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103 lines
899 B

BESCHLUSS
AnwZ
25
.
September
Verfahren
Widerrufs
Rechtsanwaltszulassung
gesundheitlichen
Gründen
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwalt
Dr.
Rechtsanwältinnen
Dr.
25
.
September
beschlossen
:
Hauptsache
ist
erledigt
.
Antragsteller
hat
Kosten
Verfahrens
tragen
.
Außergerichtliche
Kosten
werden
erstattet
.
Geschäftswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Widerruf
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Verzichts
19
.
September
hat
Hauptsache
erledigt
.
gemäß
§
Abs.
Satz
billigem
Ermessen
treffenden
Entscheidung
hat
Senat
orientiert
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Erfolg
geblieben
wäre
.
angefochtene
Widerrufsverfügung
war
rechtmäßig
Voraussetzungen
Widerruf
Rechtsanwaltszulassung
§
Abs.
Nr.
Antragsteller
vorliegen
.
Hauger
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung
20.06.2005