NAMEN Verkündet : 13 . September Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § ; § Abs. Satz 2 ; Richtlinie Art . Abs. Buchst . Internetdienst Werbezwecken betriebener Videokanal noch dort abrufbares Werbevideo stellt audiovisuellen Mediendienst Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie . Wird Werbekanal abrufbaren Video neue Personenkraftwagen geworben sind Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beworbenen Modelle machen . Urteil 13 . September OLG ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat schriftlichen Verfahren Schriftsätze 26 . Juni eingereicht werden konnten Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 29 . Mai wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte vertreibt Automobile Marke . unterhält Internetdienst Videokanal 17 . Februar etwa Sekunden langes Video Titel " " veröffentlichte . Video befand folgender Text : " Sekunden stärksten -Geschichte . Entdecke Vertragspartner Nähe lass begeistern . " Liste qualifizierter Einrichtungen § UKlaG eingetragene Klägerin ist Auffassung Beklagte habe Werbung Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen CO2-Emissionen machen müssen . Klägerin hat zuletzt beantragt Beklagte Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel verurteilen unterlassen geschäftlichen Verkehr Zwecken Wettbewerbs neue Personenkraftwagen Beschleunigung Sekunden werben gemäß § Abs. Verordnung Verbraucherinformationen Kraftstoffverbrauch CO2-Emissionen Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen erforderlichen Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO 2-Emissionen beworbenen Fahrzeugs machen geschieht 17 . Februar Internetplattform " " Videoclip " " nachstehend wiedergegeben : folgen Einblendungen YouTube-Internetseite Standbildern Video Drehbuch Videos . hat Beklagte Erstattung pauschalen Abmahnkosten Höhe Euro Zinsen Anspruch genommen . Landgericht hat Klage stattgegeben . Beklagte hat Berufungsverfahren Unterwerfungserklärung abgegeben Klägerin angenommen hat . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten Maßgabe zurückgewiesen Verurteilung Beklagten Unterlassung vorstehend wiedergegebenem Antrag ausgesprochen hat . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Klägerin beantragt verfolgt Beklagte Antrag Abweisung Klage . Senat hat Beschluss 12 . Januar Gerichtshof Europäischen Union folgende Frage Vorabentscheidung vorgelegt : Betreibt Internetdienst Videokanal unterhält Internetnutzer kurze Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können audiovisuellen Mediendienst Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie Koordinierung bestimmter Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ? Gerichtshof Europäischen Union hat Frage folgt beantwortet Urteil 21 . Februar Deutschland/Deutsche Umwelthilfe : Art . Abs. Buchst . Richtlinie ist auszulegen Definition Begriffs " audiovisueller Mediendienst " Videokanal Ausgangsverfahren Rede stehenden Internetnutzer kurze Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können noch Videos genommen erfasst . Parteien haben Einverständnis Revisionsentscheidung schriftlichen Verfahren erklärt . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Klägerin stünden geltend gemachten Ansprüche § § 3 § Nr. Verbindung Abs. . Begründung hat ausgeführt : zulässige Klage sei auch begründet . § Abs. § Abs. Nr. Verbindung Anlage Abschnitt seien Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauchs offiziellen geschuldet . Ausnahmevorschrift § Abs. Nr. audiovisueller Mediendienste Art . Abs. Buchst . Richtlinie greife . II . Revision Beklagten ist Zustimmung Parteien schriftlichen Verfahren entscheiden § Abs. . liegt wirksame Zustimmung Parteien 5 Juli 9 Juli Frist § Abs. Satz zunächst eingehalten werden konnte erneut Zustimmung erklärt haben so Grundlage gemäß § Abs. Satz erkannt werden kann Urteil 4 Juli XI . . . Revision Beklagten hat Erfolg . Unterlassung gerichtete Klage ist zulässig begründet . vorgerichtliche Abmahnung Klägerin berechtigt war ist Beklagte verpflichtet geltend gemachten Abmahnkosten erstatten . 1 . Klägerin zuletzt gestellte Unterlassungsantrag ist hinreichend bestimmt zulässig . Berufungsgericht hat angenommen Klageantrag sei jedenfalls klarstellenden Einbeziehung Drehbuchs YouTubeKanal Beklagten abrufbaren Videos hinreichend bestimmt . nehme Bezug konkretisiertes Internetangebot einzelnen Abbildungen illustriert werde auch gesamte Ablauf Videoaufzeichnung abgebildet werde . Screenshots sehen seien Angaben Kern Unterlassungsgebots beträfen nämlich Bezeichnung konkret beworbenen Fabrikats Video angegebene Text Beschleunigungsleistung Fahrzeugs . Hinzufügung Drehbuchs Werbevideos stelle Klarstellung sinnvolle weitere Konkretisierung Antrags . werde deutlich lediglich konkrete Angebot gehe jedoch Überblicksseiten gesamten YouTube-Auftritt Beklagten . Beurteilung lässt Rechtsfehler erkennen . § Abs. Nr. darf Verbotsantrag derart undeutlich gefasst sein Gegenstand Umfang Entscheidungsbefugnis Gerichts § Abs. erkennbar abgegrenzt sind Beklagte erschöpfend verteidigen kann letztlich Entscheidung verboten ist Vollstreckungsgericht überlassen bleibt . . ; vgl. nur Urteil 5 November . ConText ; Urteil 9 November . Resistograph . Berufungsgericht hat zutreffend abgestellt Streitgegenstand Antragswortlaut Werbevideo allein Video befindlichen Werbetext betreffend Beschleunigungsleistung Fahrzeugs ist . Video kenn- zeichnenden Klageantrag aufgenommenen Standbilder Drehbuch Videos wird Bezugnahme konkrete Verletzungsform hinreichend beschrieben . wendet Revision auch . 2 . Unterlassungsantrag ist auch begründet . Klägerin steht geltend gemachte Unterlassungsanspruch § Abs. Satz Abs. Nr. § Abs. § Nr. aF Verbindung § Abs. . Beklagte hat Verpflichtung verstoßen Rede stehenden Werbung YouTube-Kanal Personenkraftwagenmodell Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen machen . Berufungsgericht hat angenommen Beklagte sei Vertreterin Herstellers Kraftfahrzeugen Marke . habe YouTube-Plattform worben . sei § Abs. § Abs. Nr. Verbindung Anlage Abschnitt verpflichtet Angaben offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch offiziellen CO2-Emissionen machen . Beklagte könne § Abs. Satz vorgesehene Ausnahme berufen Hörfunkdienste audiovisuelle Mediendienste Art . Abs. Buchst . Richtlinie Verpflichtung befreit seien . produktbezogenen Informationspflichten gälten auch Angebote elektronischen Videoportalen vornehmlich Absatzförderung dienten . Werbespot Beklagten stellten audiovisuellen Medienangebote . dienten vornehmlich Werbung Meinungsbildung . deutschen Recht getroffene Ausnahmeregelung berücksichtige Umstand meinungsbildende Mediendienste anders ausgerichteten Regulierung unterlägen Wirtschaftswerbung . Zweck trage § Abs. Rechnung werbetypische Informationspflichten nur auferlege Werbung Waren Dienstleistungen betrieben jedoch Diensten vornehmlich Meinungsbildung dienten Finanzierung Angebote auch Werbung Programme integrierten . Klägerin beanstandeten Gesetzesverstoß Februar ist Lauterkeitsrecht Zweite Gesetz Änderung Gesetzes unlauteren Wettbewerb Wirkung 10 . Dezember novelliert worden . S. . Vorschrift § Nr. aF ist nunmehr inhaltsgleich Spürbarkeitsklausel § Abs. ergänzten § enthalten . Tatbestand Rechtsbruchs hat Sache geändert Urteil 2 . März . Konsumgetreide ; Urteil 5 . Oktober . Tabakwerbung Internet . Herstellern Händlern § Abs. § Abs. PkwEnVKV auferlegte