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NAMEN
Verkündet
:
17
.
September
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Quersubventionierung
Laborgemeinschaften
§
Abs.
;
§
Abs.
Wird
Beweisaufnahme
Amts
angeordnet
ist
materiell
beweisbelastete
Partei
Beweisführer
.
S.
§
Satz
;
Durchführung
Beweisaufnahme
darf
Fall
abhängig
gemacht
werden
beweisbelastete
Partei
Auslagenvorschuss
zahlt
.
Urteil
17
.
September
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Kläger
wird
Urteil
13
.
Zivilsenats
21
.
Juni
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
sind
Ärzte
Folgenden
:
Laborärzte
.
Kläger
betreiben
Beklagten
jeweils
entsprechende
Gemeinschaftspraxis
.
Beklagten
sind
Mitgesellschafter
Laborgemeinschaft
"
Arbeitsgemeinschaft
Labor
Diagnostik
"
Geschäftsführer
1
.
Oktober
waren
.
Kläger
wenden
Schreiben
Beklagten
13
.
April
niedergelassenen
Ärzten
angeboten
wurden
.
laborärztliche
Leistungen
Laborgemeinschaft
Ärztliche
Laborleistungen
werden
gesetzlichen
Krankenversicherung
andere
ärztliche
Leistungen
auch
Einheitlichen
Bewertungsmaßstab
abgerechnet
Kassenärztlichen
Bundesvereinigungen
Spitzenverbänden
Krankenkassen
vereinbaren
§
.
Abschnitt
einheitlichen
Bewertungsmaßstabs
regelt
Laboratoriumsuntersuchungen
zwar
II
.
allgemeinen
.
speziellen
Untersuchungen
.
Entsprechend
werden
O-IIILeistungen
unterschieden
.
O-I-
O-II-Leistungen
können
auch
niedergelassene
Ärzte
Laborärzte
sind
Folgenden
:
niedergelassene
Ärzte
selbst
erbringen
Krankenkasse
abrechnen
;
O-III-Leistungen
sind
Laborärzten
vorbehalten
können
nur
abgerechnet
werden
.
niedergelassene
Ärzte
selbst
Laborleistungen
erbringen
geschieht
häufig
eigenen
Praxis
.
Vielmehr
schließen
Laborgemeinschaften
regelmäßig
Praxen
Laborärzte
angesiedelt
sind
.
Laborärzte
erbringen
dann
O-I-
O-II-Leistungen
Laborgemeinschaft
angeschlossenen
niedergelassenen
Ärzte
eigenem
Namen
Einheitlichen
Bewertungsmaßstab
Krankenkassen
abrechnen
.
Sind
Untersuchungen
Kategorie
erforderlich
müssen
niedergelassenen
Ärzte
Patienten
Laborarzt
überweisen
.
Kläger
haben
Versendung
Schreibens
Beklagten
Wettbewerbsverstoß
gesehen
.
haben
behauptet
Beklagten
angebotenen
Preise
O-II-Untersuchungen
Sätze
Einheitlichen
Bewertungsmaßstabs
unterschreiten
lägen
Selbstkosten
.
Gewinn
Differenz
ergebe
solle
niedergelassenen
Ärzte
bewegen
Beklagten
Patienten
O-III-Untersuchungen
überweisen
.
Revisionsinstanz
Bedeutung
haben
Kläger
zuletzt
beantragt
Beklagten
Androhung
Ordnungsmitteln
verbieten
geschäftlichen
Verkehr
Zwecken
Wettbewerbs
niedergelassenen
Ärzten
Überweisung
Patienten
O-III-Untersuchungen
Zuwendung
gewähren
liegt
niedergelassenen
Ärzten
Beklagten
betreute
Laborgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft
Diagnostik
O-II-Untersuchungen
Preisen
angeboten
gewährt
werden
Selbstkosten
liegen
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Beklagten
antragsgemäß
Unterlassung
verurteilt
.
Revision
Beklagten
hat
Senat
Berufungsurteil
aufgehoben
Sache
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
21.4.2005
Quersubventionierung
Laborgemeinschaften
.
Berufungsgericht
hat
Klage
Zurückweisung
Berufung
Kläger
abgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Senat
zugelassene
Revision
Kläger
Klagbegehren
weiterverfolgen
.
Beklagten
beantragen
Revision
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Wettbewerbsverstoß
Beklagten
verneint
Begründung
ausgeführt
:
Kläger
hätten
anspruchsbegründenden
Voraussetzungen
Unterlassungsanspruchs
§
Abs.
§
Nr.
unsachlichen
Beeinflussung
Entscheidungsfreiheit
niedergelassenen
Ärzte
bewiesen
.
unsachliche
Beeinflussung
setze
Streitfall
Beklagten
angebotenen
Preise
Laborleistungen
Selbstkosten
lägen
niedergelassene
Ärzte
günstigen
Preise
O-I-
O-II-Leistungen
verleiten
ließen
Beklagten
Patienten
O-III-Untersuchungen
überweisen
.
festzustellen
sei
erforderlich
gewesen
Amts
demoskopisches
Sachverständigengutachten
einzuholen
.
Beweislast
Kausalzusammenhang
Anlockhandlung
unterstellt
kostendeckenden
Preisen
O-I-
O-IILeistungen
Anlockwirkung
Überweisung
Patienten
O-IIILeistungen
obliege
Klägern
.
bestehe
Vermutung
Zusammenhang
.
Kläger
Beweisaufnahme
angeforderten
Kostenvorschuss
geleistet
hätten
habe
Erfolg
Klage
notwendige
Kausalzusammenhang
festgestellt
werden
können
.
bestehe
auch
Anspruch
Unterlassung
§
Nr.
i.V.
§
Berufsordnungen
Ärzte
.
Kläger
hätten
behauptet
Beklagten
günstigen
Preise
O-I-
O-II-Leistungen
jeweils
abhängig
gemacht
hätten
Patienten
O-III-Leistungen
überwiesen
würden
.
Mangels
ausreichenden
Vortrags
Kläger
scheide
Anspruch
Abs.
i.V.
§
Gesichtspunkt
allgemeinen
Marktstörung
i.V.
§
Nr.
ebenfalls
.
II
.
Beurteilung
hält
Angriffen
Revision
stand
.
führen
Aufhebung
auch
zweiten
Berufungsurteils
erneuten
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
Zukunft
gerichteten
Unterlassungsanspruch
sind
Bestimmungen
30
.
Dezember
Kraft
getretenen
Gesetzes
Änderung
Gesetzes
unlauteren
Wettbewerb
22
.
Dezember
.
S.
anzuwenden
Richtlinie
unlautere
Geschäftspraktiken
umgesetzt
worden
ist
.
Streitfall
Wiederholungsgefahr
gestützte
Unterlassungsanspruch
besteht
allerdings
nur
beanstandete
Verhaltensweise
auch
schon
Zeitpunkt
Begehung
wettbewerbswidrig
war
.
.
;
vgl.
.
20.1.2005
Direkt
Werk
;
Urt
.
28.6.2007
.
Telefonaktion
.
2
.
Berufungsgericht
ist
Recht
ausgegangen
beanstandete
Verhalten
§
§
Nr.
wettbewerbswidrig
ist
Beklagten
O-I-
O-II-Leistungen
Arbeitsgemeinschaft
Selbstkosten
etwa
Quersubventionierungen
Laborgemeinschaft
angeboten
niedergelassenen
Ärzte
veranlasst
haben
Patienten
O-III-Untersuchungen
überweisen
.
beanstandete
Verhalten
verstößt
Voraussetzungen
auch
rechtliche
Kopplung
Vorteilsgewährung
Patientenüberweisung
Verbot
Ausübung
unangemessenen
unsachlichen
Einflusses
Nachfrageverhalten
.
S.
§
Nr.
.
21.4.2005
Quersubventionierung
Laborgemeinschaften
.
3
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
angenommen
Kläger
anspruchsbegründenden
Voraussetzungen
Beweislast
tragen
.
Ansicht
Revision
besteht
Beweislast
umkehrende
Vermutung
niedergelassenen
Ärzte
üblicherweise
Patienten
O-III-Unter-
suchungen
stets
Laborärzte
überweisen
O-Iund
O-II-Leistungen
Laborgemeinschaft
unterhalten
.
ebenfalls
denkbar
auch
wenig
wahrscheinlich
erscheint
niedergelassenen
Ärzte
Entscheidung
Überweisung
Patienten
O-III-Untersuchungen
unabhängig
treffen
Laborarzt
Laborgemeinschaft
zusammenarbeiten
Quersubventionierung
Laborgemeinschaften
.
4
.
Ansicht
Revision
liegt
Verfahrensfehler
Berufungsgericht
eigener
Sachkunde
Amts
angeordnet
hat
demoskopisches
Sachverständigengutachten
einzuholen
.
Beurteilung
bestimmte
Tatsache
richterlicher
Sachkunde
feststellbar
ist
Feststellung
Beweisaufnahme
bedarf
ist
tatrichterlicher
Natur
Revisionsinstanz
nur
begrenzt
überprüfbar
Tatsachenstoff
verfahrensfehlerfrei
ausgeschöpft
Beurteilung
frei
Widersprüchen
Erfahrungssätzen
vorgenommen
worden
ist
.
Versäumte
Meinungsumfrage
;
Urt
.
Elternbriefe
;
Bornkamm
.
Gehören
entscheidenden
Richter
selbst
angesprochenen
bedarf
Allgemeinen
zwar
Meinungsumfrage
untermauerten
Sachverständigengutachtens
.
ist
unabhängig
entsprechenden
Beweisantrag
§
Abs.
Satz
Einholung
Sachverständigengutachtens
häufig
dann
geboten
erkennenden
Richter
fragliche
Werbung
angesprochen
wird
.
Marktführerschaft
.
