You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

135 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
23
.
Mai
Strafsache
Mordes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Mai
beschlossen
:
Senatsbeschluss
28
.
März
betreffende
Antrag
Verurteilten
§
356a
wird
Kosten
Verurteilten
zurückgewiesen
.
Beschluss
Senats
§
Abs.
sind
Anspruch
Verurteilten
rechtliches
Gehör
sonstige
Verfahrensgrundrechte
Verurteilten
verletzt
worden
.
Beschluss
bedurfte
weitergehenden
Begründung
.
gilt
auch
insoweit
Verurteilte
besonders
vermeintlichen
Verstoß
Unschuldsvermutung
hinweist
.
angesprochene
Urteilspassage
S.
war
Gegenstand
Ausführungen
Sachrüge
Revisionsbegründungsschrift
20
.
Oktober
.
Generalbundesanwalt
hat
Antragsschrift
1
.
Februar
II
.
zutreffend
Stellung
genommen
.
Begründungsgebot
ergab
auch
etwa
Beschwerdeführer
§
Abs.
Satz
StPO
Gegenerklärung
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
eingereicht
hatte
.
Antrag
Beschwerdeführers
Durchführung
Hauptverhandlung
Revisionsverfahren
§
Abs.
verfahren
wurde
begründet
Verletzung
Rechts
rechtliches
Gehör
.
besteht
Anlass
Mitteilung
Entscheidung
berufenen
Senatsbesetzung
vgl.
Senatsbeschlüsse
24
.
Oktober
5
.
April
.
Generalbundesanwalt
hat
Stellungnahme
abgegeben
.
Jäger