Verpflichtung sicherzustellen verwendeten Werbeanzeigen Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen Maßgabe Abschnitt Anlage enthalten ist Marktverhaltensregelung Sinne § Nr. aF § Urteil 5 . März . Neue Personenkraftwagen . gilt auch Regelung Abs. Verpflichtung § Abs. elektronischer Form verbreitetes Werbematerial entsprechend anwendbar erklärt . ist Berufungsgericht ausgegangen . Beklagte ist § Abs. § Abs. Nr. grundsätzlich verpflichtet Werbung Rede stehende Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen machen . Angaben hat Beklagte bereitgestellt . Hersteller Händler neue Personenkraftwagen ausstellen Kauf Leasing anbieten werben haben Angaben Kraftstoffverbrauch Maßgabe § § machen Abs. . § Abs. PkwEnVKV haben Hersteller Händler Werbeschriften verwenden -9- stellen dort Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen Maßgabe Abschnitt Anlage Verordnung gemacht werden . § Abs. Satz gilt entsprechend elektronischer Form verbreitetes Werbematerial Werbung elektronische magnetische optische Speichermedien . Vorschriften wird Art . Richtlinie Bereitstellung Verbraucherinformationen Kraftstoffverbrauch Marketing neue Personenkraftwagen umgesetzt . Beklagte ist bevollmächtigte Vertreterin Herstellers Kraftfahrzeugen Marke gilt § Nr. Herstellerin Sinne § Abs. . Berufungsgericht ist zutreffend Revision unangegriffen ausgegangen Beklagten Werbematerial Sinne § Abs. Satz handelt . § Nr. ist Werbematerial Form Informationen Vermarktung Werbung Verkauf Leasing neuer Personenkraftwagen Öffentlichkeit verwendet werden ; umfasst auch Texte Bilder Internetseiten . Ersichtlich werden Texte Bilder Internetseiten lediglich beispielhaft genannt so Begriff Werbematerials auch Internet abrufbare Videos umfasst . steht Parteien Streit Werbung neue Personenkraftwagen Marke krete Modell bezieht betrifft . lagen Ausnahme § Abs. Satz eingreift Voraussetzungen offizielle Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO 2Emmissionen Internetauftritt Beklagten anzugeben sind . Beklagte ist Pflicht Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen machen § Abs. Satz befreit . § Abs. Satz sind Hörfunkdienste audiovisuelle Mediendienste Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie Pflicht ausgenommen offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen spezifischen CO2-Emissionen betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen anzugeben . Regelung § Abs. Satz ist zwar Richtlinie ausdrücklich vorgesehen . steht jedoch Einklang Richtlinie vorgesehenen Empfehlung Europäischen Kommission beruht . Regelungen Art . Art . Richtlinie enthalten Vorgaben Verkaufsort bereitzuhaltende Angaben Kraftstoffverbrauch neue Personenkraftwagenmodelle . . Abs. Richtlinie stellen Mitgliedstaaten sicher Werbeschriften offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte offiziellen spezifischen CO2-Emissionswerte betreffenden Personenkraftwagenmodelle Anhang enthalten . Mitgliedstaaten tragen Art . Abs. Richtlinie gegebenenfalls Sorge anderes Werbematerial obengenannten Werbeschriften Angabe offiziellen offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte betreffenden Personenkraftwagenmodells enthält . Richtlinie macht allein Vorgaben Werbung neue Personenkraftwagenmodelle Werbeschriften Werbematerial . Werbeschriften handelt Art . Nr. Richtlinie Druckschriften Vertrieb Fahrzeugen Werbung Öffentlichkeit verwendet werden . ausdrückliche Regelung Angaben Kraftstoffverbrauch Werbung neue Personenkraftwagen Fernsehen Hörfunk Internet elektronischen Speichermedien machen sind enthält Richtlinie . Art . Abs. Richtlinie 1999/94/EG anordnet anderes Werbematerial Inverkehrbringen neuer Personenkraftwagen genutzt wird erforderlichen Angaben enthalten soll hat Kommission Regelung Art . Abs. Buchst . Richtlinie Empfehlung 26 . März Anwendung Richtlinie enthaltenen Bestimmungen Werbeschriften andere Medien . 29 . März S. Erstreckung Verpflichtung Angaben spezifischen Kraftstoffverbrauch CO 2-Emissionen neuer Personenkraftwagen machen elektronisch verbreitetes Werbematerial Werbung elektronischen magnetischen optischen Speichermedien empfohlen Nr. Abs. Kommissionsempfehlung . Empfehlung gilt Nr. Hörfunkdienste Fernsehdienste gemäß Art . Buchst . Richtlinie 89/552/EWG Koordinierung bestimmter Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Ausübung Fernsehtätigkeit . 17 . Oktober S. Änderungen Richtlinie Koordinierung bestimmter Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Bereitstellung audiovisueller Mediendienste . 15 . April S. ersetzt worden ist . Grundlage Empfehlung hat deutsche Verordnungsgeber § Abs. Satz angeordnet Werbung neue Personenkraftwagen Hörfunkdiensten audiovisuellen Mediendiensten Regelungsbereich Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverord- nung ausgenommen ist BR-Drs . S. ; vgl. . Berufungsgericht hat Recht angenommen " " noch Beklagten betriebene audiovisuellen Mediendienst Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie darstellt . Regelung ist audiovisueller Mediendienst Dienstleistung Sinne Artikel Mediendiensteanbieter redaktionelle Verantwortung trägt Hauptzweck Bereitstellung Sendungen Information Unterhaltung Bildung allgemeinen Öffentlichkeit elektronische Kommunikationsnetze Sinne Art . Buchst . Richtlinie ist . audiovisuellen Mediendiensten handelt entweder Fernsehprogramme audiovisuelle Mediendienste Abruf Art . Abs. Buchst . g Richtlinie näher definiert werden . Sendung ist Art . Abs. Buchst . Richtlinie Abfolge bewegten Bildern Ton Einzelbestandteil Mediendiensteanbieter erstellten Sendeplans ist Form Inhalt Form Inhalt Fernsehprogrammen vergleichbar sind . Beispiele Sendungen sind Spielfilme Sportberichte Fernsehkomödien Dokumentarfilme Kindersendungen Originalfernsehspiele . Werbevideokanal Beklagten stellt jedenfalls audiovisuellen Mediendienst Sinne Art . Abs. . Richtlinie schon Werbezwecks Geltungsbereich Vorschrift ausgeschlossen ist . Deutschland/Deutsche Umwelthilfe . Hauptzweck YouTube-Kanals Beklagten besteht Bereitstellung Sendungen Information Unterhaltung Bildung allgemeinen Öffentlichkeit elektronische Kommunikationsnetze Werbung rein kommerziellen Zwecken dargestellte Ware Dienstleistung ; Werbevideo Zuschauer informieren unterhalten auch erziehen kann geschieht nur Ziel Mittel Werbung . Deutschland/Deutsche Umwelthilfe ; . . Beklagte kann Erfolg geltend machen Auslegung Unionsrechts verletze Grundrecht Freiheit Meinungsäußerung Informationsfreiheit Art . Charta Grundrechte Europäischen Union . Umstand anders behandelt werden Sendungen Werbezwecke verfolgt werden findet Rechtfertigung Hinblick verfolgte Ziel vergleichbaren Situation befinden Sendungen . Deutschland/Deutsche Umwelthilfe . Beklagte betreibt auch audiovisuellen Mediendienst Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie . Begriff audiovisuellen kommerziellen Kommunikation wird Art . Abs. Buchst . Richtlinie dahingehend definiert Bilder Ton handelt unmittelbaren mittelbaren Förderung Absatzes Waren Dienstleistungen natürlicher juristischer Personen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen dienen ; Bilder sind Sendung Entgelt ähnliche Gegenleistung Eigenwerbung beigefügt enthalten . audiovisuellen kommerziellen Kommunikation zählen anderem Fernsehwerbung Produktplatzierung . Allerdings kann Berufungsgericht gegebenen Begründung angenommen werden Beklagten sei audiovisueller