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150 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
18
.
Oktober
Verfahren
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
Rechtsanwältin
mündlicher
Verhandlung
18
.
Oktober
beschlossen
:
Kosten
Hauptsache
erledigten
Verfahrens
Antragsgegnerin
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
werden
Antragsteller
auferlegt
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
war
Ablegung
Zweiten
Juristischen
Staatsprüfung
zunächst
Geschäftsbereich
Präsidenten
Oberverwaltungsgerichts
Land
Verwaltungsgerichten
Richter
Probe
tätig
.
Wirkung
15
.
Oktober
schied
Richterdienst
.
30
.
August
beantragte
Antragsgegnerin
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
.
Bescheid
24
.
Februar
hat
Antragsgegnerin
Zulassungsantrag
§
Nr.
abgelehnt
.
hiergegen
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtete
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
.
Schreiben
13
.
Oktober
hat
Antragsteller
nunmehr
Antragsgegnerin
lassungsantrag
zurückgenommen
.
Seiten
haben
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
II
.
ist
entsprechender
Anwendung
§
§
nur
noch
Verfahrenskosten
entscheiden
.
sind
Antragsteller
aufzuerlegen
Rechtsmittel
zutreffenden
Gründen
angefochtenen
Entscheidung
Erfolg
gehabt
hätte
.
Salditt