BESCHLUSS AnwZ 18 . Oktober Verfahren Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. Rechtsanwältin mündlicher Verhandlung 18 . Oktober beschlossen : Kosten Hauptsache erledigten Verfahrens Antragsgegnerin entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen werden Antragsteller auferlegt . Gegenstandswert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller war Ablegung Zweiten Juristischen Staatsprüfung zunächst Geschäftsbereich Präsidenten Oberverwaltungsgerichts Land Verwaltungsgerichten Richter Probe tätig . Wirkung 15 . Oktober schied Richterdienst . 30 . August beantragte Antragsgegnerin Zulassung Rechtsanwaltschaft . Bescheid 24 . Februar hat Antragsgegnerin Zulassungsantrag § Nr. abgelehnt . hiergegen gerichteten Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen . Hiergegen richtete sofortige Beschwerde Antragstellers . Schreiben 13 . Oktober hat Antragsteller nunmehr Antragsgegnerin lassungsantrag zurückgenommen . Seiten haben Hauptsache erledigt erklärt . II . ist entsprechender Anwendung § § nur noch Verfahrenskosten entscheiden . sind Antragsteller aufzuerlegen Rechtsmittel zutreffenden Gründen angefochtenen Entscheidung Erfolg gehabt hätte . Salditt