BESCHLUSS AnwZ 4 . August Verfahren Wiederzulassung Rechtsanwaltschaft hier : Gegenvorstellung Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Schaal Rechtsanwälte Dr. Dr. Prof. Dr. 4 . August beschlossen : Gegenvorstellung Antragstellers Senatsbeschluss 30 . Oktober wird zurückgewiesen . Gründe : Senat hat Beschluss 30 . Oktober sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss 2 . Senats Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs 5 . März unzulässig verworfen . Anwaltsgerichtshof hatte angefochtenen Beschluss Antragsteller Prozesskostenhilfe beabsichtigten Antrag gerichtliche Entscheidung versagt . kann dahingestellt bleiben Senatsbeschluss gerichtete Gegenvorstellung Antragstellers überhaupt zulässig ist offen gelassen auch Senatsbeschlüssen 24 . Januar AnwZ juris 22 . Juni AnwZ . juris ; ist jedenfalls unbegründet . Ausführungen Antragstellers rechtfertigen andere teilung Senat verneinten Zulässigkeit sofortigen Beschwerde Antragstellers . Schmidt-Räntsch Vorinstanz : Entscheidung