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1540 lines
13 KiB

BESCHLUSS
25
.
April
Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Behörde
darf
Genehmigung
Vertrags
Veräußerung
forstwirtschaftlichen
Grundstücks
auch
dann
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
versagen
Vertrag
Vorkaufsrecht
Reichssiedlungsrecht
hätte
ausgeübt
werden
können
§
Siedlungsunternehmen
vorgelegt
hat
Fortführung
Senat
Beschluss
7
Juli
.
§
Abs.
Nr.
Genehmigung
Veräußerung
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Bieterverfahren
ermittelten
Preis
ist
Gutachter
ermittelten
niedrigeren
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswerts
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
versagen
Fläche
konkurrierende
Landwirte
bereit
sind
annähernd
gleich
hohen
Preis
zahlen
.
Beschluss
25
.
April
AG
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
25
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Thüringer
Oberlandesgerichts
Senat
Landwirtschaftssachen
24
.
Juni
wird
Kosten
Beteiligten
Beteiligten
auch
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
zurückgewiesen
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
entstandenen
Gerichtsgebühren
sind
Beteiligten
erheben
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
notariellem
Vertrag
17
.
August
verkaufte
Beteiligte
belegene
landwirtschaftliche
Grundstücke
Größe
ha
Kaufpreis
Beteiligten
.
Beteiligte
ehemals
volkseigene
landwirtschaftliche
Grundstücke
veräußert
hatte
zuvor
öffentliche
Ausschreibung
durchgeführt
Beteiligte
höchste
Angebot
abgegeben
hatte
.
Beteiligte
ist
Haupterwerbslandwirt
Inhaber
etwa
km
gekauften
Grundstücken
entfernten
landwirtschaftlichen
Betriebs
;
beabsichtigt
Grundstücke
selbst
bewirtschaften
will
ortsansässigen
Landwirt
verpachten
.
Beteiligte
Genehmigungsbehörde
Vertrag
Entscheidung
Ausübung
Vorkaufsrechts
vorgelegt
hatte
versagte
Bescheid
14
.
Oktober
Genehmigung
Grundstücksverkehrsgesetz
Veräußerung
Zwecke
Verpachtung
Hinblick
Erwerbsinteresse
ortsansässiger
landwirtschaftlicher
Unternehmen
ungesunde
Verteilung
Bodens
bedeute
vereinbarte
Kaufpreis
groben
Missverhältnis
Wert
Grundstücks
stehe
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Antrag
Beteiligten
Erteilung
Genehmigung
Begründung
stattgegeben
Veräußerung
auch
Preis
Agrarstruktur
widerspreche
Schluss
letzten
mündlichen
Verhandlung
erwerbswilligen
aufstockungsbedürftigen
Landwirte
gemeldet
hätten
bereit
gewesen
seien
noch
angemessenen
Kaufpreis
%
Sachverständigen
festgestellten
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert
zahlen
.
Beschluss
eingelegten
Beschwerde
hat
Beteiligte
übergeordnete
Behörde
Erklärungen
Nähe
ansässiger
Landwirte
vorgelegt
Grundstücke
Preis
bis
zu
erwerben
wollen
.
Oberlandesgericht
hat
Beschwerde
zurückgewiesen
.
Hiergegen
wendet
Beteiligte
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
Versagung
Genehmigung
erreichen
will
.
II
.
Beschwerdegericht
Entscheidung
.
veröffentlicht
ist
meint
Beteiligte
hätte
beantragte
Genehmigung
versagen
dürfen
.
Versagung
§
Abs.
Nr.
komme
§
Abs.
GrdstVG
schon
Betracht
Beteiligte
Vertrag
gemäß
§
Siedlungsunternehmen
Entscheidung
Ausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
vorgelegt
habe
Voraussetzungen
Ausübung
vorgelegen
hätten
.
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
liege
gutachterlich
festgestellten
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert
grobes
Missverhältnis
Preis
Wert
Grundstücke
bestehe
.
Versagung
Genehmigung
Grund
komme
hier
Landwirt
Käufer
sei
nur
Ausnahmefällen
Betracht
gebotene
Preis
vernünftigen
betriebswirtschaftlichen
Kalkulation
liege
.
könne
jedoch
ausgegangen
werden
Fläche
konkurrierende
Landwirte
annähernd
gleich
hohen
Preis
Erwerb
Fläche
zahlen
bereit
seien
.
.
§
.
V.m
.
§
Abs.
FamFG
Grund
Zulassung
Beschwerdegericht
statthafte
auch
Übrigen
§
Abs.
FamFG
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
unbegründet
.
§
Abs.
erforderliche
Genehmigung
Veräußerungen
landwirtschaftlicher
Grundstücke
auch
Verkäufen
Beteiligte
bedarf
Senat
Beschluss
27
November
BLw
.
ist
Landwirtschaftsgericht
Recht
§
Abs.
erteilt
worden
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
geht
Beschwerdegericht
Beteiligte
§
Abs.
beantragte
Genehmigung
§
Abs.
Nr.
versagen
durfte
.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
musste
Beschwerdegericht
landwirtschaftlicher
Frage
befassen
Veräußerung
Grundstücke
Haupterwerbslandwirt
ungesunde
Verteilung
Grund
bedeutet
Käufer
großen
Entfernung
Hofstelle
Kaufgrundstück
selbst
bewirtschaften
kann
.
ist
hier
§
Abs.
GrdstVG
prüfen
.
Vorschrift
bestimmt
dann
Voraussetzungen
vorliegen
Vorkaufsrecht
Reichssiedlungsgesetz
ausgeübt
werden
kann
jedoch
ausgeübt
wird
Genehmigung
Absatz
Nr.
nur
versagt
werden
kann
Veräußerung
forstwirtschaftlichen
Betriebes
handelt
.
Voraussetzungen
Ausübung
Vorkaufsrechts
§
Abs.
vorlagen
hat
Beschwerdegericht
rechtsfehlerfrei
festgestellt
.
Rechtsbeschwerde
erhebt
insoweit
auch
Einwendungen
meint
§
Abs.
GrdstVG
nur
dann
einschlägig
sei
Nichtlandwirt
geschlossener
Vertrag
Erwerbsinteresses
anderer
Landwirte
hätte
genehmigt
werden
können
Behörde
Genehmigung
versage
siedlungsrechtliche
Vorkaufsrecht
geprüft
haben
.
widerspricht
indessen
Regelungsinhalt
Norm
.
Senat
hat
bereits
entschieden
Nichtausübung
Vorkaufsrechts
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
Nr.
vorliegt
Genehmigung
Vertrags
Veräußerung
landwirtschaftlicher
Grundstücke
weitere
Prüfung
erteilen
ist
also
auch
dann
Erwerber
schon
Land
hat
Grundstück
landwirtschaftlichen
Zwecken
verwendet
werden
soll
Landwirte
Grundstück
dringend
brauchen
auch
erwerben
wollen
Beschluss
7
Juli
.
Rechtsprechung
Oberlandesgerichten
vgl.
OLG
232
;
OLG
275
;
OLG
Schrifttum
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
S.
geteilt
wird
hält
Senat
.
§
Abs.
GrdsVG
bestimmte
Rechtsfolge
tritt
auch
dann
erheblich
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert
liegenden
Kaufpreises
Ausübung
Vorkaufsrechts
erwarten
war
.
Siedlungsunternehmen
Vertrag
nur
Ganzes
überhaupt
übernehmen
kann
ist
zulässig
Auslegung
§
Abs.
GrdstVG
differenzieren
Siedlungsunternehmen
Vorkaufsrecht
Höhe
Kaufpreises
anderen
Gründen
ausgeübt
hat
Senat
Beschluss
7
Juli
aaO
.
Behörde
darf
Genehmigung
Vertrags
auch
dann
§
Abs.
Nr.
versagen
Vertrag
Vorkaufsrecht
Reichssiedlungsrecht
hätte
ausgeübt
werden
können
Bestimmung
§
Siedlungsunternehmen
vorgelegt
hat
.
Behörde
kann
gesetzwidriges
Verhalten
Antragsteller
Vorteile
entziehen
§
Abs.
GrdstVG
Nichtausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
ergeben
noch
zustehenden
Prüfungsrahmen
§
Abs.
Nr.
bezeichneten
Versagungsgrund
erweitern
vgl.
OLG
;
OLG
.
2
.
Vorliegen
§
Abs.
Nr.
bezeichneten
Versagungsgrunds
verneint
Beschwerdegericht
Rechtsfehler
.
Vorschrift
darf
Genehmigung
versagt
werden
Tatsachen
vorliegen
ergibt
Gegenwert
groben
Missverhältnis
Wert
Grundstücks
steht
.
Sachverständigengutachten
beruhenden
Feststellungen
Verkehrswert
wäre
allerdings
Missverhältnis
auszugehen
.
Wert
Grundstücks
Sinne
Vorschrift
ist
innerlandwirtschaftliche
Verkehrswert
.
wird
Preis
bestimmt
Verkauf
Landwirt
erzielt
wird
Senat
Beschluss
2
.
Juni
;
Beschluss
27
.
April
BLw
.
Wert
entspricht
Regel
durchschnittlichen
Preis
Kaufpreissammlungen
Verkäufen
landwirtschaftlicher
Grundstücke
näheren
Umgebung
vergangenen
Jahren
erzielten
Preise
ergibt
vgl.
Senat
Beschluss
2
.
Juni
aaO
;
;
S.
;
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
4.12.2.1
S.
.
Grundlage
hat
gerichtliche
Sachverständige
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert
ermittelt
.
Einwand
Beteiligten
Rechtsprechung
Bestimmung
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswerts
sei
überholt
jedenfalls
aber
neuen
Länder
übertragbar
ist
unbegründet
.
Senat
hat
bereits
entschieden
bundeseinheitlich
anzuwenden
besonderen
Marktverhältnissen
neuen
Ländern
Ebene
Ermittlung
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswerts
Rechnung
tragen
ist
Senat
Beschluss
29
November
.
.
Anwendung
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
auch
Bieterverfahren
erzielten
Preise
entspricht
Zweck
Versagungsgrunds
.
Vorschrift
soll
Erschwerungen
Verbesserung
Agrarstruktur
erforderlichen
Landerwerbs
interessierte
Forstwirte
überhöhter
Preise
verhindern
BVerfGE
90
;
Senat
Beschlüsse
2
.
Juni
3
.
Juni
.
widerspräche
Beteiligte
größte
Anbieterin
Flächen
neuen
Ländern
Verkäufen
Preise
durchsetzen
könnte
landwirtschaftlichen
Betriebe
Anschaffungskosten
Grunderwerb
belasteten
Bestand
Wirtschaftlichkeit
bedrohten
.
wäre
hier
groben
Missverhältnis
Preis
Verkehrswert
auszugehen
.
Missverhältnis
Sinne
§
Abs.
Nr.
liegt
Regel
dann
vereinbarte
Preis
Kaufpreissammlungen
ermittelten
Verkehrswert
übersteigt
Senat
Beschluss
2
.
Juni
;
275
;
OLG
;
.
Hier
entscheiden
ist
Frage
Veräußerung
landwirtschaftlicher
Grundstücke
erforderliche
Genehmigung
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
auch
öffentliche
Ausschreibung
gekommenen
Verkaufspreis
versagt
werden
darf
Verkäufer
Staat
zuzurechnendes
Unternehmen
ist
Rechnung
landwirtschaftliche
Grundstücke
verkauft
.
Fällen
stoßen
gesamtwirtschaftlichen
sozialen
Gründen
beruhende
preisrechtliche
Regelung
§
Abs.
Nr.
BVerfGE
europarechtliche
Verbot
staatlicher
Beihilfen
Art
.
Abs.
möglicherweise
aneinander
.
Rechtsfrage
ist
Gegenstand
Vorlagebeschlusses
Senats
Gerichtshof
Europäischen
Union
Beschluss
29
November
.
.
ist
allerdings
dann
entscheidungserheblich
Verhältnis
Kaufpreis
Grundstückswert
ergebende
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
anzuwenden
ist
-9-
Veräußerung
Preis
ungünstige
Auswirkungen
Agrarstruktur
erwarten
sind
vgl.
Senat
Beschluss
3
.
Juni
.
So
liegt
hier
.
Beschwerdegericht
verneint
Ergebnis
zutreffend
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
Hinweis
Beteiligte
Hauptberuf
Landwirt
ist
verkauften
Fläche
konkurrierenden
ortsnahen
Betriebe
Preis
zahlen
bereit
sind
wesentlich
vereinbarten
Kaufpreis
liegt
.
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
kommt
anders
Rechtsbeschwerde
meint
Grundstück
erwerbende
Landwirt
selbst
bewirtschaften
verpachten
will
.
ist
Beschwerdegericht
zutreffend
darlegt
allein
Prüfung
Versagungsgrunds
§
Abs.
Nr.
GrdstVG
Bedeutung
Erwerbsinteresse
künftigen
Verpächters
Konkurrenz
Erwerbsinteresse
Landwirts
tritt
Grundstück
Aufstockung
Betriebs
dringend
benötigt
Erwerb
bereit
Lage
ist
vgl.
Senat
Beschluss
6
Juli
.
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
soll
verhindert
werden
Veräußerungen
überhöhten
Preisen
Nachteile
Agrarstruktur
eintreten
Senat
Beschluss
5
.
Juni
.
Zweck
Vorschrift
kommt
Erwerber
hohen
Preis
zahlen
bereit
ist
beabsichtigt
Grundstück
selbst
bewirtschaften
verpachten
.
Maßgebend
ist
vielmehr
Veräußerung
zwecks
weiterer
landwirtschaftlicher
Nutzung
Grundstücks
erfolgt
vereinbarte
Kaufpreis
Betriebsertrag
Berufslandwirts
erwirtschaftet
werden
muss
.
Ist
Fall
ist
auszugehen
Preis
Auffassung
Erwerbers
Belastung
führt
Existenz
Wirtschaftlichkeit
Betriebes
gefährdet
.
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
schon
dann
entfällt
Erwerber
Vollerwerbslandwirt
ist
ist
allerdings
umstritten
.
Oberlandesgerichte
vertreten
Hinweis
Netz
6
.
Aufl
.
Anm
.
4.12.6
.
S.
Rücksicht
gesetzgeberischen
Zweck
dürfe
Preis
hauptberuflicher
Landwirt
zahlen
bereit
sei
nur
Ausnahmefällen
§
Abs.
Nr.
Behörde
beanstandet
werden
.
sei
nämlich
grundsätzlich
Sache
erwerbenden
Landwirts
überlegen
angebotene
Preis
Betrieb
sinnvoll
sei
.
Behörde
Gericht
hätten
eigenständige
Kalkulation
überprüfen
.
vertritt
Oberlandesgericht
;
Entscheidung
ebenfalls
zustimmend
Netz
aaO
Anm
.
4.12.2.2
S.
Prüfung
Versagungsgrunds
Gesamtheit
Landwirte
insbesondere
örtlichen
Bereich
abzustellen
sei
.
Überpreise
führten
Falle
behördlichen
Genehmigung
Verträge
Erhöhung
Mittelwerts
Richtschnur
Verkehrswerts
hätten
allgemeine
Anhebung
genehmigungsfähigen
Preisvolumens
Folge
.
sei
Gefahr
finanzschwache
Landwirte
träfe
.
Gefahr
laufe
konkreten
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
zuwider
sei
Schutzbereich
§
Abs.
Nr.
erfasst
.
Auffassungen
sind
Allgemeinheit
richtig
.
Kalkulation
nur
Landwirts
gestützten
Erwägungen
Beschwerdegerichts
treffen
so
.
Versagungsgrund
entfällt
schon
Landwirt
Preis
Betrieb
noch
tragbar
erachtet
.
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
GrstVG
verfolgte
gesamtwirtschaftliche
soziale
Zweck
ist
Gesamtheit
erwerbswilligen
erwerbsbereiten
Forstwirte
bezogen
.
Genehmigung
Veräußerung
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Preis
weit
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert
liegt
sind
ungünstige
Auswirkungen
Agrarstruktur
auch
dann
erwarten
Zahlung
Preises
bereite
Erwerber
ist
.
Genehmigung
Veräußerungen
führt
Erschwerung
Grunderwerbs
interessierte
Landwirte
.
negativen
Auswirkungen
Genehmigungen
Veräußerungen
überhöhten
Preisen
Agrarstruktur
insgesamt
haben
ändert
Umstand
grundsätzlich
Preis
zahlen
bereite
Erwerber
Landwirt
ist
.
Ergebnis
ist
angefochtene
Entscheidung
dennoch
richtig
.
Genehmigung
Veräußerung
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Bieterverfahren
ermittelten
Preis
ist
Gutachter
ermittelten
innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswerts
dann
Abs.
Nr.
GrdstVG
versagen
Fläche
konkurrierenden
erwerbswilligen
landwirtschaftlichen
Unternehmen
hier
ebenfalls
bereit
sind
annähernd
gleich
hohen
Preis
zahlen
.
Fall
ist
nämlich
Hintergrund
Berufslandwirte
Betriebsertrag
erwirtschaftende
Kaufpreisangebote
abzugeben
pflegen
Annahme
begründet
Bieterverfahren
bestimmte
Preis
überhöht
ist
.
Veräußerung
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Preis
Einschätzung
auch
ortsansässiger
Landwirte
Betriebsertrag
erwirtschaftet
werden
kann
sind
ungünstigen
Auswirkungen
Agrarstruktur
§
Abs.
Nr.
bestimmten
Versagungsgrund
abgewehrt
werden
sollen
erwarten
.
IV
.
Entscheidung
Gerichtskosten
folgt
§
Abs.
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
KostO
außergerichtlichen
Kosten
ergeht
§
Abs.
Satz
LwVG
.
Festsetzung
Gegenstandswerts
hat
Grundlage
§
Abs.
Satz
.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Lw
OLG
Entscheidung
24.06.2013
Czub