Streitfall
bestünden
zwar
Bedenken
Berufungsgericht
freier
Würdigung
Parteivorbringens
Zugrundelegung
allgemeinen
Lebenserfahrung
Überzeugung
gebildet
hätte
niedergelassene
Ärzte
Patienten
O-III-Untersuchungen
tendenziell
eher
Laborärzte
verweisen
ohnehin
schon
Laborgemeinschaft
zusammenarbeiten
Quersubventionierung
Laborgemeinschaft
geeignet
ist
Entscheidung
niedergelassenen
Ärzte
unsachlich
beeinflussen
.
Andererseits
ist
Rechts
einzuwenden
Berufungsgericht
Entscheidung
vergeblichen
Anfrage
Kassenärztlichen
Bundesvereinigung
repräsentative
Umfrage
zugrunde
legen
demoskopisches
Sachverständigengutachten
einholen
wollte
.
5
.
Revision
beanstandet
jedoch
Recht
Berufungsgericht
Berufung
Kläger
Durchführung
Beweisaufnahme
allein
zurückgewiesen
hat
Kläger
auferlegten
Kostenvorschuss
eingezahlt
haben
.
Revision
weist
zutreffend
Beschluss
19
.
Februar
Berufungsgericht
Zahlung
Vorschusses
Kläger
angeordnet
hat
§
Satz
§
gestützt
werden
kann
.
Beweisführer
.
S.
§
Satz
ist
nur
Partei
Beweis
angeboten
hat
.
materielle
Beweislast
bestimmt
Vorschussschuldner
nur
dann
Beweisaufnahme
Parteien
beantragt
worden
ist
.
m.w
.
.
Kläger
Sachverständigengutachten
beantragt
haben
durfte
Berufungsgericht
auch
Auslagenvorschuss
gemäß
Satz
belasten
.
-9-
Auch
§
Abs.
rechtfertigt
Berufung
Vorschusszahlung
zurückzuweisen
.
Vorschrift
ist
zwar
zulässig
Handlungen
Amts
vorgenommen
werden
Vorschuss
Deckung
Auslagen
erheben
.
gilt
aber
gemäß
§
Abs.
Amts
angeordnete
Beweisaufnahmen
§
Abs.
.
;
Zimmermann
Zimmermann
§
Rdn
.
16
;
Hartmann
Kostengesetze
39
.
Aufl
.
Rdn
.
;
10
.
Aufl
.
§
Rdn
.
26
;
Oestreich/Winter/Hellstab
§
Rdn
.
9
;
Zöller/Greger
28
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
wäre
widersprüchlich
§
Abs.
enthaltene
Durchbrechung
Beibringungsgrundsatzes
Ebene
Kostenrechts
wieder
aufzuheben
.
Einzahlung
§
Abs.
verlangten
Kostenvorschusses
Amts
angeordnete
Beweiserhebung
Sachverständigengutachten
handelt
mithin
Prozesshandlung
Versäumung
§
Ausschluss
Vorschussleistung
abhängig
gemachten
Beweisaufnahme
Folge
hat
.
Dahinstehen
kann
hier
Kosten
Amts
eingeholten
gegebenenfalls
schon
Vorlage
erst
Endentscheidung
gemäß
entsprechend
§
Abs.
erhoben
beigetrieben
werden
können
vgl.
Zimmermann
aaO
§
Rdn
.
.
Zahlung
ist
jedenfalls
Bedingung
Durchführung
Beweisaufnahme
22
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
.
ZPO/Zimmermann
3
.
Aufl
.
Rdn
.
3
;
vgl.
.
Brillengestelle
Patentnichtigkeitsverfahren
.
.
angefochtene
Urteil
ist
aufzuheben
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Sachentscheidung
erforderliche
Feststellungen
fehlen
.
wiedereröffneten
Berufungsverfahren
wird
empfehlen
zunächst
prüfen
Beklagten
O-I-
O-II-Leistungen
Arbeitsgemeinschaft
Selbstkosten
angeboten
haben
.
Nur
Fall
sein
sollte
kommt
§
Nr.
Eignung
Preismaßnahme
niedergelassene
Ärzte
veranlassen
Beklagten
Patienten
O-III-Untersuchungen
überweisen
.
Rahmen
§
Nr.
Eignung
unangemessenen
Beeinflussung
Marktverhaltens
ausreicht
bedarf
Nachweises
strengen
Kausalzusammenhangs
möglichen
Quersubventionierung
Laborgemeinschaft
Verweisungsverhalten
Laborgemeinschaft
beteiligten
niedergelassenen
Ärzte
.
Erforderlich
auch
ausreichend
ist
Feststellung
beanstandete
Schreiben
angesprochenen
niedergelassenen
Ärzte
Laborgemeinschaft
beteiligen
eher
geneigt
sein
werden
Patienten
O-III-Untersuchungen
beklagten
Laborärzte
verweisen
.
Frage
wird
Tatrichter
Lebenserfahrung
Berücksichtigung
Höhe
finanziellen
Vorteils
angesprochenen
ten
Falle
Quersubventionierung
Laborgemeinschaft
Beklagten
zufließt
Allgemeinen
auch
demoskopische
Befragung
niedergelassener
Ärzte
beantworten
können
.
Bornkamm
Pokrant
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
21.06.2007