Mediendienst Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie . Berufungsgericht hat angenommen Werbespot Beklagten YouTube-Kanal selbst seien audiovisueller Mediendienst anzusehen Werbespot auch Beklagten vornehmlich Werbung Meinungsbildung diene so auch Urteil 5 . Februar juris . ] ; juris . ] . audiovisuelle kommerzielle Kommunikation dient jedoch Meinungsbildung Absatzförderung dennoch sieht Art . Abs. Buchst . Richtlinie audiovisuellen Mediendienst . Bestimmungen Richtlinie gelten Art . entsprechend reine TeleshoppingFernsehkanäle Fernsehkanäle ausschließlich Eigenwerbung betreiben insoweit zutreffend . ; vgl. auch Brtka GRUR-Prax . YouTube-Videokanal Beklagten Video " " können jedoch audiovisuelle merzielle Kommunikation angesehen werden Sendung Entgelt ähnliche Gegenleistung Eigenwerbung Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie beigefügt enthalten sind . Beklagten betriebene Videokanal enthält nur individuelle voneinander unabhängige Videos . Videos sind " Sendung " Sinne Art . Abs. Buchst . Richtlinie beigefügt enthalten . Umwelthilfe . kann auch angenommen werden Bilder Werbezwecke verfolgt würden seien Anfang Ende fraglichen Videos finden somit Video Sendung darstelle " beigefügt enthalten " . Unionsgesetzgeber hat Verwendung Begriffe " beifügen " " eingefügt sein " üblichen Sinnes Einzelbilder abgestellt Sendung gehören Kern darstellen . Klägerin angegriffene Video hat Ganzes Werbecharakter . wäre gekünstelt allein Bildern Anfang Ende befinden Werbezwecke beizumessen . Deutschland/Deutsche Umwelthilfe . Berufungsgericht hat Recht angenommen beanstandete Werbung Beklagten geeignet ist § Abs. § Abs. geschützten Interessen Verbrauchern sonstigen Marktteilnehmern spürbar beeinträchtigen § Abs. . Senat hat Geltung § Abs. aF ständiger Rechtsprechung angenommen Erfordernis Spürbarkeit Abs. Satz aF erfüllt ist Verbraucher Informationen vorenthalten werden Unionsrecht wesentlich einstuft vgl. Urteil 7 . Mai . Zauber Nordens . kann jedenfalls Geltung Wirkung 20 . Dezember geänderten § Abs. festgehalten werden vgl. Urteil 4 . Februar . . Voraussetzungen § Abs. geregelten Unlauterkeitsbestands Verbraucher vorenthaltene wesentliche Information " je Umständen benötigt informierte Entscheidung treffen " Vorenthalten geeignet ist Verbraucher geschäftlichen Entscheidung veranlassen andernfalls getroffen hätte " stellen § Abs. Satz Nr. zusätzliche Tatbestandsmerkmale selbständig prüfen sind Urteil 2 . März . Komplettküchen . Verbraucher wird wesentliche Information schon Allgemeinen insbesondere Fällen wesentliche Merkmale Ware Dienstleistung Sinne § Abs. Nr. betrifft informierte Kaufentscheidung benötigen . Komplettküchen . Ebenso wird konkreten Fall besonderen Umstände vorliegen grundsätzlich auszugehen sein Vorenthalten wesentlichen Information Verbraucher Umständen benötigt informierte Entscheidung treffen geeignet ist Verbraucher geschäftlichen Entscheidung veranlassen geboten gewesenen Information getroffen hätte . Komplettküchen . So liegt Streitfall . Verbraucher benötigt Angaben offiziellen Kraftstoffverbrauch offiziellen CO2-Emissionen Neuwagenkauf informierte geschäftliche Entscheidung treffen . Genaue zweckdienliche vergleichbare Informationen spezifischen Kraftstoffverbrauch CO2-Emissionen Personenkraftwagen können Kaufentscheidung Verbraucher sparsamerer CO2-reduzierter Fahrzeuge beeinflussen Erwägungsgrund Richtlinie . Vorenthalten Angaben ist auch geeignet Verbraucher geschäftlichen Entscheidung veranlassen andernfalls getroffen hätte . Zwar kann ausgegangen werden Verbraucher bereits Klägerin beanstandeten beworbenen Fahrzeugs entschließt . Jedoch ist geeignet Verbraucher bewegen Angebot befassen Kenntnis Kraftstoffverbrauchs möglicherweise Betracht gezogen hätte juris . . Begriff geschäftlichen Entscheidung ist Definition Art . Buchst . Richtlinie weit verstehen . geschäftliche Entscheidung ist insbesondere Entscheidung Verbrauchers Bedingungen Kauf tätigen will . Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union umfasst Begriff " geschäftliche Entscheidung " nur Entscheidung Erwerb Nichterwerb Produkts auch unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen insbesondere Betreten Geschäfts Urteil 19 . Dezember . Sviluppo . Aufrufen Verkaufsportals Internet steht Besuch stationären Geschäfts gleich Urteil 14 . September . MeinPaket.de . beanstandete Verhalten Beklagten ist geeignet Verbraucher geschäftlichen Entscheidung veranlassen andernfalls getroffen hätte . Beklagte fordert Internetnutzer beworbenen Personenkraftwagen Vertragspartner Nähe informieren . abweichender Anhaltspunkte kann ausgegangen werden Verbraucher Aufforderung nachkommen . Revision macht geltend abweichend Regelfall Verbraucher vorenthaltene wesentliche Information Kaufentscheidung benötigt Vorenthalten Information Verbraucher anderen Kaufentscheidung veranlassen kann vgl. . Komplettküchen . Berufungsgericht hat Ergebnis Recht geltend gemachten Unterlassungsanspruch § Abs. Satz erforderliche Wiederholungsgefahr bejaht . Ist Streitfall Wettbewerbsverstoß gekommen streitet tatsächliche Vermutung Wiederholungsgefahr . . ; vgl. nur Urteil 14 . Januar . Freunde finden . Ansicht Revision ist Wiederholungsgefahr entfallen Beklagte Berufungsverfahren strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat . Unterlassungserklärung muss Verletzungshandlung begründete Gefahr Wiederholung entsprechender Wettbewerbsverstöße auszuräumen eindeutig hinreichend bestimmt sein ernstlichen Willen Schuldners erkennen lassen betreffende Handlung mehr begehen angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert sein . muss bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch Inhalt Umfang voll abdecken dementsprechend uneingeschränkt unwiderruflich unbedingt grundsätzlich auch Angabe Endtermins erfolgen . Maßgeblicher Zeitpunkt Beurteilung Frage Unterlassungsverpflichtungserklärung Wiederholungsgefahr beseitigt ist Abgabe Erklärung . . ; vgl. Urteil 17 . September . Smartphonewerbung . Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung entspricht Erfordernissen . kommt allerdings Klägerin Unterwerfungserklärung erst Schluss mündlichen Verhandlung Berufungsverfahren angenommen hat . Wiederholungsgefahr entfällt bereits Abgabe Angebots Form Unterwerfungserklärung Urteil 18 . Mai . Vertragsstrafevereinbarung . Beklagte Unterwerfungserklärung Berufungsverfahren schriftsätzlich abgegeben Berufungsverhandlung konkretisiert hat hätte Berufungsgericht Entscheidung berücksichtigen Unterlassung gerichtete Klage abweisen müssen Unterlassungserklärung geeignet gewesen wäre Wiederholungsgefahr beseitigen . Unterlassungserklärung inhaltlich vollständig geltend gemachten Unterlassungsanspruch übereinstimmt lässt jedoch ernstlichen Willen Beklagten erkennen Klageantrag beanstandete Handlung mehr begehen . Beklagte hat Berufungsverfahren erklärt Unterlassungserklärung betreffe bisher streitgegenständlichen Sachverhalt sei nur vorsorglich abgegeben worden weiteren Rechtsstreit vermeiden . Sachlage kann Wegfall Wiederholungsgefahr Hinblick streitgegenständlichen Unterlassungsanspruch ausgegangen werden . 3 . Klägerin steht auch Anspruch Ersatz pauschaler Abmahnkosten § Abs. Satz Zinsen Zeitpunkt Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch bestand . IV . ist Revision Berufungsurteil Kosten Beklagten § Abs. zurückzuweisen . Kirchhoff Schwonke Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung