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556 lines
4.8 KiB

BESCHLUSS
10
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Mai
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
7
Juli
gemäß
§
Abs.
StPO
Rechtsfolgenaussprüchen
Art
Höhe
hinterzogenen
Einfuhrabgaben
auch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Verfallsanordnung
entfällt
.
2
.
weitergehenden
Revisionen
Angeklagten
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
jedoch
Maßgabe
nachfolgenden
Neufassung
Schuldsprüche
.
sind
schuldig
:
Angeklagte
gewerbsmäßigen
hehlerei
Fällen
bandenmäßigen
Betrugs
Fällen
Unterschlagung
Fällen
Angeklagte
gewerbsmäßigen
hehlerei
Fällen
bandenmäßigen
Betrugs
Fällen
Unterschlagung
Fällen
Angeklagte
S.
gewerbsmäßigen
erhehlerei
Fällen
bandenmäßigen
Betrugs
Fällen
Angeklagte
gewerbsmäßigen
erhehlerei
bandenmäßigen
Betrugs
Fällen
.
3
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
folgt
verurteilt
:
Angeklagten
bandenmäßiger
Steuerhehlerei
Fällen
Betrugs
Fällen
Unterschlagung
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
bandenmäßiger
Steuerhehlerei
Fällen
Betrugs
Fällen
Unterschlagung
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
S.
Freispruch
Übrigen
bandenmäßiger
Steuerhehlerei
Fällen
Betrugs
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
Freispruch
Übrigen
ger
Steuerhehlerei
Betrugs
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
.
Lasten
Angeklagten
hat
Landgericht
Verfall
sichergestellten
trägen
Höhe
Euro
US-Dollar
britischen
Pfund
angeordnet
.
Revisionen
Angeklagten
Urteil
haben
Tenor
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
sind
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
27
.
Februar
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Schuldsprüche
sind
Tenor
ersichtlich
berichtigen
.
Übrigen
hat
Überprüfung
Urteils
bezüglich
Schuldsprüche
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Feststellungen
tragen
Schuldsprüche
Steuerhehlerei
Fällen
.
Buchstaben
Angeklagten
Absatzhilfe
Auftrag
unbekannt
gebliebenen
Hinterleute
jeweils
Abschluss
Vortaten
leisteten
vgl.
.
Senat
kann
Feststellungen
noch
hinreichender
Deutlichkeit
entnehmen
Taten
Zigaretten
bezogen
haben
Einfuhrabgaben
Zoll
Tabaksteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Sinne
§
Abs.
Abs.
hinterzogen
wurden
.
Steuerstrafnormen
§
sehen
bandenmäßige
Steuerhehlerei
.
§
Abs.
verweist
anzuwendenden
Strafrahmens
nur
Fall
gewerbsmäßigen
Tatbegehung
Rechtsfolge
§
.
Kennzeichnung
Taten
Steuerhehlerei
bandenmäßig
begangen
hat
Schuldsprüchen
entfallen
.
Landgericht
hätte
rechtsfehlerfrei
angenommener
bandenmäßigen
Begehung
Betrugstaten
§
Abs.
StGB
Verbrechensqualifikation
entsprechend
tenorieren
müssen
.
holt
Senat
.
2
.
Gesamtstrafen
haben
Bestand
.
Strafzumessung
Steuerhehlereifällen
leidet
jedenfalls
folgenden
durchgreifenden
Rechtsfehlern
:
Landgericht
hat
Besonderheiten
Einzelfälle
teilweise
Mehrfaches
voneinander
abweichenden
Höhe
Hinterziehungsbeträge
Angeklagten
weitere
Begründung
stets
identische
Einzelstrafen
verhängt
.
Bereits
begegnet
hier
Bedenken
Landgericht
Strafzumessung
maßgeblich
Höhe
hinterzogenen
Abgaben
abgestellt
hat
.
Senat
ist
nachvollziehbar
Differenzen
Bemessung
Einzelstrafen
ausgewirkt
haben
.
sind
Beteiligungen
Fällen
.
Buchstaben
Zigaretten
Auslieferung
englischen
Abnehmer
sichergestellt
wurden
gleichen
Strafen
übrigen
Fällen
geahndet
worden
.
Auseinandersetzung
entlastenden
Umstand
Sicherstellung
hätte
Verhängung
gleich
hoher
Strafen
indes
bedurft
.
Senat
kann
ausschließen
rechtsfehlerhafte
Strafzumessung
Tatkomplex
.
Straffindung
übrigen
Fällen
Unterschlagungen
Betrugstaten
beeinflusst
hat
zumal
auch
Betrugstaten
Teil
deutlich
unterschiedlichen
Schadensumfanges
jeweils
gleichen
Einzelstrafen
verhängt
wurden
.
nunmehr
berufenen
Tatrichter
insgesamt
neue
stimmige
Strafenbildung
ermöglichen
hebt
Senat
Strafen
.
3
.
§
StGB
angeordnete
Verfall
Angeklagten
sichergestellten
Geldes
kann
ebenfalls
Bestand
haben
.
Zwar
hat
Landgericht
rechtsfehlerfrei
überzeugt
Geldbeträgen
Belohnung
Angeklagten
Beteiligung
verfahrensgegenständlichen
Taten
handelt
.
Indes
hat
Landgericht
bedacht
erheblich
höheren
zivilrechtlichen
Ansprüche
Betrugstaten
geschädigten
Firmen
GmbH
GmbH
Anspruch
Steuerfiskus
§
.
V.m
.
§
vgl.
f.
Verfall
hier
gemäß
§
Abs.
Satz
StGB
ausschließen
.
4
.
neue
Tatgericht
wird
insgesamt
neu
vorzunehmenden
Strafzumessung
Strafen
Unterschlagungen
Strafrahmen
Abs.
StGB
entnehmen
haben
.
bisherigen
Feststellungen
belegen
ausreichend
Sattelzüge
auch
Angeklagten
Sinne
§
Abs.
StGB
anvertraut
waren
.
Weitere
Feststellungen
sind
Zeitablaufs
Besonderheiten
Einzelfalls
auszuschließen
.
wird
neue
Tatrichter
Art
Höhe
hinterzogenen
Einfuhrabgaben
selbst
nur
Mindestschaden
annehmen
will
Weise
darzulegen
haben
Bundesgerichtshof
aufgestellten
Grundsätzen
vgl.
nur
Abs.
Berechnungsdarstellung
genügt
.
Brause
Jäger
Raum