BESCHLUSS Verkündet : 22 November Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsbeschwerdesache betreffend Marke Nr. Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Nr. Zeichen fehlt Ware Spielzeug Unterscheidungskraft Sinne § Abs. Nr. MarkenG. Insbesondere wird Verkehr Zeichen stets verkürzte Beschreibung Ware Kaleidoskop verstehen . Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse Annahme assoziativen Ergänzung Abkürzung erkannten Begriffen Kontext vorgegebenen Sinn beruhen können weiteres Rechtsfrage beantwortende Beurteilung Unterscheidungskraft herangezogenen werden . sind vielmehr Umstände konkret beurteilenden Bezeichnung Kennzeichengewohnheiten maßgebenden Branche Blick nehmen . Beschluss 22 November Bundespatentgericht I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 22 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Markeninhaberin wird Beschluss 29 . Senats Marken-Beschwerdesenats Bundespatentgerichts 21 . September aufgehoben . Sache wird anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückverwiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerde wird € festgesetzt . Gründe : Markeninhaberin ist 28 . Februar Wortmarke Waren Dienstleistungen Klasse Unterrichtsmittel ausgenommen Apparate ; Klasse Spiele Spielzeug ; Klasse Bestellannahme Lieferauftragsservice Rechnungsabwicklung auch Rahmen eingetragen . Antragstellerin hat Deutschen Markenamt Löschung Marke beantragt . sei unterscheidungskräftig freihaltebedürftig Bezeichnung übliche Abkürzung Sachbezeichnung Kaleidoskop sei . Deutsche Markenamt hat Löschungsantrag Beschluss 31 . August zurückgewiesen . Beschwerde Antragstellerin hat Bundespatentgericht Beschluss Deutschen Patentund aufgehoben Löschungsantrag Ware Klasse Spielzeug zurückgewiesen wurde . Insoweit hat Deutsche Markenamt angewiesen Löschung angegriffenen Marke anzuordnen 21 . September juris . Hiergegen wendet Markeninhaberin Bundespatentgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde . II . Bundespatentgericht hat angenommen angemeldeten Marke fehle Ware Spielzeug Unterscheidungskraft Sinne § Abs. Nr. MarkenG. hat ausgeführt : angegriffene Marke habe optische Gerät Kaleidoskop Klasse eingetragenen Oberbegriff Spielzeug umfasst werde nur Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt . Zwar sei Begriff deutschen Sprache Wort noch Abkürzung lexikalisch nachweisbar . Bezug Ware Kaleidoskop würden angesprochenen breiten Verkehrskreise Kennzeichnung aber nur verkürzte Beschreibung Ware verstehen . optische Gerät Kaleidoskop fernrohrähnliches Spielzeug Drehen bunte Glassteinchen verschiedenen Mustern Bildern anordneten sei fast Menschen Kindheit bekannt . deutschen Sprache ausschließlich Begriff Kaleidoskop vorkomme werde Verkehr Wort ausschließlich Kaleidoskop Verbindung bringen . komme fast gleichlautende fast gleich geschriebene englischsprachige Begriff kaleidoscope abgekürzt werde Abkürzung auch deutschen Sprachraum tatsächlich Kaleidoskope spezifische Eigenschaften benutzt werde . Markenwort handele Abwandlung zwar wahrgenommen werde Verkehr aber geläufige sachbezogene werbeübliche Angabe Kaleidoskop wiedererkenne . könne deutschen Sprache stets nur Kaleidoskop beziehen . also optisches Gerät Kurzwort bezeichnet werde werde Verkehr Bezeichnung Herkunftshinweis nur verkürzte Sachangabe verstehen . Verkehr müsse Interpretationsbemühungen anstellen . Fehlen -skop verändere allgemein bekannten warenbeschreibenden Charakter Kaleidoskop noch komme Verkürzung ungewöhnliche Eigenart . Ansicht werde gestützt Erkenntnisse Linguistik Rahmen sogenannten Prototypentheorie . sei Verständnishorizont Hörenden Sehenden Fehlen Wortes auch Fehlen Wortteilen ausgerichtet Wort Weise ergänzen sehr häufig Allgemeinsprache vorkomme Bezug Kontext vorgegebenen Sinn hier Bezug beanspruchte Ware Spielzeug bekannt sei . rechtfertige Umstand ebenfalls Endung skop gebildeten Wörter Endoskop Horoskop Teleskop Stethoskop Umgangssprache Endo verkürzt würden andere Beurteilung . angemeldeten Zeichen Kaleidoskope erforderliche Unterscheidungskraft fehle Gerät Kaleidoskop angemeldeten Warenoberbegriff Spielzeug falle sei Oberbegriff insgesamt löschen . . zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet . Beurteilung angemeldete Wort sei Ware Spielzeug unterscheidungskräftig hält rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Unterscheidungskraft Sinne § Abs. Nr. ist Marke innewohnende konkrete Eignung Verkehr Unterscheidungsmittel aufgefasst werden Rede stehenden Waren Dienstleistungen bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet Waren Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet vgl. Urteil 21 . Januar . Vorsprung Technik ; Beschluss 21 . Dezember . . Hauptfunktion Marke besteht Ursprungsidentität gekennzeichneten Waren Dienstleistungen gewährleisten . allein Fehlen Unterscheidungskraft gungshindernis begründet ist großzügiger Maßstab anzulegen so auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt Schutzhindernis überwinden Beschluss 4 . Dezember . Willkommen Leben ; Beschluss 24 . Juni ZB . ! . Unterscheidungskraft ist Hinblick Waren Dienstleistungen Marke Schutz beansprucht gesondert beurteilen . Abzustellen ist Anschauung angesprochenen Verkehrs . ist mutmaßliche Wahrnehmung normal informierten angemessen aufmerksamen verständigen Durchschnittsverbrauchers fraglichen Waren Dienstleistungen abzustellen Urteil 8 . Mai Slg . . EUROHYPO ; Beschluss 15 . Januar . . 2 . Bundespatentgericht hat angenommen angesprochenen Verkehrskreise würden Kennzeichnung Bezug optische Gerät Kaleidoskop nur verkürzte Beschreibung Ware verstehen . Ausführungen halten Angriffen Rechtsbeschwerde stand . Bundespatentgericht hat hohe Anforderungen Vorliegen Unterscheidungskraft Sinne § Abs. Nr. gestellt . Allerdings ist angemeldeten Bezeichnung Eintragung Marke Fehlens Unterscheidungskraft versagen Wortbestandteile Bezeichnung beschreibenden Begriffsinhalt enthalten Frage stehenden Waren Dienstleistungen Unklarheiten erfasst wird . beschreibenden Angaben gibt tatsächlichen Anhaltspunkt Verkehr Unterscheidungsmittel versteht vgl. Beschluss 22 . Januar . . Kann Wortzeichen fraglichen Waren Dienstleistungen Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden handelt auch sonst gebräuchliches Wort deutschen bekannten Fremdsprache Verkehr etwa auch entsprechenden Verwendung Werbung stets nur Unterscheidungsmittel verstanden wird so gibt tatsächlichen Anhalt Unterscheidungseignung Unterscheidungskraft fehlt . economy Beschluss 4 . April ZB . . Annahme Bundespatentgerichts wird Bezeichnung Spielzeug angesprochene normal informierte angemessen aufmerksame verständige Durchschnittsverbraucher Bezeichnung stets verkürzte Beschreibung Ware Kaleidoskop verstehen . Bundespatentgericht hat festgestellt Bezeichnung gebräuchliche Bezeichnung Werbeaussage deutschen Inland bekannten Fremdsprache ist . ist vielmehr ausgegangen Begriff deutschen Sprache Wort noch Abkürzung lexikalisch nachweisbar sei Bedeutung griechischen Wörtern kalós schön gut Aussehen Form Gestalt Bild zusammengesetzen Wortes Alleinstellung sehr bekannt sei . Annahme Bundespatentgerichts lässt Annahme Inland gebräuchlichen Abkürzung stützen fast gleichlautende fast gleich geschriebene englischsprachige Begriff kaleidoscope abgekürzt wird . Bundespatentgericht hat festgestellt Umstand allein maßgebende inländische Sprachverständnis beeinflusst hat vgl. . . Auch Annahme Bundespatentgerichts Bezeichnung werde deutschen Sprachraum tatsächlich Abkürzung Kaleidoskope spezifische Eigenschaften benutzt wird getroffenen Feststellungen getragen . Vergeblich stützt Bundespatentgericht Zusammenhang Umstand Programm sogenannte digitalen Kaleidoskop Smartphones bezeichnet werde vgl. http://www.3gapps.de/kaleido . So hat Deutsche Patentund Markenamt Stellungnahme gemäß § Abs. § Abs. zutreffend hingewiesen insoweit gerade Produktbeschreibung Produktname verwendet wird Softwarebereich allgemein üblich ist Marken beschreibenden Anklängen verwenden . Bundespatentgericht stützt werde angegriffenen Beschluss näher bezeichneten Internetseiten Kaleidoskope beschreibend verwendet kann Aufruf entsprechenden Seiten nachvollzogen werden . Übrigen hat Bundespatentgericht Umstände festgestellt sprechen könnten angeführten Internetseiten geeignet sind inländische Verkehrsverständnis prägen vgl. . . -9- Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet auch Annahme Bundespatentgerichts handele Abwandlung Kaleidoskop zwar wahrgenommen werde geringfügig anzusehen sei . Verkehr werde angegriffene Bezeichnung Angabe Kaleidoskop erkennen deutschen Sprache stets nur Kaleidoskop beziehen könne . Beurteilung berücksichtigt auch reines nur denkbar ist sogar tatsächlich benutzt wird . So hat Deutsche Markenamt Beschluss 31 . festgestellt kennzeichenmäßig Kraftfahrzeug dCi Damenuhr Internetshop . verwendet wird Anlage Beschluss 31 . August . Abweichende Feststellungen hat Bundespatentgericht getroffen . Amt weiter geltend macht Bestandteil Begriffs lexikalisch nachweisbar ist kann beruhen . Bundespatentgericht kann auch Annahme gefolgt werden Fehlen Endsilbe skop sei nur geringfügige Abweichung warenbeschreibenden Begriff Kaleidoskop . normal informierten verständigen Durchschnittsverbraucher sind Begriffe Endsilbe skop etwa Mikroskop Teleskop Periskop bekannt . wird Kenntnis beschriebenen Gegenstände Endung skop Wortbildungselement erkennen Gerät optischen Betrachtung hindeutet . kommt Nachsilbe wesentliche Funktion Hinblick Frage Gegenstand Gesamtbegriff beschrieben wird . Wird Endung skop weggelassen fehlt wesentlicher Bezugspunkt Annahme konkreten beschreibenden Bedeutung übrigen Wortbestandteils . Bundespatentgericht hat angenommen Beurteilung werde auch Erkenntnisse Linguistik Rahmen sogenannten Assoziationstheorie Prototypentheorie gestützt Verständnishorizont Hörenden Sehenden Fehlen Wortes auch Fehlen Wortteilen ausgerichtet sei Wort Weise ergänzen sehr häufig Allgemeinsprache vorkomme Bezug Kontext vorgegebenen Sinn hier Bezug Ware Spielzeug bekannt sei . Auch Ausführungen halten Angriffen Rechtsbeschwerde stand . Sprachwissenschaftliche Erkenntnisse Annahme assoziativen Ergänzung Abkürzung erkannten Begriffen Kontext vorgegebenen Sinn beruhen können Rechtsfrage herangezogenen beantwortende werden . Beurteilung dargelegt ist Unterscheidungskraft Verneinung Unterscheidungskraft Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt erforderlich . bloße Assoziation Verkehr etwa sprechendes Zeichen Hinweis nur betriebliche Herkunft auch gekennzeichnete Ware gibt steht Annahme Unterscheidungskraft vgl. Beschluss 18 . März ZB ; Ingerl/Rohnke Markengesetz 3 . Aufl . . . Annahme Durchschnittsverbraucher Bezug Ware Spielzeug Unterscheidungsmittel stets nur Abkürzung Kaleidoskop wahrnehmen wird steht auch Le- benserfahrung Einklang . dargelegt hat Bundespatentgericht hinreichend berücksichtigt genommen Fantasiebegriff verstanden werden kann tatsächlich kennzeichnend verwendet wird . Deutsche Markenamt ist Beschluss 31 . August zutreffend ausgegangen Kaleidoskop vergleichbarer Weise gebildeten Wörter Endoskop Horoskop Teleskop Stethoskop Verkehr typischerweise Endo verkürzt würden . Abweichende Feststellungen hat Bundespatentgericht getroffen . Zusammenhang ausgegangen ist Kurzworte Endo mögliche Begriffe stehen könnten Endokrinologe Endomorphose Teleobjektiv spricht auch abstrakten linguistischen Erkenntnissen basierende pauschalierende Betrachtungsweise Umstände konkret beurteilenden Bezeichnung Kennzeichengewohnheiten maßgebenden Branche Blick nehmende Prüfung Einzelfalls vgl. auch Beschluss 31 . März . f. 21 Marlene-Dietrich-Bildnis . IV . angefochtene Beschluss ist somit aufzuheben Sache anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . Bornkamm Büscher Kirchhoff Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung