicherzustellen
verwendeten
Werbeanzeigen
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
betreffenden
Modelle
neuer
Personenkraftwagen
Maßgabe
Abschnitt
Anlage
enthalten
ist
Marktverhaltensregelung
Sinne
§
Nr.
aF
§
Urteil
5
.
März
.
Neue
Personenkraftwagen
.
gilt
auch
Regelung
Abs.
Verpflichtung
§
Abs.
elektronischer
Form
verbreitetes
Werbematerial
entsprechend
anwendbar
erklärt
.
ist
Berufungsgericht
ausgegangen
.
Beklagte
ist
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
grundsätzlich
verpflichtet
Werbung
Rede
stehende
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
machen
.
Angaben
hat
Beklagte
bereitgestellt
.
Hersteller
Händler
neue
Personenkraftwagen
ausstellen
Kauf
Leasing
anbieten
werben
haben
Angaben
Kraftstoffverbrauch
Maßgabe
§
§
machen
Abs.
.
§
Abs.
PkwEnVKV
haben
Hersteller
Händler
Werbeschriften
verwenden
-9-
stellen
dort
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
betreffenden
Modelle
neuer
Personenkraftwagen
Maßgabe
Abschnitt
Anlage
Verordnung
gemacht
werden
.
§
Abs.
Satz
gilt
entsprechend
elektronischer
Form
verbreitetes
Werbematerial
Werbung
elektronische
magnetische
optische
Speichermedien
.
Vorschriften
wird
Art
.
Richtlinie
Bereitstellung
Verbraucherinformationen
Kraftstoffverbrauch
Marketing
neue
Personenkraftwagen
umgesetzt
.
Beklagte
ist
bevollmächtigte
Vertreterin
Herstellers
Kraftfahrzeugen
Marke
gilt
§
Nr.
Herstellerin
Sinne
§
Abs.
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
Revision
unangegriffen
ausgegangen
Beklagten
Werbematerial
Sinne
§
Abs.
Satz
handelt
.
§
Nr.
ist
Werbematerial
Form
Informationen
Vermarktung
Werbung
Verkauf
Leasing
neuer
Personenkraftwagen
Öffentlichkeit
verwendet
werden
;
umfasst
auch
Texte
Bilder
Internetseiten
.
Ersichtlich
werden
Texte
Bilder
Internetseiten
lediglich
beispielhaft
genannt
so
Begriff
Werbematerials
auch
Internet
abrufbare
Videos
umfasst
.
steht
Parteien
Streit
Werbung
neue
Personenkraftwagen
Marke
krete
Modell
bezieht
betrifft
.
lagen
Ausnahme
§
Abs.
Satz
eingreift
Voraussetzungen
offizielle
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO
2Emmissionen
Internetauftritt
Beklagten
anzugeben
sind
.
Beklagte
ist
Pflicht
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
machen
§
Abs.
Satz
befreit
.
§
Abs.
Satz
sind
Hörfunkdienste
audiovisuelle
Mediendienste
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Pflicht
ausgenommen
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionen
betreffenden
Modelle
neuer
Personenkraftwagen
anzugeben
.
Regelung
§
Abs.
Satz
ist
zwar
Richtlinie
ausdrücklich
vorgesehen
.
steht
jedoch
Einklang
Richtlinie
vorgesehenen
Empfehlung
Europäischen
Kommission
beruht
.
Regelungen
Art
.
Art
.
Richtlinie
enthalten
Vorgaben
Verkaufsort
bereitzuhaltende
Angaben
Kraftstoffverbrauch
neue
Personenkraftwagenmodelle
.
.
Abs.
Richtlinie
stellen
Mitgliedstaaten
sicher
Werbeschriften
offiziellen
Kraftstoffverbrauchswerte
offiziellen
spezifischen
CO2-Emissionswerte
betreffenden
Personenkraftwagenmodelle
Anhang
enthalten
.
Mitgliedstaaten
tragen
Art
.
Abs.
Richtlinie
gegebenenfalls
Sorge
anderes
Werbematerial
obengenannten
Werbeschriften
Angabe
offiziellen
offiziellen
Kraftstoffverbrauchswerte
betreffenden
Personenkraftwagenmodells
enthält
.
Richtlinie
macht
allein
Vorgaben
Werbung
neue
Personenkraftwagenmodelle
Werbeschriften
Werbematerial
.
Werbeschriften
handelt
Art
.
Nr.
Richtlinie
Druckschriften
Vertrieb
Fahrzeugen
Werbung
Öffentlichkeit
verwendet
werden
.
ausdrückliche
Regelung
Angaben
Kraftstoffverbrauch
Werbung
neue
Personenkraftwagen
Fernsehen
Hörfunk
Internet
elektronischen
Speichermedien
machen
sind
enthält
Richtlinie
.
Art
.
Abs.
Richtlinie
1999/94/EG
anordnet
anderes
Werbematerial
Inverkehrbringen
neuer
Personenkraftwagen
genutzt
wird
erforderlichen
Angaben
enthalten
soll
hat
Kommission
Regelung
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Empfehlung
26
.
März
Anwendung
Richtlinie
enthaltenen
Bestimmungen
Werbeschriften
andere
Medien
.
29
.
März
S.
Erstreckung
Verpflichtung
Angaben
spezifischen
Kraftstoffverbrauch
CO
2-Emissionen
neuer
Personenkraftwagen
machen
elektronisch
verbreitetes
Werbematerial
Werbung
elektronischen
magnetischen
optischen
Speichermedien
empfohlen
Nr.
Abs.
Kommissionsempfehlung
.
Empfehlung
gilt
Nr.
Hörfunkdienste
Fernsehdienste
gemäß
Art
.
Buchst
.
Richtlinie
89/552/EWG
Koordinierung
bestimmter
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Ausübung
Fernsehtätigkeit
.
17
.
Oktober
S.
Änderungen
Richtlinie
Koordinierung
bestimmter
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Bereitstellung
audiovisueller
Mediendienste
.
15
.
April
S.
ersetzt
worden
ist
.
Grundlage
Empfehlung
hat
deutsche
Verordnungsgeber
§
Abs.
Satz
angeordnet
Werbung
neue
Personenkraftwagen
Hörfunkdiensten
audiovisuellen
Mediendiensten
Regelungsbereich
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverord-
nung
ausgenommen
ist
BR-Drs
.
S.
;
vgl.
.
Berufungsgericht
hat
Recht
angenommen
"
"
noch
Beklagten
betriebene
audiovisuellen
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
darstellt
.
Regelung
ist
audiovisueller
Mediendienst
Dienstleistung
Sinne
Artikel
Mediendiensteanbieter
redaktionelle
Verantwortung
trägt
Hauptzweck
Bereitstellung
Sendungen
Information
Unterhaltung
Bildung
allgemeinen
Öffentlichkeit
elektronische
Kommunikationsnetze
Sinne
Art
.
Buchst
.
Richtlinie
ist
.
audiovisuellen
Mediendiensten
handelt
entweder
Fernsehprogramme
audiovisuelle
Mediendienste
Abruf
Art
.
Abs.
Buchst
.
g
Richtlinie
näher
definiert
werden
.
Sendung
ist
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
Abfolge
bewegten
Bildern
Ton
Einzelbestandteil
Mediendiensteanbieter
erstellten
Sendeplans
ist
Form
Inhalt
Form
Inhalt
Fernsehprogrammen
vergleichbar
sind
.
Beispiele
Sendungen
sind
Spielfilme
Sportberichte
Fernsehkomödien
Dokumentarfilme
Kindersendungen
Originalfernsehspiele
.
Werbevideokanal
Beklagten
stellt
jedenfalls
audiovisuellen
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
.
Richtlinie
schon
Werbezwecks
Geltungsbereich
Vorschrift
ausgeschlossen
ist
.
Deutschland/Deutsche
Umwelthilfe
.
Hauptzweck
YouTube-Kanals
Beklagten
besteht
Bereitstellung
Sendungen
Information
Unterhaltung
Bildung
allgemeinen
Öffentlichkeit
elektronische
Kommunikationsnetze
Werbung
rein
kommerziellen
Zwecken
dargestellte
Ware
Dienstleistung
;
Werbevideo
Zuschauer
informieren
unterhalten
auch
erziehen
kann
geschieht
nur
Ziel
Mittel
Werbung
.
Deutschland/Deutsche
Umwelthilfe
;
.
.
Beklagte
kann
Erfolg
geltend
machen
Auslegung
Unionsrechts
verletze
Grundrecht
Freiheit
Meinungsäußerung
Informationsfreiheit
Art
.
Charta
Grundrechte
Europäischen
Union
.
Umstand
anders
behandelt
werden
Sendungen
Werbezwecke
verfolgt
werden
findet
Rechtfertigung
Hinblick
verfolgte
Ziel
vergleichbaren
Situation
befinden
Sendungen
.
Deutschland/Deutsche
Umwelthilfe
.
Beklagte
betreibt
auch
audiovisuellen
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
.
Begriff
audiovisuellen
kommerziellen
Kommunikation
wird
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
dahingehend
definiert
Bilder
Ton
handelt
unmittelbaren
mittelbaren
Förderung
Absatzes
Waren
Dienstleistungen
natürlicher
juristischer
Personen
wirtschaftlichen
Tätigkeit
nachgehen
dienen
;
Bilder
sind
Sendung
Entgelt
ähnliche
Gegenleistung
Eigenwerbung
beigefügt
enthalten
.
audiovisuellen
kommerziellen
Kommunikation
zählen
anderem
Fernsehwerbung
Produktplatzierung
.
Allerdings
kann
Berufungsgericht
gegebenen
Begründung
angenommen
werden
Beklagten
sei
audiovisueller
Mediendienst
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Werbespot
Beklagten
YouTube-Kanal
selbst
seien
audiovisueller
Mediendienst
anzusehen
Werbespot
auch
Beklagten
vornehmlich
Werbung
Meinungsbildung
diene
so
auch
Urteil
5
.
Februar
juris
.
]
;
juris
.
]
.
audiovisuelle
kommerzielle
Kommunikation
dient
jedoch
Meinungsbildung
Absatzförderung
dennoch
sieht
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
audiovisuellen
Mediendienst
.
Bestimmungen
Richtlinie
gelten
Art
.
entsprechend
reine
TeleshoppingFernsehkanäle
Fernsehkanäle
ausschließlich
Eigenwerbung
betreiben
insoweit
zutreffend
.
;
vgl.
auch
Brtka
GRUR-Prax
.
YouTube-Videokanal
Beklagten
Video
"
"
können
jedoch
audiovisuelle
merzielle
Kommunikation
angesehen
werden
Sendung
Entgelt
ähnliche
Gegenleistung
Eigenwerbung
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
beigefügt
enthalten
sind
.
Beklagten
betriebene
Videokanal
enthält
nur
individuelle
voneinander
unabhängige
Videos
.
Videos
sind
"
Sendung
"
Sinne
Art
.
Abs.
Buchst
.
Richtlinie
beigefügt
enthalten
.
Umwelthilfe
.
kann
auch
angenommen
werden
Bilder
Werbezwecke
verfolgt
würden
seien
Anfang
Ende
fraglichen
Videos
finden
somit
Video
Sendung
darstelle
"
beigefügt
enthalten
"
.
Unionsgesetzgeber
hat
Verwendung
Begriffe
"
beifügen
"
"
eingefügt
sein
"
üblichen
Sinnes
Einzelbilder
abgestellt
Sendung
gehören
Kern
darstellen
.
Klägerin
angegriffene
Video
hat
Ganzes
Werbecharakter
.
wäre
gekünstelt
allein
Bildern
Anfang
Ende
befinden
Werbezwecke
beizumessen
.
Deutschland/Deutsche
Umwelthilfe
.
Berufungsgericht
hat
Recht
angenommen
beanstandete
Werbung
Beklagten
geeignet
ist
§
Abs.
§
Abs.
geschützten
Interessen
Verbrauchern
sonstigen
Marktteilnehmern
spürbar
beeinträchtigen
§
Abs.
.
Senat
hat
Geltung
§
Abs.
aF
ständiger
Rechtsprechung
angenommen
Erfordernis
Spürbarkeit
Abs.
Satz
aF
erfüllt
ist
Verbraucher
Informationen
vorenthalten
werden
Unionsrecht
wesentlich
einstuft
vgl.
Urteil
7
.
Mai
.
Zauber
Nordens
.
kann
jedenfalls
Geltung
Wirkung
20
.
Dezember
geänderten
§
Abs.
festgehalten
werden
vgl.
Urteil
4
.
Februar
.
.
Voraussetzungen
§
Abs.
geregelten
Unlauterkeitsbestands
Verbraucher
vorenthaltene
wesentliche
Information
"
je
Umständen
benötigt
informierte
Entscheidung
treffen
"
Vorenthalten
geeignet
ist
Verbraucher
geschäftlichen
Entscheidung
veranlassen
andernfalls
getroffen
hätte
"
stellen
§
Abs.
Satz
Nr.
zusätzliche
Tatbestandsmerkmale
selbständig
prüfen
sind
Urteil
2
.
März
.
Komplettküchen
.
Verbraucher
wird
wesentliche
Information
schon
Allgemeinen
insbesondere
Fällen
wesentliche
Merkmale
Ware
Dienstleistung
Sinne
§
Abs.
Nr.
betrifft
informierte
Kaufentscheidung
benötigen
.
Komplettküchen
.
Ebenso
wird
konkreten
Fall
besonderen
Umstände
vorliegen
grundsätzlich
auszugehen
sein
Vorenthalten
wesentlichen
Information
Verbraucher
Umständen
benötigt
informierte
Entscheidung
treffen
geeignet
ist
Verbraucher
geschäftlichen
Entscheidung
veranlassen
geboten
gewesenen
Information
getroffen
hätte
.
Komplettküchen
.
So
liegt
Streitfall
.
Verbraucher
benötigt
Angaben
offiziellen
Kraftstoffverbrauch
offiziellen
CO2-Emissionen
Neuwagenkauf
informierte
geschäftliche
Entscheidung
treffen
.
Genaue
zweckdienliche
vergleichbare
Informationen
spezifischen
Kraftstoffverbrauch
CO2-Emissionen
Personenkraftwagen
können
Kaufentscheidung
Verbraucher
sparsamerer
CO2-reduzierter
Fahrzeuge
beeinflussen
Erwägungsgrund
Richtlinie
.
Vorenthalten
Angaben
ist
auch
geeignet
Verbraucher
geschäftlichen
Entscheidung
veranlassen
andernfalls
getroffen
hätte
.
Zwar
kann
ausgegangen
werden
Verbraucher
bereits
Klägerin
beanstandeten
beworbenen
Fahrzeugs
entschließt
.
Jedoch
ist
geeignet
Verbraucher
bewegen
Angebot
befassen
Kenntnis
Kraftstoffverbrauchs
möglicherweise
Betracht
gezogen
hätte
juris
.
.
Begriff
geschäftlichen
Entscheidung
ist
Definition
Art
.
Buchst
.
Richtlinie
weit
verstehen
.
geschäftliche
Entscheidung
ist
insbesondere
Entscheidung
Verbrauchers
Bedingungen
Kauf
tätigen
will
.
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
umfasst
Begriff
"
geschäftliche
Entscheidung
"
nur
Entscheidung
Erwerb
Nichterwerb
Produkts
auch
unmittelbar
zusammenhängende
Entscheidungen
insbesondere
Betreten
Geschäfts
Urteil
19
.
Dezember
.
Sviluppo
.
Aufrufen
Verkaufsportals
Internet
steht
Besuch
stationären
Geschäfts
gleich
Urteil
14
.
September
.
MeinPaket.de
.
beanstandete
Verhalten
Beklagten
ist
geeignet
Verbraucher
geschäftlichen
Entscheidung
veranlassen
andernfalls
getroffen
hätte
.
Beklagte
fordert
Internetnutzer
beworbenen
Personenkraftwagen
Vertragspartner
Nähe
informieren
.
abweichender
Anhaltspunkte
kann
ausgegangen
werden
Verbraucher
Aufforderung
nachkommen
.
Revision
macht
geltend
abweichend
Regelfall
Verbraucher
vorenthaltene
wesentliche
Information
Kaufentscheidung
benötigt
Vorenthalten
Information
Verbraucher
anderen
Kaufentscheidung
veranlassen
kann
vgl.
.
Komplettküchen
.
Berufungsgericht
hat
Ergebnis
Recht
geltend
gemachten
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
Satz
erforderliche
Wiederholungsgefahr
bejaht
.
Ist
Streitfall
Wettbewerbsverstoß
gekommen
streitet
tatsächliche
Vermutung
Wiederholungsgefahr
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
14
.
Januar
.
Freunde
finden
.
Ansicht
Revision
ist
Wiederholungsgefahr
entfallen
Beklagte
Berufungsverfahren
strafbewehrte
Unterlassungserklärung
abgegeben
hat
.
Unterlassungserklärung
muss
Verletzungshandlung
begründete
Gefahr
Wiederholung
entsprechender
Wettbewerbsverstöße
auszuräumen
eindeutig
hinreichend
bestimmt
sein
ernstlichen
Willen
Schuldners
erkennen
lassen
betreffende
Handlung
mehr
begehen
angemessenes
Vertragsstrafeversprechen
abgesichert
sein
.
muss
bestehenden
gesetzlichen
Unterlassungsanspruch
Inhalt
Umfang
voll
abdecken
dementsprechend
uneingeschränkt
unwiderruflich
unbedingt
grundsätzlich
auch
Angabe
Endtermins
erfolgen
.
Maßgeblicher
Zeitpunkt
Beurteilung
Frage
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Wiederholungsgefahr
beseitigt
ist
Abgabe
Erklärung
.
.
;
vgl.
Urteil
17
.
September
.
Smartphonewerbung
.
Beklagten
abgegebene
Unterlassungserklärung
entspricht
Erfordernissen
.
kommt
allerdings
Klägerin
Unterwerfungserklärung
erst
Schluss
mündlichen
Verhandlung
Berufungsverfahren
angenommen
hat
.
Wiederholungsgefahr
entfällt
bereits
Abgabe
Angebots
Form
Unterwerfungserklärung
Urteil
18
.
Mai
.
Vertragsstrafevereinbarung
.
Beklagte
Unterwerfungserklärung
Berufungsverfahren
schriftsätzlich
abgegeben
Berufungsverhandlung
konkretisiert
hat
hätte
Berufungsgericht
Entscheidung
berücksichtigen
Unterlassung
gerichtete
Klage
abweisen
müssen
Unterlassungserklärung
geeignet
gewesen
wäre
Wiederholungsgefahr
beseitigen
.
Unterlassungserklärung
inhaltlich
vollständig
geltend
gemachten
Unterlassungsanspruch
übereinstimmt
lässt
jedoch
ernstlichen
Willen
Beklagten
erkennen
Klageantrag
beanstandete
Handlung
mehr
begehen
.
Beklagte
hat
Berufungsverfahren
erklärt
Unterlassungserklärung
betreffe
bisher
streitgegenständlichen
Sachverhalt
sei
nur
vorsorglich
abgegeben
worden
weiteren
Rechtsstreit
vermeiden
.
Sachlage
kann
Wegfall
Wiederholungsgefahr
Hinblick
streitgegenständlichen
Unterlassungsanspruch
ausgegangen
werden
.
3
.
Klägerin
steht
auch
Anspruch
Ersatz
pauschaler
Abmahnkosten
§
Abs.
Satz
Zinsen
Zeitpunkt
Abmahnung
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
bestand
.
IV
.
ist
Revision
Berufungsurteil
Kosten
Beklagten
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Kirchhoff
Schwonke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung