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BESCHLUSS
AnwZ
4
.
August
Verfahren
Wiederzulassung
Rechtsanwaltschaft
hier
:
Gegenvorstellung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Schaal
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
4
.
August
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Antragstellers
Senatsbeschluss
30
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senat
hat
Beschluss
30
.
Oktober
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
2
.
Senats
Niedersächsischen
Anwaltsgerichtshofs
5
.
März
unzulässig
verworfen
.
Anwaltsgerichtshof
hatte
angefochtenen
Beschluss
Antragsteller
Prozesskostenhilfe
beabsichtigten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
versagt
.
kann
dahingestellt
bleiben
Senatsbeschluss
gerichtete
Gegenvorstellung
Antragstellers
überhaupt
zulässig
ist
offen
gelassen
auch
Senatsbeschlüssen
24
.
Januar
AnwZ
juris
22
.
Juni
AnwZ
.
juris
;
ist
jedenfalls
unbegründet
.
Ausführungen
Antragstellers
rechtfertigen
andere
teilung
Senat
verneinten
Zulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
Antragstellers
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung