BESCHLUSS 25 . April Landwirtschaftssache Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Behörde darf Genehmigung Vertrags Veräußerung forstwirtschaftlichen Grundstücks auch dann § Abs. Nr. GrdstVG versagen Vertrag Vorkaufsrecht Reichssiedlungsrecht hätte ausgeübt werden können § Siedlungsunternehmen vorgelegt hat Fortführung Senat Beschluss 7 Juli . § Abs. Nr. Genehmigung Veräußerung landwirtschaftlichen Grundstücks Bieterverfahren ermittelten Preis ist Gutachter ermittelten niedrigeren innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts § Abs. Nr. GrdstVG versagen Fläche konkurrierende Landwirte bereit sind annähernd gleich hohen Preis zahlen . Beschluss 25 . April AG Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 25 . April Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. ehrenamtlichen Richter beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss Thüringer Oberlandesgerichts Senat Landwirtschaftssachen 24 . Juni wird Kosten Beteiligten Beteiligten auch außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens erstatten hat zurückgewiesen . Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtsgebühren sind Beteiligten erheben . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : notariellem Vertrag 17 . August verkaufte Beteiligte belegene landwirtschaftliche Grundstücke Größe ha Kaufpreis € Beteiligten . Beteiligte ehemals volkseigene landwirtschaftliche Grundstücke veräußert hatte zuvor öffentliche Ausschreibung durchgeführt Beteiligte höchste Angebot abgegeben hatte . Beteiligte ist Haupterwerbslandwirt Inhaber etwa km gekauften Grundstücken entfernten landwirtschaftlichen Betriebs ; beabsichtigt Grundstücke selbst bewirtschaften will ortsansässigen Landwirt verpachten . Beteiligte Genehmigungsbehörde Vertrag Entscheidung Ausübung Vorkaufsrechts vorgelegt hatte versagte Bescheid 14 . Oktober Genehmigung Grundstücksverkehrsgesetz Veräußerung Zwecke Verpachtung Hinblick Erwerbsinteresse ortsansässiger landwirtschaftlicher Unternehmen ungesunde Verteilung Bodens bedeute vereinbarte Kaufpreis groben Missverhältnis Wert Grundstücks stehe . Landwirtschaftsgericht hat Antrag Beteiligten Erteilung Genehmigung Begründung stattgegeben Veräußerung auch Preis € Agrarstruktur widerspreche Schluss letzten mündlichen Verhandlung erwerbswilligen aufstockungsbedürftigen Landwirte gemeldet hätten bereit gewesen seien noch angemessenen Kaufpreis % Sachverständigen festgestellten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert € zahlen . Beschluss eingelegten Beschwerde hat Beteiligte übergeordnete Behörde Erklärungen Nähe ansässiger Landwirte vorgelegt Grundstücke Preis bis zu € erwerben wollen . Oberlandesgericht hat Beschwerde zurückgewiesen . Hiergegen wendet Beteiligte zugelassenen Rechtsbeschwerde Versagung Genehmigung erreichen will . II . Beschwerdegericht Entscheidung . veröffentlicht ist meint Beteiligte hätte beantragte Genehmigung versagen dürfen . Versagung § Abs. Nr. komme § Abs. GrdstVG schon Betracht Beteiligte Vertrag gemäß § Siedlungsunternehmen Entscheidung Ausübung siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vorgelegt habe Voraussetzungen Ausübung vorgelegen hätten . Versagungsgrund § Abs. Nr. liege gutachterlich festgestellten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert grobes Missverhältnis Preis Wert Grundstücke bestehe . Versagung Genehmigung Grund komme hier Landwirt Käufer sei nur Ausnahmefällen Betracht gebotene Preis vernünftigen betriebswirtschaftlichen Kalkulation liege . könne jedoch ausgegangen werden Fläche konkurrierende Landwirte annähernd gleich hohen Preis Erwerb Fläche zahlen bereit seien . . § . V.m . § Abs. FamFG Grund Zulassung Beschwerdegericht statthafte auch Übrigen § Abs. FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet . § Abs. erforderliche Genehmigung Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke auch Verkäufen Beteiligte bedarf Senat Beschluss 27 November BLw . ist Landwirtschaftsgericht Recht § Abs. erteilt worden . 1 . Rechtsfehlerfrei geht Beschwerdegericht Beteiligte § Abs. beantragte Genehmigung § Abs. Nr. versagen durfte . Ansicht Rechtsbeschwerde musste Beschwerdegericht landwirtschaftlicher Frage befassen Veräußerung Grundstücke Haupterwerbslandwirt ungesunde Verteilung Grund bedeutet Käufer großen Entfernung Hofstelle Kaufgrundstück selbst bewirtschaften kann . ist hier § Abs. GrdstVG prüfen . Vorschrift bestimmt dann Voraussetzungen vorliegen Vorkaufsrecht Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann jedoch ausgeübt wird Genehmigung Absatz Nr. nur versagt werden kann Veräußerung forstwirtschaftlichen Betriebes handelt . Voraussetzungen Ausübung Vorkaufsrechts § Abs. vorlagen hat Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellt . Rechtsbeschwerde erhebt insoweit auch Einwendungen meint § Abs. GrdstVG nur dann einschlägig sei Nichtlandwirt geschlossener Vertrag Erwerbsinteresses anderer Landwirte hätte genehmigt werden können Behörde Genehmigung versage siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht geprüft haben . widerspricht indessen Regelungsinhalt Norm . Senat hat bereits entschieden Nichtausübung Vorkaufsrechts Versagungsgrund § Abs. Nr. Nr. vorliegt Genehmigung Vertrags Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke weitere Prüfung erteilen ist also auch dann Erwerber schon Land hat Grundstück landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden soll Landwirte Grundstück dringend brauchen auch erwerben wollen Beschluss 7 Juli . Rechtsprechung Oberlandesgerichten vgl. OLG 232 ; OLG 275 ; OLG Schrifttum Netz 6 . Aufl . Anm . S. geteilt wird hält Senat . § Abs. GrdsVG bestimmte Rechtsfolge tritt auch dann erheblich innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert liegenden Kaufpreises Ausübung Vorkaufsrechts erwarten war . Siedlungsunternehmen Vertrag nur Ganzes überhaupt übernehmen kann ist zulässig Auslegung § Abs. GrdstVG differenzieren Siedlungsunternehmen Vorkaufsrecht Höhe Kaufpreises anderen Gründen ausgeübt hat Senat Beschluss 7 Juli aaO . Behörde darf Genehmigung Vertrags auch dann § Abs. Nr. versagen Vertrag Vorkaufsrecht Reichssiedlungsrecht hätte ausgeübt werden können Bestimmung § Siedlungsunternehmen vorgelegt hat . Behörde kann gesetzwidriges Verhalten Antragsteller Vorteile entziehen § Abs. GrdstVG Nichtausübung siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben noch zustehenden Prüfungsrahmen § Abs. Nr. bezeichneten Versagungsgrund erweitern vgl. OLG ; OLG . 2 . Vorliegen § Abs. Nr. bezeichneten Versagungsgrunds verneint Beschwerdegericht Rechtsfehler . Vorschrift darf Genehmigung versagt werden Tatsachen vorliegen ergibt Gegenwert groben Missverhältnis Wert Grundstücks steht . Sachverständigengutachten beruhenden Feststellungen Verkehrswert wäre allerdings Missverhältnis auszugehen . Wert Grundstücks Sinne Vorschrift ist innerlandwirtschaftliche Verkehrswert . wird Preis bestimmt Verkauf Landwirt erzielt wird Senat Beschluss 2 . Juni ; Beschluss 27 . April BLw . Wert entspricht Regel durchschnittlichen Preis Kaufpreissammlungen Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke näheren Umgebung vergangenen Jahren erzielten Preise ergibt vgl. Senat Beschluss 2 . Juni aaO ; ; S. ; Netz 6 . Aufl . Anm . 4.12.2.1 S. . Grundlage hat gerichtliche Sachverständige innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert ermittelt . Einwand Beteiligten Rechtsprechung Bestimmung innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts sei überholt jedenfalls aber neuen Länder übertragbar ist unbegründet . Senat hat bereits entschieden bundeseinheitlich anzuwenden besonderen Marktverhältnissen neuen Ländern Ebene Ermittlung innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts Rechnung tragen ist Senat Beschluss 29 November . . Anwendung § Abs. Nr. GrdstVG auch Bieterverfahren erzielten Preise entspricht Zweck Versagungsgrunds . Vorschrift soll Erschwerungen Verbesserung Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs interessierte Forstwirte überhöhter Preise verhindern BVerfGE 90 ; Senat Beschlüsse 2 . Juni 3 . Juni . widerspräche Beteiligte größte Anbieterin Flächen neuen Ländern Verkäufen Preise durchsetzen könnte landwirtschaftlichen Betriebe Anschaffungskosten Grunderwerb belasteten Bestand Wirtschaftlichkeit bedrohten . wäre hier groben Missverhältnis Preis € Verkehrswert € auszugehen . Missverhältnis Sinne § Abs. Nr. liegt Regel dann vereinbarte Preis Kaufpreissammlungen ermittelten Verkehrswert übersteigt Senat Beschluss 2 . Juni ; 275 ; OLG ; . Hier entscheiden ist Frage Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke erforderliche Genehmigung § Abs. Nr. GrdstVG auch öffentliche Ausschreibung gekommenen Verkaufspreis versagt werden darf Verkäufer Staat zuzurechnendes Unternehmen ist Rechnung landwirtschaftliche Grundstücke verkauft . Fällen stoßen gesamtwirtschaftlichen sozialen Gründen beruhende preisrechtliche Regelung § Abs. Nr. BVerfGE europarechtliche Verbot staatlicher Beihilfen Art . Abs. möglicherweise aneinander . Rechtsfrage ist Gegenstand Vorlagebeschlusses Senats Gerichtshof Europäischen Union Beschluss 29 November . . ist allerdings dann entscheidungserheblich Verhältnis Kaufpreis Grundstückswert ergebende Versagungsgrund § Abs. Nr. GrdstVG anzuwenden ist -9- Veräußerung Preis ungünstige Auswirkungen Agrarstruktur erwarten sind vgl. Senat Beschluss 3 . Juni . So liegt hier . Beschwerdegericht verneint Ergebnis zutreffend Versagungsgrund § Abs. Nr. GrdstVG Hinweis Beteiligte Hauptberuf Landwirt ist verkauften Fläche konkurrierenden ortsnahen Betriebe € Preis zahlen bereit sind wesentlich vereinbarten Kaufpreis € liegt . Versagungsgrund § Abs. Nr. kommt anders Rechtsbeschwerde meint Grundstück erwerbende Landwirt selbst bewirtschaften verpachten will . ist Beschwerdegericht zutreffend darlegt allein Prüfung Versagungsgrunds § Abs. Nr. GrdstVG Bedeutung Erwerbsinteresse künftigen Verpächters Konkurrenz Erwerbsinteresse Landwirts tritt Grundstück Aufstockung Betriebs dringend benötigt Erwerb bereit Lage ist vgl. Senat Beschluss 6 Juli . Versagungsgrund § Abs. Nr. soll verhindert werden Veräußerungen überhöhten Preisen Nachteile Agrarstruktur eintreten Senat Beschluss 5 . Juni . Zweck Vorschrift kommt Erwerber hohen Preis zahlen bereit ist beabsichtigt Grundstück selbst bewirtschaften verpachten . Maßgebend ist vielmehr Veräußerung zwecks weiterer landwirtschaftlicher Nutzung Grundstücks erfolgt vereinbarte Kaufpreis Betriebsertrag Berufslandwirts erwirtschaftet werden muss . Ist Fall ist auszugehen Preis Auffassung Erwerbers Belastung führt Existenz Wirtschaftlichkeit Betriebes gefährdet . Versagungsgrund § Abs. Nr. schon dann entfällt Erwerber Vollerwerbslandwirt ist ist allerdings umstritten . Oberlandesgerichte vertreten Hinweis Netz 6 . Aufl . Anm . 4.12.6 . S. Rücksicht gesetzgeberischen Zweck dürfe Preis hauptberuflicher Landwirt zahlen bereit sei nur Ausnahmefällen § Abs. Nr. Behörde beanstandet werden . sei nämlich grundsätzlich Sache erwerbenden Landwirts überlegen angebotene Preis Betrieb sinnvoll sei . Behörde Gericht hätten eigenständige Kalkulation überprüfen . vertritt Oberlandesgericht ; Entscheidung ebenfalls zustimmend Netz aaO Anm . 4.12.2.2 S. Prüfung Versagungsgrunds Gesamtheit Landwirte insbesondere örtlichen Bereich abzustellen sei . Überpreise führten Falle behördlichen Genehmigung Verträge Erhöhung Mittelwerts Richtschnur Verkehrswerts hätten allgemeine Anhebung genehmigungsfähigen Preisvolumens Folge . sei Gefahr finanzschwache Landwirte träfe . Gefahr laufe konkreten Maßnahmen Verbesserung Agrarstruktur zuwider sei Schutzbereich § Abs. Nr. erfasst . Auffassungen sind Allgemeinheit richtig . Kalkulation nur Landwirts gestützten Erwägungen Beschwerdegerichts treffen so . Versagungsgrund entfällt schon Landwirt Preis Betrieb noch tragbar erachtet . Versagungsgrund § Abs. Nr. GrstVG verfolgte gesamtwirtschaftliche soziale Zweck ist Gesamtheit erwerbswilligen erwerbsbereiten Forstwirte bezogen . Genehmigung Veräußerung landwirtschaftlichen Grundstücks Preis weit innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert liegt sind ungünstige Auswirkungen Agrarstruktur auch dann erwarten Zahlung Preises bereite Erwerber ist . Genehmigung Veräußerungen führt Erschwerung Grunderwerbs interessierte Landwirte . negativen Auswirkungen Genehmigungen Veräußerungen überhöhten Preisen Agrarstruktur insgesamt haben ändert Umstand grundsätzlich Preis zahlen bereite Erwerber Landwirt ist . Ergebnis ist angefochtene Entscheidung dennoch richtig . Genehmigung Veräußerung landwirtschaftlichen Grundstücks Bieterverfahren ermittelten Preis ist Gutachter ermittelten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts dann Abs. Nr. GrdstVG versagen Fläche konkurrierenden erwerbswilligen landwirtschaftlichen Unternehmen hier ebenfalls bereit sind annähernd gleich hohen Preis zahlen . Fall ist nämlich Hintergrund Berufslandwirte Betriebsertrag erwirtschaftende Kaufpreisangebote abzugeben pflegen Annahme begründet Bieterverfahren bestimmte Preis überhöht ist . Veräußerung landwirtschaftlichen Grundstücks Preis Einschätzung auch ortsansässiger Landwirte Betriebsertrag erwirtschaftet werden kann sind ungünstigen Auswirkungen Agrarstruktur § Abs. Nr. bestimmten Versagungsgrund abgewehrt werden sollen erwarten . IV . Entscheidung Gerichtskosten folgt § Abs. § Abs. . V.m . § Abs. Satz KostO außergerichtlichen Kosten ergeht § Abs. Satz LwVG . Festsetzung Gegenstandswerts hat Grundlage § Abs. Satz . Vorinstanzen : AG Entscheidung Lw OLG Entscheidung 24.06.2013 Czub