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- BESCHLUSS
- 23
- .
- Mai
- Strafsache
- Mordes
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- Senatsbeschluss
- 28
- .
- März
- betreffende
- Antrag
- Verurteilten
- §
- 356a
- wird
- Kosten
- Verurteilten
- zurückgewiesen
- .
- Beschluss
- Senats
- §
- Abs.
- sind
- Anspruch
- Verurteilten
- rechtliches
- Gehör
- sonstige
- Verfahrensgrundrechte
- Verurteilten
- verletzt
- worden
- .
- Beschluss
- bedurfte
- weitergehenden
- Begründung
- .
- gilt
- auch
- insoweit
- Verurteilte
- besonders
- vermeintlichen
- Verstoß
- Unschuldsvermutung
- hinweist
- .
- angesprochene
- Urteilspassage
- S.
- war
- Gegenstand
- Ausführungen
- Sachrüge
- Revisionsbegründungsschrift
- 20
- .
- Oktober
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 1
- .
- Februar
- II
- .
- zutreffend
- Stellung
- genommen
- .
- Begründungsgebot
- ergab
- auch
- etwa
- Beschwerdeführer
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- Gegenerklärung
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- eingereicht
- hatte
- .
- Antrag
- Beschwerdeführers
- Durchführung
- Hauptverhandlung
- Revisionsverfahren
- §
- Abs.
- verfahren
- wurde
- begründet
- Verletzung
- Rechts
- rechtliches
- Gehör
- .
- besteht
- Anlass
- Mitteilung
- Entscheidung
- berufenen
- Senatsbesetzung
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 24
- .
- Oktober
- 5
- .
- April
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Stellungnahme
- abgegeben
- .
- Jäger
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