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1320 lines
12 KiB

BESCHLUSS
Verkündet
:
22
November
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
Marke
Nr.
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Nr.
Zeichen
fehlt
Ware
Spielzeug
Unterscheidungskraft
Sinne
§
Abs.
Nr.
MarkenG.
Insbesondere
wird
Verkehr
Zeichen
stets
verkürzte
Beschreibung
Ware
Kaleidoskop
verstehen
.
Abstrakte
sprachwissenschaftliche
Erkenntnisse
Annahme
assoziativen
Ergänzung
Abkürzung
erkannten
Begriffen
Kontext
vorgegebenen
Sinn
beruhen
können
weiteres
Rechtsfrage
beantwortende
Beurteilung
Unterscheidungskraft
herangezogenen
werden
.
sind
vielmehr
Umstände
konkret
beurteilenden
Bezeichnung
Kennzeichengewohnheiten
maßgebenden
Branche
Blick
nehmen
.
Beschluss
22
November
Bundespatentgericht
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
22
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Markeninhaberin
wird
Beschluss
29
.
Senats
Marken-Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
21
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Markeninhaberin
ist
28
.
Februar
Wortmarke
Waren
Dienstleistungen
Klasse
Unterrichtsmittel
ausgenommen
Apparate
;
Klasse
Spiele
Spielzeug
;
Klasse
Bestellannahme
Lieferauftragsservice
Rechnungsabwicklung
auch
Rahmen
eingetragen
.
Antragstellerin
hat
Deutschen
Markenamt
Löschung
Marke
beantragt
.
sei
unterscheidungskräftig
freihaltebedürftig
Bezeichnung
übliche
Abkürzung
Sachbezeichnung
Kaleidoskop
sei
.
Deutsche
Markenamt
hat
Löschungsantrag
Beschluss
31
.
August
zurückgewiesen
.
Beschwerde
Antragstellerin
hat
Bundespatentgericht
Beschluss
Deutschen
Patentund
aufgehoben
Löschungsantrag
Ware
Klasse
Spielzeug
zurückgewiesen
wurde
.
Insoweit
hat
Deutsche
Markenamt
angewiesen
Löschung
angegriffenen
Marke
anzuordnen
21
.
September
juris
.
Hiergegen
wendet
Markeninhaberin
Bundespatentgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
.
II
.
Bundespatentgericht
hat
angenommen
angemeldeten
Marke
fehle
Ware
Spielzeug
Unterscheidungskraft
Sinne
§
Abs.
Nr.
MarkenG.
hat
ausgeführt
:
angegriffene
Marke
habe
optische
Gerät
Kaleidoskop
Klasse
eingetragenen
Oberbegriff
Spielzeug
umfasst
werde
nur
Vordergrund
stehenden
beschreibenden
Begriffsinhalt
.
Zwar
sei
Begriff
deutschen
Sprache
Wort
noch
Abkürzung
lexikalisch
nachweisbar
.
Bezug
Ware
Kaleidoskop
würden
angesprochenen
breiten
Verkehrskreise
Kennzeichnung
aber
nur
verkürzte
Beschreibung
Ware
verstehen
.
optische
Gerät
Kaleidoskop
fernrohrähnliches
Spielzeug
Drehen
bunte
Glassteinchen
verschiedenen
Mustern
Bildern
anordneten
sei
fast
Menschen
Kindheit
bekannt
.
deutschen
Sprache
ausschließlich
Begriff
Kaleidoskop
vorkomme
werde
Verkehr
Wort
ausschließlich
Kaleidoskop
Verbindung
bringen
.
komme
fast
gleichlautende
fast
gleich
geschriebene
englischsprachige
Begriff
kaleidoscope
abgekürzt
werde
Abkürzung
auch
deutschen
Sprachraum
tatsächlich
Kaleidoskope
spezifische
Eigenschaften
benutzt
werde
.
Markenwort
handele
Abwandlung
zwar
wahrgenommen
werde
Verkehr
aber
geläufige
sachbezogene
werbeübliche
Angabe
Kaleidoskop
wiedererkenne
.
könne
deutschen
Sprache
stets
nur
Kaleidoskop
beziehen
.
also
optisches
Gerät
Kurzwort
bezeichnet
werde
werde
Verkehr
Bezeichnung
Herkunftshinweis
nur
verkürzte
Sachangabe
verstehen
.
Verkehr
müsse
Interpretationsbemühungen
anstellen
.
Fehlen
-skop
verändere
allgemein
bekannten
warenbeschreibenden
Charakter
Kaleidoskop
noch
komme
Verkürzung
ungewöhnliche
Eigenart
.
Ansicht
werde
gestützt
Erkenntnisse
Linguistik
Rahmen
sogenannten
Prototypentheorie
.
sei
Verständnishorizont
Hörenden
Sehenden
Fehlen
Wortes
auch
Fehlen
Wortteilen
ausgerichtet
Wort
Weise
ergänzen
sehr
häufig
Allgemeinsprache
vorkomme
Bezug
Kontext
vorgegebenen
Sinn
hier
Bezug
beanspruchte
Ware
Spielzeug
bekannt
sei
.
rechtfertige
Umstand
ebenfalls
Endung
skop
gebildeten
Wörter
Endoskop
Horoskop
Teleskop
Stethoskop
Umgangssprache
Endo
verkürzt
würden
andere
Beurteilung
.
angemeldeten
Zeichen
Kaleidoskope
erforderliche
Unterscheidungskraft
fehle
Gerät
Kaleidoskop
angemeldeten
Warenoberbegriff
Spielzeug
falle
sei
Oberbegriff
insgesamt
löschen
.
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
Beurteilung
angemeldete
Wort
sei
Ware
Spielzeug
unterscheidungskräftig
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Unterscheidungskraft
Sinne
§
Abs.
Nr.
ist
Marke
innewohnende
konkrete
Eignung
Verkehr
Unterscheidungsmittel
aufgefasst
werden
Rede
stehenden
Waren
Dienstleistungen
bestimmten
Unternehmen
stammend
kennzeichnet
Waren
Dienstleistungen
anderer
Unternehmen
unterscheidet
vgl.
Urteil
21
.
Januar
.
Vorsprung
Technik
;
Beschluss
21
.
Dezember
.
.
Hauptfunktion
Marke
besteht
Ursprungsidentität
gekennzeichneten
Waren
Dienstleistungen
gewährleisten
.
allein
Fehlen
Unterscheidungskraft
gungshindernis
begründet
ist
großzügiger
Maßstab
anzulegen
so
auch
noch
so
geringe
Unterscheidungskraft
genügt
Schutzhindernis
überwinden
Beschluss
4
.
Dezember
.
Willkommen
Leben
;
Beschluss
24
.
Juni
ZB
.
!
.
Unterscheidungskraft
ist
Hinblick
Waren
Dienstleistungen
Marke
Schutz
beansprucht
gesondert
beurteilen
.
Abzustellen
ist
Anschauung
angesprochenen
Verkehrs
.
ist
mutmaßliche
Wahrnehmung
normal
informierten
angemessen
aufmerksamen
verständigen
Durchschnittsverbrauchers
fraglichen
Waren
Dienstleistungen
abzustellen
Urteil
8
.
Mai
Slg
.
.
EUROHYPO
;
Beschluss
15
.
Januar
.
.
2
.
Bundespatentgericht
hat
angenommen
angesprochenen
Verkehrskreise
würden
Kennzeichnung
Bezug
optische
Gerät
Kaleidoskop
nur
verkürzte
Beschreibung
Ware
verstehen
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Rechtsbeschwerde
stand
.
Bundespatentgericht
hat
hohe
Anforderungen
Vorliegen
Unterscheidungskraft
Sinne
§
Abs.
Nr.
gestellt
.
Allerdings
ist
angemeldeten
Bezeichnung
Eintragung
Marke
Fehlens
Unterscheidungskraft
versagen
Wortbestandteile
Bezeichnung
beschreibenden
Begriffsinhalt
enthalten
Frage
stehenden
Waren
Dienstleistungen
Unklarheiten
erfasst
wird
.
beschreibenden
Angaben
gibt
tatsächlichen
Anhaltspunkt
Verkehr
Unterscheidungsmittel
versteht
vgl.
Beschluss
22
.
Januar
.
.
Kann
Wortzeichen
fraglichen
Waren
Dienstleistungen
Vordergrund
stehender
beschreibender
Begriffsinhalt
zugeordnet
werden
handelt
auch
sonst
gebräuchliches
Wort
deutschen
bekannten
Fremdsprache
Verkehr
etwa
auch
entsprechenden
Verwendung
Werbung
stets
nur
Unterscheidungsmittel
verstanden
wird
so
gibt
tatsächlichen
Anhalt
Unterscheidungseignung
Unterscheidungskraft
fehlt
.
economy
Beschluss
4
.
April
ZB
.
.
Annahme
Bundespatentgerichts
wird
Bezeichnung
Spielzeug
angesprochene
normal
informierte
angemessen
aufmerksame
verständige
Durchschnittsverbraucher
Bezeichnung
stets
verkürzte
Beschreibung
Ware
Kaleidoskop
verstehen
.
Bundespatentgericht
hat
festgestellt
Bezeichnung
gebräuchliche
Bezeichnung
Werbeaussage
deutschen
Inland
bekannten
Fremdsprache
ist
.
ist
vielmehr
ausgegangen
Begriff
deutschen
Sprache
Wort
noch
Abkürzung
lexikalisch
nachweisbar
sei
Bedeutung
griechischen
Wörtern
kalós
schön
gut
Aussehen
Form
Gestalt
Bild
zusammengesetzen
Wortes
Alleinstellung
sehr
bekannt
sei
.
Annahme
Bundespatentgerichts
lässt
Annahme
Inland
gebräuchlichen
Abkürzung
stützen
fast
gleichlautende
fast
gleich
geschriebene
englischsprachige
Begriff
kaleidoscope
abgekürzt
wird
.
Bundespatentgericht
hat
festgestellt
Umstand
allein
maßgebende
inländische
Sprachverständnis
beeinflusst
hat
vgl.
.
.
Auch
Annahme
Bundespatentgerichts
Bezeichnung
werde
deutschen
Sprachraum
tatsächlich
Abkürzung
Kaleidoskope
spezifische
Eigenschaften
benutzt
wird
getroffenen
Feststellungen
getragen
.
Vergeblich
stützt
Bundespatentgericht
Zusammenhang
Umstand
Programm
sogenannte
digitalen
Kaleidoskop
Smartphones
bezeichnet
werde
vgl.
http://www.3gapps.de/kaleido
.
So
hat
Deutsche
Patentund
Markenamt
Stellungnahme
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
zutreffend
hingewiesen
insoweit
gerade
Produktbeschreibung
Produktname
verwendet
wird
Softwarebereich
allgemein
üblich
ist
Marken
beschreibenden
Anklängen
verwenden
.
Bundespatentgericht
stützt
werde
angegriffenen
Beschluss
näher
bezeichneten
Internetseiten
Kaleidoskope
beschreibend
verwendet
kann
Aufruf
entsprechenden
Seiten
nachvollzogen
werden
.
Übrigen
hat
Bundespatentgericht
Umstände
festgestellt
sprechen
könnten
angeführten
Internetseiten
geeignet
sind
inländische
Verkehrsverständnis
prägen
vgl.
.
.
-9-
Durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
begegnet
auch
Annahme
Bundespatentgerichts
handele
Abwandlung
Kaleidoskop
zwar
wahrgenommen
werde
geringfügig
anzusehen
sei
.
Verkehr
werde
angegriffene
Bezeichnung
Angabe
Kaleidoskop
erkennen
deutschen
Sprache
stets
nur
Kaleidoskop
beziehen
könne
.
Beurteilung
berücksichtigt
auch
reines
nur
denkbar
ist
sogar
tatsächlich
benutzt
wird
.
So
hat
Deutsche
Markenamt
Beschluss
31
.
festgestellt
kennzeichenmäßig
Kraftfahrzeug
dCi
Damenuhr
Internetshop
.
verwendet
wird
Anlage
Beschluss
31
.
August
.
Abweichende
Feststellungen
hat
Bundespatentgericht
getroffen
.
Amt
weiter
geltend
macht
Bestandteil
Begriffs
lexikalisch
nachweisbar
ist
kann
beruhen
.
Bundespatentgericht
kann
auch
Annahme
gefolgt
werden
Fehlen
Endsilbe
skop
sei
nur
geringfügige
Abweichung
warenbeschreibenden
Begriff
Kaleidoskop
.
normal
informierten
verständigen
Durchschnittsverbraucher
sind
Begriffe
Endsilbe
skop
etwa
Mikroskop
Teleskop
Periskop
bekannt
.
wird
Kenntnis
beschriebenen
Gegenstände
Endung
skop
Wortbildungselement
erkennen
Gerät
optischen
Betrachtung
hindeutet
.
kommt
Nachsilbe
wesentliche
Funktion
Hinblick
Frage
Gegenstand
Gesamtbegriff
beschrieben
wird
.
Wird
Endung
skop
weggelassen
fehlt
wesentlicher
Bezugspunkt
Annahme
konkreten
beschreibenden
Bedeutung
übrigen
Wortbestandteils
.
Bundespatentgericht
hat
angenommen
Beurteilung
werde
auch
Erkenntnisse
Linguistik
Rahmen
sogenannten
Assoziationstheorie
Prototypentheorie
gestützt
Verständnishorizont
Hörenden
Sehenden
Fehlen
Wortes
auch
Fehlen
Wortteilen
ausgerichtet
sei
Wort
Weise
ergänzen
sehr
häufig
Allgemeinsprache
vorkomme
Bezug
Kontext
vorgegebenen
Sinn
hier
Bezug
Ware
Spielzeug
bekannt
sei
.
Auch
Ausführungen
halten
Angriffen
Rechtsbeschwerde
stand
.
Sprachwissenschaftliche
Erkenntnisse
Annahme
assoziativen
Ergänzung
Abkürzung
erkannten
Begriffen
Kontext
vorgegebenen
Sinn
beruhen
können
Rechtsfrage
herangezogenen
beantwortende
werden
.
Beurteilung
dargelegt
ist
Unterscheidungskraft
Verneinung
Unterscheidungskraft
Vordergrund
stehender
beschreibender
Begriffsinhalt
erforderlich
.
bloße
Assoziation
Verkehr
etwa
sprechendes
Zeichen
Hinweis
nur
betriebliche
Herkunft
auch
gekennzeichnete
Ware
gibt
steht
Annahme
Unterscheidungskraft
vgl.
Beschluss
18
.
März
ZB
;
Ingerl/Rohnke
Markengesetz
3
.
Aufl
.
.
.
Annahme
Durchschnittsverbraucher
Bezug
Ware
Spielzeug
Unterscheidungsmittel
stets
nur
Abkürzung
Kaleidoskop
wahrnehmen
wird
steht
auch
Le-
benserfahrung
Einklang
.
dargelegt
hat
Bundespatentgericht
hinreichend
berücksichtigt
genommen
Fantasiebegriff
verstanden
werden
kann
tatsächlich
kennzeichnend
verwendet
wird
.
Deutsche
Markenamt
ist
Beschluss
31
.
August
zutreffend
ausgegangen
Kaleidoskop
vergleichbarer
Weise
gebildeten
Wörter
Endoskop
Horoskop
Teleskop
Stethoskop
Verkehr
typischerweise
Endo
verkürzt
würden
.
Abweichende
Feststellungen
hat
Bundespatentgericht
getroffen
.
Zusammenhang
ausgegangen
ist
Kurzworte
Endo
mögliche
Begriffe
stehen
könnten
Endokrinologe
Endomorphose
Teleobjektiv
spricht
auch
abstrakten
linguistischen
Erkenntnissen
basierende
pauschalierende
Betrachtungsweise
Umstände
konkret
beurteilenden
Bezeichnung
Kennzeichengewohnheiten
maßgebenden
Branche
Blick
nehmende
Prüfung
Einzelfalls
vgl.
auch
Beschluss
31
.
März
.
f.
21
Marlene-Dietrich-Bildnis
.
IV
.
angefochtene
Beschluss
ist
somit
aufzuheben
Sache
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
Bornkamm
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung