BESCHLUSS AnwZ 25 . Juni Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Schaal Rechtsanwältinnen Dr. Rechtsanwalt Dr. 25 . Juni beschlossen : Antragsteller hat Kosten erledigten sofortigen Beschwerde Beschluss 1 . Senats Anwaltsgerichtshofs Landes 31 . März tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert wird € festgesetzt . Gründe : bestandskräftigen Widerrufsbescheid Verzicht Beschwerdeführers Rechte Zulassung Rechtsanwaltschaft Abs. Nr. ist Hauptsache erledigt . Widerruf Vermögensverfalls § Abs. Nr. betreffende sofortige Beschwerde wäre zutreffenden Gründen angefochtenen Beschlusses Anwaltsgerichtshofs erfolglos geblieben . entspricht billigem Ermessen Antragsteller § § Verfahrenskosten notwendigen Auslagen Antragsgegnerin aufzuerlegen . Hauger Schmidt-Räntsch Vorinstanz : Entscheidung 31.03.2006