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107 lines
982 B

BESCHLUSS
AnwZ
25
.
Juni
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Schaal
Rechtsanwältinnen
Dr.
Rechtsanwalt
Dr.
25
.
Juni
beschlossen
:
Antragsteller
hat
Kosten
erledigten
sofortigen
Beschwerde
Beschluss
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
Landes
31
.
März
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
bestandskräftigen
Widerrufsbescheid
Verzicht
Beschwerdeführers
Rechte
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Abs.
Nr.
ist
Hauptsache
erledigt
.
Widerruf
Vermögensverfalls
§
Abs.
Nr.
betreffende
sofortige
Beschwerde
wäre
zutreffenden
Gründen
angefochtenen
Beschlusses
Anwaltsgerichtshofs
erfolglos
geblieben
.
entspricht
billigem
Ermessen
Antragsteller
§
§
Verfahrenskosten
notwendigen
Auslagen
Antragsgegnerin
aufzuerlegen
.
Hauger
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung
31.03.2006