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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 25
- .
- September
- Verfahren
- Widerrufs
- Rechtsanwaltszulassung
- gesundheitlichen
- Gründen
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwalt
- Dr.
- Rechtsanwältinnen
- Dr.
- 25
- .
- September
- beschlossen
- :
- Hauptsache
- ist
- erledigt
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Verfahrens
- tragen
- .
- Außergerichtliche
- Kosten
- werden
- erstattet
- .
- Geschäftswert
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Widerruf
- Zulassung
- Antragstellers
- Rechtsanwaltschaft
- Verzichts
- 19
- .
- September
- hat
- Hauptsache
- erledigt
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- billigem
- Ermessen
- treffenden
- Entscheidung
- hat
- Senat
- orientiert
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Erfolg
- geblieben
- wäre
- .
- angefochtene
- Widerrufsverfügung
- war
- rechtmäßig
- Voraussetzungen
- Widerruf
- Rechtsanwaltszulassung
- §
- Abs.
- Nr.
- Antragsteller
- vorliegen
- .
- Hauger
- Schmidt-Räntsch
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
- 20.06.2005
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